Am häufigsten werden Umgangstermine deswegen kurzfristig abgesagt, weil das gemeinsame Kind plötzlich erkrankt sei und zwar zufälligerweise immer dann, wenn der Umgang bevorsteht. Zulässig ist dies aber nicht. Eine Erkrankung des Kindes steht dem Umgangskontakt nicht entgegen, soweit keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass sich der Elternteil im Krankheitsfall nicht angemessen um das Kind kümmern kann. Die obergerichtliche Rechtsprechung hat zu dieser Frage bereits mehrfach klarstellend ausgeführt, dass das Kind und der umgangsberechtigte Elternteil während der Zeit des Umgangs den "Alltag leben" sollen. Hierzu gehört nun mal auch, dass der Umgangsberechtigte das Kind auch dann betreut und pflegt, wenn es erkrankt ist. Anderes gilt nur dann, wenn das Kind tatsächlich ernsthaft erkrankt ist und auch nicht transportfähig ist. Dies muss allerdings durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Eine einfache Krankmeldung ist nicht ausreichend.

https://www.ra-weichel.de/post/umgangsrecht_erkrankung_kind

Ein Attest für das Kind kann er dann verlangen, wenn das Kind aufgrund der Krankheit nicht transportfähig ist und somit er seinen Umgang nicht wahr nehmen kann.

Du kannst ihn natürlich bitten den Umgang entsprechend der Augenerkrankung zu gestalten, aber letztendlich obliegt es ihm selbst wo er sich mit dem Kind aufhält.

Ist bei dem gerichtlichen Beschluss nichts geregelt, wie im Krankheitsfall des Umgangsberechtigten zu verfahren ist?

Anspruch auf Attest dürftest du nicht haben. Aber du könntest ihm natürlich entgegen kommen und ihm anbieten, dass die ausgefallenen Termine aufgrund seiner Krankheit von ihm nachgeholt werden könnten.

Unterm Stich bringt es ja wenig, wenn man sich permanent in den Haaren liegt. Das Kind wird älter und bekommt so was natürlich auch mit, wenn es nur Knatsch zwischen den Eltern gibt.

Und bringt es deinem Kind denn irgendwas, wenn er es krank betreut? Wäre es nicht eine Lösung, dass du ihm entgegen kommst und er dir ebenso entgegen kommt? Wenn du krank bist, dann könnte er vielleicht das Kind zu sich nehmen?

Bei dir Zuhause muss er seinen Umgang natürlich nicht wahr nehmen. Aber was steht denn im Beschluss zum Thema Kind holen und bringen? Wieso solltest du ihm das Kind bringen? Ist das so vereinbart? Ansonsten hat er das Kind bei dir abzuholen und es natürlich zur vereinbarten Zeit zurück zu bringen.

Es ist sicherlich nicht einfach, wenn man sich ständig mit dem anderen Elternteil wegen jeder Kleinigkeit in den Haaren liegt. Und dennoch solltet ihr irgendwie einen Dreh dran bekommen euch sachlich und freundlich auseinander zu setzen - zum Wohle eures Kindes!

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Frage ihn doch einfach, ob es für ihn ok ist, wenn du mit den Kids Urlaub in Frankreich machst. Und wenn ja, soll er dies bitte kurz schriftlich bestätigen.

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Mit der Volljährigkeit entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Da wird deine Mutter dann für ich auch nichts mehr bekommen.

Und ab dann sind übrigens auch beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Wobei deiner Mutter bei der du lebst, das Bestimmungsrecht zusteht. Sie muss es dir also nicht in Bar geben, sondern kann dir den Unterhalt als Kost und Logis anbieten.

Und wenn dein Vater eh nicht genug Einkommen hat und damit nicht leistungsfähig ist, ist von der Seite wohl auch nichts zu erwarten.

Aber du könntest dir natürlich einen Minijob suchen, so dass du damit zumindest etwas Bargeld hast.

Von dem Unterhaltsvorschuss plus dem Kindergeld wird deine Mutter auch nicht große Sprünge machen können derzeit. Sie zahlt deinen Wohnraum, Strom, Heizkostenanteil, Nebenkostenanteil, Essen und Trinken...

