GmbH wurde im Handelsregister gelöscht. Wer erhält noch vorhandenes Geld?
Hallo, ich schulde einer GmbH noch 3.000 Euro (war mal eine Anzahlung, der Vertrag kam dann aber nicht zustande und zurück haben wollte das Geld bis heute niemand).
Die GmbH hat vor einigen Monaten Insolvenz angemeldet. Das Verfahren wurde mangels Masse abgewiesen und die GmbH ist mittlerweile im Handelsregister gelöscht. Ansprechpartner kenne ich keinen mehr von der GmbH.
Muss ich damit rechnen, dass noch jemand bei mir auftaucht und das Geld will oder kann ich es für mich behalten?
4 Antworten
Muss ich damit rechnen, dass noch jemand bei mir auftaucht und das Geld will oder kann ich es für mich behalten?
Es ist sehr unwahrscheinlich dass sich da noch jemand meldet. Ich persönlich würde die Sache als erledigt betrachten. Rein juristisch besteht der Anspruch aber noch. Die Löschung im Handelsregister ändert daran nichts.
Theoretisch halte ich das für möglich. Das wäre dann quasi eine Nachtragsliquidation.
Solange die Angelegenheit noch nicht verjährt ist kann die Anzahlung natürlich zurückgefordert werden. Ich würde das mal im Geiste zur Seite legen und abwarten, was passiert.
Hmm, Dankeschön. Wie lange muss ich warten, bis ich sicher sein kann, dass keiner mehr kommt?
Die Verjährung tritt erst 3 Jahre nach Ende des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist.
Könnte denn der ehemalige Geschäftsführer oder der damalige GmbH-Gesellschafter den Anspruch geltend machen? Die GmbH ansich existiert ja lt. Handelsregister nicht mehr. Kann der Gesellschafter wie so eine Art Liquidator auftreten und sagen, er mache als Gesellschafter die Forderung geltend?
Wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, dann hast du im Prinzip nichts mehr zu befürchten. Eine Wiedereröffnung ist zwar theoretisch möglich, aber wohl kaum wegen 3.000€. Sowieso wird dann keiner mehr drauf kommen dass du denen noch Geld schuldest. Ich würde also einfach den Ball flach halten und abwarten.
Es kann höchstens noch der Insolvenzverwalter kommen und das Geld verlangen. Vermutlich weiß der aber nichts davon - sonst hätte er sich schon gemeldet.
Dem Schuldner (also der GmbH) ist "jegliche Verfügung über das Vermögen" untersagt. Dazu gehört auch das Eintreiben von Forderungen
Dann wird vermutlich nichts mehr kommen. Ich würde das Geld trotzdem mal gut verwahren und nicht "verjubeln"
Könnte denn der ehemalige Geschäftsführer oder der damalige GmbH-Gesellschafter den Anspruch geltend machen? Die GmbH ansich existiert ja lt. Handelsregister nicht mehr. Kann der Gesellschafter wie so eine Art Liquidator auftreten und sagen, er mache als Gesellschafter die Forderung geltend?