Am häufigsten werden Umgangstermine deswegen kurzfristig abgesagt, weil das gemeinsame Kind plötzlich erkrankt sei und zwar zufälligerweise immer dann, wenn der Umgang bevorsteht. Zulässig ist dies aber nicht. Eine Erkrankung des Kindes steht dem Umgangskontakt nicht entgegen, soweit keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass sich der Elternteil im Krankheitsfall nicht angemessen um das Kind kümmern kann. Die obergerichtliche Rechtsprechung hat zu dieser Frage bereits mehrfach klarstellend ausgeführt, dass das Kind und der umgangsberechtigte Elternteil während der Zeit des Umgangs den "Alltag leben" sollen. Hierzu gehört nun mal auch, dass der Umgangsberechtigte das Kind auch dann betreut und pflegt, wenn es erkrankt ist. Anderes gilt nur dann, wenn das Kind tatsächlich ernsthaft erkrankt ist und auch nicht transportfähig ist. Dies muss allerdings durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Eine einfache Krankmeldung ist nicht ausreichend.
https://www.ra-weichel.de/post/umgangsrecht_erkrankung_kind
Ein Attest für das Kind kann er dann verlangen, wenn das Kind aufgrund der Krankheit nicht transportfähig ist und somit er seinen Umgang nicht wahr nehmen kann.
Du kannst ihn natürlich bitten den Umgang entsprechend der Augenerkrankung zu gestalten, aber letztendlich obliegt es ihm selbst wo er sich mit dem Kind aufhält.
Ist bei dem gerichtlichen Beschluss nichts geregelt, wie im Krankheitsfall des Umgangsberechtigten zu verfahren ist?
Anspruch auf Attest dürftest du nicht haben. Aber du könntest ihm natürlich entgegen kommen und ihm anbieten, dass die ausgefallenen Termine aufgrund seiner Krankheit von ihm nachgeholt werden könnten.
Unterm Stich bringt es ja wenig, wenn man sich permanent in den Haaren liegt. Das Kind wird älter und bekommt so was natürlich auch mit, wenn es nur Knatsch zwischen den Eltern gibt.
Und bringt es deinem Kind denn irgendwas, wenn er es krank betreut? Wäre es nicht eine Lösung, dass du ihm entgegen kommst und er dir ebenso entgegen kommt? Wenn du krank bist, dann könnte er vielleicht das Kind zu sich nehmen?
Bei dir Zuhause muss er seinen Umgang natürlich nicht wahr nehmen. Aber was steht denn im Beschluss zum Thema Kind holen und bringen? Wieso solltest du ihm das Kind bringen? Ist das so vereinbart? Ansonsten hat er das Kind bei dir abzuholen und es natürlich zur vereinbarten Zeit zurück zu bringen.
Es ist sicherlich nicht einfach, wenn man sich ständig mit dem anderen Elternteil wegen jeder Kleinigkeit in den Haaren liegt. Und dennoch solltet ihr irgendwie einen Dreh dran bekommen euch sachlich und freundlich auseinander zu setzen - zum Wohle eures Kindes!