Eltern Trennung krise?

8 Antworten

Es ist ihr gemeinsames Haus. Es wird verkauft und der Erlös geteilt oder er muss sie auszahlen, wenn er es behalten will.

Langfristig kann sie nicht dort wohnen bleiben. Sie kann ja nicht einmal die laufenden Kosten bezahlen.

Die Situation ist doof, aber sie sollte mal langsam ihr Leben planen und sich fachkundige Beratung holen.

Spikeman197  27.01.2023, 07:43

Ich stimme Dir voll zu!

Als Zusatz: Bei 500 €/mon wird sie nicht voll arbeiten, was sie eben zukünftig machen muss (oder gut bezahlter TeilzeitJob). Dazu wird auch der Bruder nicht ewig bleiben!

Mit dem Erlös aus einem halben (¼?) Haus hat man immerhin ein gewisses Startkapitial. Ansonsten muss der Ex nyx zahlen, weil die Kinder längst erwachsen sind.

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brennspiritus  27.01.2023, 07:45
@Spikeman197

Jetzt müsste er wohl Trennungsunterhalt zahlen, aber nach der Scheidung muss sie selbst für sich sorgen.

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Zunächst einmal muss deine Mutter wissen, dass sie nicht einfach aus dem Haus geworfen werden kann, nur weil dein Vater das will. Da beide im Grundbuch stehen, haben sie beide ein Eigentumsrecht an dem Haus und können nicht ohne Zustimmung des anderen darüber verfügen. Das heißt, dein Vater kann das Haus nicht alleine verkaufen oder vermieten. Er kann auch nicht verlangen, dass deine Mutter auszieht, solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist. Das Familiengericht kann allerdings eine vorläufige Regelung treffen, wer in der Ehewohnung bleiben darf und wer ausziehen muss, wenn es zu unzumutbaren Spannungen kommt. Dabei werden die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, insbesondere die der Kinder.

Wenn deine Mutter sich scheiden lassen will oder dein Vater die Scheidung beantragt, muss sie einen Anwalt einschalten, denn es besteht Anwaltszwang bei Scheidungen. Der Anwalt kann ihr auch helfen, ihre Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich geltend zu machen. Unterhalt steht ihr zu, wenn sie nach der Trennung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Die Höhe des Unterhalts hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Ehedauer, dem Einkommen beider Ehegatten, dem Alter und der Gesundheit der Ehegatten und den Betreuungspflichten für Kinder. Zugewinnausgleich bedeutet, dass das Vermögen, das beide Ehegatten während der Ehe erworben haben, geteilt wird. Dabei wird das Anfangsvermögen von dem Endvermögen abgezogen und die Differenz halbiert. Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Rentenansprüche beider Ehegatten ausgeglichen werden, wenn sie sich unterschiedlich entwickelt haben.

Wenn deine Mutter kein oder nur ein geringes Einkommen hat, kann sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, um die Kosten für den Anwalt und das Gericht zu reduzieren oder ganz zu erlassen. Dafür muss sie ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und nachweisen, dass sie die Kosten nicht selbst tragen kann. Außerdem muss sie glaubhaft machen, dass ihre Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.

LG

1. Deine Mutter sollte zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen.

2. Deine Mutter sollte sich bemühen, mehr zu arbeiten, damit sie mehr Geld und damit mehr Spielraum hat.

3. Langfristig sollte sich deine Mutter sich eine kleine Wohnung suchen. Selbst wenn ihr durch den Ehegattenausgleich die Hälfte des Hauses zugesprochen werden würde, könnte sie das finanziell niemals halten.

4. Vielleicht wäre auch mal eine Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen sinnvoll.

Es ist zur Hälfte das Haus Deiner Mutter. Also kann Dein Vater sich nicht so unseriös aufführen. Deine Mutter sollte zum Anwalt gehen und sich Rechtsrat einholen. Die Kosten kann sie vom Hausverkauf tragen, der auf jeden Fall anzuraten ist bei ihrem geringen monatlichen Einkommen.

Anwalt und beraten lassen. Hier geht es um sehr viel Geld, das muss ordentlich geplant werden.

Von 500 Euro im Monat wird sie die Nebenkosten des Hauses nicht tragen können. Sie wird das Haus nicht alleine halten können. Wahrscheinlich gehört ihr aber dennoch die Hälfte des Hauses, wenn dein Vater es haben will, muss er sie dann ausbezahlen.