Also das ganze Geld beansprucht sie schon mal nicht für sich.

Wenn du dein Abi gemacht hast und z.B. studieren möchtest, dann kannst du natürlich ausziehen indem du BAföG beantragst und dann das Kindergeld, wenn kein Elternteil mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlt, an dich abzweigen lassen. Wenn du den vollen Satz BAföG bekommst, weil deine Mutter auch nicht genug Einkommen hat, dann liegst du in etwa inkl. Kindergeld bei 1050 EUR.

Oder wenn du eine Ausbildung machst mit der du eine relativ hohe Ausbildungsvergütung hast plus Kindergeld, könntest du dann auch ausziehen.

Schulmaterialen sollte sie natürlich zahlen für dich, da die ja wichtig sind. Und ab und an mal ein neues Kleidungsstück sollte auch drin sein. Aber wie gesagt, wenn du den ständigen Streitereien aus dem Weg gehen willst, dann suche dir einen Minijob.

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Die USA führt Krieg gegen Russland? Das wäre mir jetzt aber neu...

Und du hast also gehört, dem wäre so? Tja,- da hast du allerdings ziemlichen Unsinn gehört! Denn dieser Schwachsinn kommt in der Regel von Leuten, die offenbar immer noch nicht begriffen haben, dass die Russen die Ukrainer angegriffen haben. Da wird dann irgendwas von "Stellvertreterkrieg" fabuliert und das die Amis ja wollen, dass die Ukrainer kämpfen, weil die wollen ja angeblich gar nicht.

Lasse dir also zu deiner Aufklärung sagen: falle nicht auf diese absurde Russenpropaganda rein!

Die Ukrainer wehren sich weil sie es wollen! Sie wollen nicht unter der Gewaltherrschaft Putins leben. Sie wollen weder "befreit" werden, noch ihre Souveränität verlieren. Sie wollen in Frieden in ihrem Land leben und sich nicht vom Kreml erzählen lassen wie sie zu leben haben.

Die Russen missbrauchen die Ukraine als ihr Schlachtfeld, weil ihr Diktator im Kreml jede Menge Lügen verbreitet und der russischen Bevölkerung eben genau den Schwachsinn einhämmert, den du da beschreibst...

Er will die Bevölkerung nicht befreien, sondern unterdrücken. Er will sie zu Russen umerziehen, ihnen ihr Land stehlen, ihre Kultur und ihnen ihre Rechte nehmen.

Also glaub nicht einfach jeden Unsinn den du mal hörst, sondern mache dir die Mühe dich selbst mit Infos und Fakten zu beschäftigen.

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Nein

Was denn für ein Männerhass?

Klar gibt es den vereinzelt wie auch verwirrte Männer die Frauen hassen. Aber ich kenne glücklicherweise Niemanden, der so schräg drauf ist! Und es laufen auch nicht überall Männerhassende Feministinnen rum.

Ich weiß ja nicht, was du persönlich für Erfahrungen gemacht hast oder warum du meinst, dass Frauen dich anfeinden.

Aber insgesamt ist da nichts was "besorgniserregend" wäre.

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Deine Freundin hat mit 17 überhaupt keinen Anspruch auf das Kindergeld und würde auch keinen Abzweigungsantrag beim Jugendamt durchbekommen.

Und solange sie offiziell bei den Eltern gemeldet ist, haben die Eltern natürlich auch Anspruch.

Mal abgesehen davon, dass nur das Jugendamt eine Inobhutnahme beschließen kann, würde auch das Kindergeld, wenn sie nun entweder bei euch als Pflegefamilie lebt oder in einer Wohngruppe, das Kindergeld zur Kostendeckung heran ziehen.

Das Kindergeld ist ja kein Taschengeld sondern dient dazu einen Teil des Bedarfes des Kindes zu decken.

