Mein Vater möchte meine Mutter, meinen Bruder und mich rausschmeißen?

7 Antworten

Deine Mutter sollte sich anwaltlich beraten lassen.

Auch wenn deinem Vater das Haus gehört, könnte es sein, dass sie über den Zugewinnausgleich (siehe Eherecht) einen Anspruch auf Teile des Hauses erwirbt.

Und wie Bitterkraut schreibt könnte sie übers Familiengericht eine Zuweisung der Ehewohnung einklagen (in der Regel gilt, dass der Ehepartner die Wohnung behält, bei dem auch die Kinder bleiben, damit die Kinder keinen Umzug verkraften müssen). Das geht aber nur langfristig, wenn sie sich dann auch die Kosten für das Haus (Auszahlung deines Vaters/Mietzahlung) leisten kann.

Und deine Mutter war schon beim Anwalt? Das wäre der erste Schritt.

Und mal eben so rauswerfen ist eh nicht! Auch wenn dein Vater im Grundbuch alleine steht, so darf er während des Trennungsjahres deine Mutter eh nicht rauswerfen. Und selbst wenn ein Zusammenleben unmöglich ist, dann entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht und nicht dein Vater. Zudem ist dein Vater deiner Mutter und euch unterhaltsverpflichtet... Soll er euch eine angemessene Wohnung bezahlen und den Lebensunterhalt. Dann geht man auch gerne freiwillig...

Wenn dein Vater alleine im Grundbuch steht, dann ist es auch sein Haus. Er kann es verkaufen. Das deine Mutter es "haben möchte" ist schön und gut, aber spätestens nach der Scheidung kann er verlangen, dass sie auszieht.

Deine Mutter sollte sich einen Anwalt suchen und das schnellstens! Und mit ihm alle Details besprechen. Und dazu gehört auch, ob dein Vater irgendwie was an deine Mutter zahlen müsste wegen des Hauses, weil sie z.B. das Haus finanziell auch mit abbezahlt (hat).

Wenns euch nicht einig werdet dann wird's verkauft bzw der wo auszieht durch die Scheidung will sein Teil ausgezahlt bekommen soviel Geld hatte niemand mal so auf der Kasse weil dies meistens im hunderttausend Bereich ist, wird auf jeden Fall dauern und paar Gerichts Termine dauern

Anarer  17.11.2020, 13:25

Stimmt außer es gibt ein ehe Vertrag wo es klar geregelt ist bei einer Trennung

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Bitterkraut  17.11.2020, 20:24

Nicht, wenn das Haus nur im Besitz eines Ehepartners ist.

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Wenn ihn alleine das Haus gehört und schon vor der Beziehung dann nicht

Bitterkraut  17.11.2020, 13:20

So einfach ist das nicht.

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Bitterkraut  17.11.2020, 20:23
@Geniol

Unter welchen Umständen? Der Besitz allein regelt nicht die Zuweisung der Wohnung.

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Hat ihm das Haus schon vor der Beziehung bzw. Ehe gehört?

Wanttobeclever 
Fragesteller
 17.11.2020, 13:17

Meine Eltern haben das Haus vor 9 Jahren zusammen bauen lassen:)

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Mirarmor  17.11.2020, 13:27
@Wanttobeclever

Wieso ist das Haus dann nur auf den Namen deines Vaters eingetragen? Riesen Fehler von deiner Mutter!

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