Eigentum Gewalt Eltern?

kugel  25.10.2023, 16:20

Ist es das Haus der Mutter?

wooki1 
Fragesteller
 25.10.2023, 16:24

gehört beiden.

6 Antworten

Das ist wohl möglich, ich würde hier aber unbedingt zu anwaltlicher Unterstützung raten.

Anwalt. Ihr werdet für die Trennung eh einen brauchen. Sprecht mit einem Anwalt.

wooki1 
Fragesteller
 25.10.2023, 16:19

Problem ist, Hochzeit war im Ausland… und dort zieht es sich total in die länge.

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palusa  25.10.2023, 17:04
@wooki1

Dann erst recht Anwalt. Und zwar einer, der euch sagen kann, was mit dem Haus nach der Scheidung passiert. Möglicherweise muss es sowieso verkauft werden.

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verreisterNutzer  26.10.2023, 11:51
@wooki1

Ist diese Ehe den in Deutschland anerkannt worden? Dann kann Sie auch hier geschieden werden. Je nach dem um welches Land es sich handelt kann dies für deine Mutter die deutlich bessere Variante sein.

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Ihn verklagen. Mit einem Anwalt an deiner Seite kannst du das sicher hinbekommen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kanzlei: Ichhab&Recht

Wenn sie nicht zur Polizei geht und Anzeige wegen Körperverletzung macht, dann gar nicht.

Die Polizei kann ihn des Hauses verweisen für ein paar Tage.

Wenn sie das nicht will, dann muss sie die Koffer packen. Wie genau das dann mit dem Haus aussieht muss man bei einen Anwalt erfragen.

wooki1 
Fragesteller
 25.10.2023, 16:23

für paar tage bringt das nichts und koffer packen schwierig, weil sie keine alternative hat sprich. andere Wohnung.

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Also Grundlegend: Wenn dein Vater deine Mutter akkut Schlägt sollte sie die Polizei rufen. Diese kann einem Gewalttäter in einer gemeinsamen Wohnung der Wohnung verweisen und die Rückkehr bis zu 10 Tage untersagen.

Diese 10 Tage sind so gedacht dem Opfer Zeit zu geben bei Gericht Anordnungen nach Maßgabe des Gewaltschutzgesetzs (GewSchG) zu beantragen.

Problem ist, Hochzeit war im Ausland… und dort zieht es sich total in die länge.

Die Frage ist hier ob es sich um eine in Deutschland anerkannte Ehe handelt. Dann ist es nicht nötig die Ehe im Ausland Scheiden zu lassen.

Grundlegend gilt aber: Auch im Zuge der Scheiden wird dein Vater nicht einfach an seinem Anteil vom Haus enteignet werden. Eine Partei wird die andere über ihren Anteil Auszahlen müssen oder das Haus wird verkauft werden müssen. (Eine Gemeinsame Lösung wie eine Vermietung und dann Aufteilung der Mieteinnahmen oder eine Zahlung einer entsprechend reduzierten Miete einer Partei an die andere Partei scheint in der Konstellation ja eher unrealistisch.)