Wenn Jugendämter auf ihre Kosten Kinder oder Jugendliche in Heimen oder bei Pflegeeltern unterbringen, sind die leiblichen Eltern, die während der Zeit der Unterbringung den Unterhalt sparen, grundsätzlich verpflichtet, sich an den entstehenden Aufwendungen durch Kostenbeiträge - gestaffelt nach ihrem Einkommen - zu beteiligen. Die Behörde verlangte daher vom Vater der 17-Jährigen, dessen Einkommen zu gering ist, einen Kostenbeitrag in Höhe des monatlichen Kindergeldes (164 Euro).
Zu Recht, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), das am Mittwoch die Entscheidung der Vorinstanz aufhob und feststellte, dass der Mann für den Zeitraum der Inobhutnahme einen Kostenbeitrag in dieser Höhe zu leisten hat (Urt. v. 21.10.2015, Az. 5 C 21.14).

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-urteil-5c2114-kindergeld-kostenbeitrag-inobhutnahme/

Es muss jetzt also überhaupt erstmal geklärt werden wo das Kind in Zukunft leben soll. Und wenn das offiziell geklärt ist, kann auch entschieden werden ob das Jugendamt Anspruch erhebt aufgrund der Inobhutnahme oder ob das Kind in eine Pflegefamilie kommt oder eben zurück in die Familie geht.

Die Pflegefamilie bekommt dann allerdings auch nicht das Kindergeld, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen - schon aufgrund des Alters des Kindes.

https://www.scheidung.de/scheidungsnews/kindergeld-fuer-pflegekind.html

Und wenn sie 18 wird, dann kann sie das Kindergeld mittels Abzweigungsantrag für sich beanspruchen, wenn dafür die Voraussetzungen vorliegen.

Steuerhinterziehung ist es bei den Eltern derzeit nicht! Kindergeld gibt es bis 18 ohne Wenn und Aber, das Kind ist dort gemeldet und nur weil von Zuhause abhaut (Gründe spielen keine Rolle) steht es trotzdem den Eltern zu. Solange, bis vom Jugendamt eben offiziell die Inobhutnahme eingeläutet wird.

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Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht.

Auch wenn du also für Januar und Februar zu viel gezahlt hast, wirst du den nun richtig berechneten Unterhalt ab März zahlen müssen.

Einen entsprechenden Bescheid müsstest du ja noch über die Beistandschaft erhalten.

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beides gleich schlimm

Was bedeutet in dem Fall "verlässt"?

Also ganz aus dem Leben des Kindes verschwindet, sich nie wieder meldet, keinen Kontakt zum Kind will?

Das ist in beiden Fällen gleich schlimm. Wobei auch "schlimm" relativ ist. Denn wenn derjenige der geht ohnehin dem Kind nicht gut getan hätte, dann ist es am Ende ja auch nicht wirklich schlimm.

Für die Gesellschaft stellt es sich wohl schlimmer dar, wenn die Mutter geht. Denn aufgrund der besonderen Bindung Mutter und Kind, können sich die Wenigsten wohl vorstellen, dass eine Mutter ihr Kind zurück lässt.

Aber es gibt eben auch Mütter die keine Bindung aufbauen können, die wissen, dass sie dem Kind nicht gut tun oder die sich (genau wie ein Mann es ja mitunter auch tut) die Freiheit nimmt ein neues Leben ohne die Verantwortung für ein Kind zu beginnen. Mitunter ist es auch eine Flucht z.B. vor einem gewalttätigen Ehemann / Partner und sie hofft das Kind später irgendwie nachzuholen.

Da es aber insgesamt mehr Männer sind die sich aus dem Leben des Kindes "verabschieden" aus den unterschiedlichsten Gründen, kommt einem es komischer vor, wenn sie es tut.

In dem Fall, den du ansprichst, also wenn Beide sich gut gekümmert haben und es keine offensichtlichen Probleme gab, ist es bei Beiden gleichermaßen komisch und schlimm.

Wobei man sich ja auch gut kümmern kann und trotzdem den Wunsch verspüren kann sein Leben neu zu arrangieren.

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Es ist nicht möglich einen Geschwistertest heimlich durchzuführen. Wenn ich mittels DNA-Test wissen möchte, ob eine Person mein leiblicher Bruder oder meine leibliche Schwester ist, muss ich um deren schriftliche Einwilligung bitten. Dann kann ich den Test in einem deutschen Labor in Auftrag geben und muss mir einen neutralen Zeugen wie einen Amtsarzt, Notar*in, Apotheker*in oder Jugendamtsmitarbeiter*in suchen, der oder die die Probeentnahme beaufsichtigen kann. Wer dagegen verstößt, macht sich laut deutschem Recht strafbar und muss ein Bußgeld zahlen.

https://www.familie.de/familienleben/geschwistertest-sind-wir-biologisch-verwandt--01HF4FDKMH6A1EV8BGJRFM9YSJ

Hier findest du noch was zu den Möglichkeiten für eine Exhumierung um die Vaterschaft feststellen zu lassen:

Insoweit hatte bereits das OLG München (FamRZ 2001, 127, gleichfalls OLG Nürnberg FamRZ 2005, 728) festgestellt, dass die Exhumierung für eine DNA-Analyse zur Vaterschaftsfeststellung den Angehörigen zumutbar sein. Dem stehe auch nicht entgegen, dass der Antragsteller jahrzehntelang zugewartet hatte, bevor er die Vaterschaftsfeststellung beantragte (OLG München FamRZ 2012, 599). Es gibt insoweit keine Frist (OLG Karlsruhe NZFam 2017, 414). Auch die Wahrung des Familienfriedens führe nicht zur Unzumutbarkeit (OLG Nürnberg FamRZ 1996, 1155). Soweit die zu untersuchende Person als biologischer Vater in Betracht kommt, sind auch die finanziellen Folgen durch Unterhaltsansprüche und Ähnliches kein Grund, die Exhumierung nicht anzuordnen (OLG Frankfurt NJW 1979, 1257).

https://www.testament-erben.de/aktuelles/exhumierung-zur-vaterschaftsfeststellung.html

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Ja ich habe mit Marginalisierten im Alltag zu tun, nämlich:

Privat als auch beruflich habe ich mit allen möglichen Menschen zu tun. Hautfarbe, Herkunft, sexuelle Orientierung usw. interessiert dabei null! Es geht doch um den Menschen selbst.

Solange es nicht ins Extreme abrutscht oder ich mit den Ansichten des Anderen gar nicht klar komme, kann er auch von Melmac kommen....

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Was besenrein bedeutet, ist gesetzlich nicht definiert. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt jedoch: Besenrein bedeutet mit dem Besen grob gereinigt (AZ VIII ZR 124/05).
Neben der oberflächlichen Reinigung sind noch ein paar Kleinigkeiten zu beachten. Damit Ihre Wohnung bei der Wohnungsrückgabe besenrein ist, denken Sie an die folgenden Dinge:
Räumen Sie sie vollständig aus.
Entfernen Sie ggf. Um- und Einbauten – z. B. eine Einbauküche, die nicht zur Wohnung gehört.
Streichen Sie die Wände neutral, wenn Sie in kräftigen Farben gestrichen haben.

https://umziehen.de/umzug-transport/wohnung-besenrein-uebergeben-was-heisst-das-4187

Weiß musst du nicht streichen. Neutrale Farben reichen aus!

Eine Mietvertragsklausel bezüglich der Schönheitsreparaturen kann unwirksam sein, wenn sie den Mieter generell zum Streichen bzw. zu Schönheitsreparaturen zum Ende des Mietverhältnisses verpflichtet. Gesetzlich ist es so geregelt, dass Schönheitsreparaturen an den Mieter delegiert werden dürfen, wenn die Mietwohnung beim Einzug ebenfalls renoviert und frisch gestrichen war.
Zudem gilt: Schönheitsreparaturen müssen nicht automatisch bei Auszug erledigt werden, sondern nur, wenn tatsächlich Abnutzungsspuren oder gar Schäden vorliegen. Typische Abnutzungsspuren wären beispielsweise Schatten an der Wand, die durch Bilder entstehen oder Löcher in der Wand, die beim Aufhängen von Regalen oder Schränken verursacht werden.
Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage “Wann muss ich bei Auszug streichen?” ist schwierig. Es ist stets eine Einzelfallprüfung und die wird manchmal erst vorgenommen, wenn sich Mieter und Vermieter vor Gericht treffen. Doch so weit sollten Sie es nach Möglichkeit nicht kommen lassen, denn Rechtsstreitigkeiten kosten Geld, Zeit und Nerven und werden definitiv teurer als ein Anstrich oder kleinere Reparaturen.

https://www.haus.de/geld-recht/streichen-bei-auszug-rechte-und-pflichten-17188

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Er hat dir da gar nicht reinzureden und dir auch nichts zu verbieten! Solange du nicht das Kindeswohl gefährdest, was du ja nicht tust, würde ich mich auf solche Diskussionen überhaupt nicht einlassen.

Und du musst ihm auch nicht erzählen, wenn ein Kind bei der Tante ist. Wenn er sogar anfängt die Kinder negativ zu beeinflussen, dann wäre auch so der Moment gekommen, dass du dich mal an einen Anwalt wenden solltest.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html

Er bewegt sich da auf ganz dünnem Eis!

Entscheidungen des täglichen Lebens trifft jeder Elternteil selbst, wenn er die Kinder betreut!

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Wenn du Unterhaltsvorschuss bekommen hast, dann ist der leibliche Vater ja offensichtlich nicht leistungsfähig.

Wenn du geheiratet hast, dann gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr.

Da der Kindsvater nicht leistungsfähig ist, bekommst du somit nichts. Aber du solltest dennoch alle 2 Jahre prüfen lassen, ob sich was an seinen Einkünften geändert hat. Vielleicht ist er ja auch irgendwann mal nicht mehr arbeitslos. Zumal er ja auch alles unternehmen muss um den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Entweder richtest du nun eine Beistandschaft beim Jugendamt ein oder du suchst dir einen Anwalt.

Die große Frage ist natürlich, warum er keinen Job findet! Versucht er wirklich alles? Wurde das je geprüft?

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Ich hatte mal ein Märchenbuch mit wunderschönen Illustrationen. Auf dem Buchdeckel war Der fliegende Teppich abgebildet in wunderschönen Farben. Also Märchen aus 1001 Nacht.

Auch innen waren weitere Illustrationen.

Das Buch selbst war nicht wirklich dick, aber dafür im Großformat. Also kein normales Buch.

In meiner Erinnerung war es in der Größe A0, aber länger als hoch.

Dieses Buch suche ich seit Jahren und kann es nicht finden. Es muss in den 70er Jahren erschienen sein, vielleicht auch ein Werbegeschenk - ich erinnere mich nicht.

Irgendwie und irgendwann ist es mal vom Dachboden meiner Eltern verschwunden. Und genau das Buch / Heft hätte ich gerne wieder.

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Es geht um die Unterstützung der Erziehung?

Wo ist denn das Problem? Wenn man dir schon sagt, dass man das Familiengericht einschalten wird, wenn du nicht unterschreibst , dann wird es wohl so sein...

Die Kinder sind 16 und 14, also ja auch keine Kleinkinder mehr. Und wenn da eine Unterstützung angeboten wird, dann scheint es ja nicht wirklich rund zu laufen.

Einen "Ex-Erzeuger" gibt es im übrigen nicht. Entweder ist er der Vater oder er ist es nicht! Und du sagst, er manipuliert sein Kind, weil er sich womöglich Sorgen macht...?

Sollte es dir nicht eher zu denken geben, dass man dir Hilfe anbietet? Wie dem auch sei: du kannst dich verweigern und das Gericht entscheidet dann. Deine Entscheidung!

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Steht doch im Artikel:

Das Paket sieht unter anderem Mittel für die Aufstockung des US-Militärbestands vor. Dieses Geld geht somit nur indirekt an die Ukraine, da die USA das von Russland angegriffene Land in der Regel mit Ausrüstung aus eigenen Beständen ausstatten.
Der Rest ist für weitere militärische Unterstützung und Finanzhilfe auch in Form von Darlehen vorgesehen. Der Text dringt außerdem auf die Lieferung der weittragenden Raketensysteme vom Typ ATACMS. Bisher haben die USA ATACMS mit einer Reichweite von 165 Kilometern geliefert. Die Ukraine wünscht sich aber Systeme mit einer Reichweite von 300 Kilometern.

https://www.spiegel.de/ausland/russland-ukraine-krieg-us-kongress-billigt-milliardenhilfen-fuer-kiew-waffen-binnen-tagen-lieferbar-a-905856e9-2cc9-4c33-80c5-151260deebae

Die Ausrüstung geht so rüber, der Rest als Darlehen.

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Andere Meinung

Schwierig... vor allem wenn die Beziehung scheitert und man sich nicht gerade freundschaftlich trennt.

Wenn man innerhalb eines Unternehmens arbeitet, aber z.B. in völlig verschiedenen Abteilungen wo man wirklich so gut wie keine Berührungspunkte hat, dann wäre es noch akzeptabel. Aber vielleicht Tag für Tag aufeinander treffen, wenn man sich im Streit getrennt hat oder auch den Krach den man vielleicht miteinander in der Beziehung hat, in die Firma trägt, halte ich nicht für angemessen.

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass nicht selten ein Partner das Unternehmen über kurz oder lang verlässt, wenn die Sache nicht gut geht.

Und auch Getratsche der Kollegen kann die Beziehung negativ beeinflussen.

Die Trennung Privates und Berufliches ist nicht immer einfach und es haben sich sicherlich auch schon viele Paare im Job gefunden. Aber eben auch viele ehemalige Paare können nicht locker damit umgehen, dem Ex dann ständig wieder über den Weg zu laufen.

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Für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es keine starren zeitlichen Beschränkungen. Wie lange Unterhalt verlangt werden kann, richtet sich ebenfalls nach dem konkreten Einzelfall. Maßgeblich ist insbesondere der jeweilige Unterhaltsgrund:
Kann der Ehegatte wegen einer  Krankheit oder Gebrechen nicht arbeiten, so richtet sich die Dauer des Unterhaltsanspruchs nach dem Zeitpunkt der Genesung. Der Unterhaltsverpflichtete muss solange zahlen, bis der kranke Unterhaltsbedürftige wieder gesund ist bzw. sich sein Zustand hinreichend verbessert hat.
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 BGB)
Ein Anspruch auf  Erwerbslosenunterhalt kann solange gefordert werden, bis der Berechtigte eine angemessene Erwerbstätigkeit gefunden hat.
Zwar können Prognosen darüber angestellt werden, wann dieser Zeitpunkt ungefähr eintritt. Hiermit gehen jedoch viele Unsicherheiten einher. Eine Befristung in Anknüpfung an die Prognose ist deshalb nur möglich, wenn der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme konkret feststeht (z.B. wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde).
Beim Eintritt unvorhersehbarer Ansprüche kann der Anspruch verlängert werden (z.B. ausfallende Kurse im Rahmen einer Weiterbildung oder Wiederholungsprüfungen).

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/dauer-nachehelicher-unterhalt/

Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung!

Wenn sie wieder arbeitsfähig sein sollte, dann muss sie sich einen Job suchen. Die Frage wird dann nur sein, ob sie auch einen Job findet.

In der Regel sind 3/7 der Differenz des jeweiligen bereinigten Netto an den Unterhaltsberechtigten zu zahlen, begrenzt durch den Selbstbehalt den du ihr gegenüber hast (liegt derzeit bei 1600 EUR bereinigtem Netto).

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Könnte am Wasser liegen.

Wenn ich in zwei verschiedenen Filialen z.B. die Hot Dogs esse, dann schmecken sie auch unterschiedlich, obwohl es exakt die gleiche Ware ist.

Zumindest würde das den Geschmack der Nudeln erklären. Bei der Soße: frage einfach beim nächsten Besuch mal nach.

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