Wie erhalte ich das Grundstück in einer Erbengemeinschaft?

5 Antworten

Kann ein Teil seinen Anteil vorab an die Gemeinde verkaufen?

Nein, denn die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft. Man könnte lediglich den gesamten eigenen Erbteil verkaufen, das wäre aber sehr unüblich und auch nicht von Interesse für die Gemeinde.

Kann ich irgendwie das Grundstück kaufen?

Im Rahmen der Erbauseinandersetzung kann das Grundstück von einem Miterben übernommen werden. Das ist aber kein Kauf. Daher hat die Gemeinde auch kein Vorkaufsrecht.

sollte die Gemeinde die Anteile kaufen, kann es ihr ja passieren, dass ihr nichts anderes übrig bleibt, als an mich zu verkaufen oder ?

Die Gemeinde kauft keine Anteile. Und auch würde sie erworbene Anteile nicht weiterverkaufen. Ein Vorkaufsrecht wird nicht zur Spekulation ausgeübt, sondern weil das Grundstück für öffentliche Zwecke benötigt wird.


Alex1105297 
Fragesteller
 28.04.2024, 22:02

Danke für deine Antwort.

Ich möchte nicht an die Gemeinde verkaufen. Ein Teil möchte nur an die Gemeinde verkaufen.

Was (kann) passieren, wenn es auf diese Art und Weise blockiert wird?

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Ronox  28.04.2024, 22:11
@Alex1105297

Klassischer Fall, dass die Erbengemeinschaft uneins ist. In erster Linie muss man sich dann einigen. In einigen Fällen kommt es zur Teilungsversteigerung. Theoretisch ist auch eine Klage möglich.

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Alex1105297 
Fragesteller
 28.04.2024, 22:13
@Ronox

Würde dann für mich, der dort einfach nur mit seiner Familie bauen möchte, eher nicht so rosig aussehen oder?

Danke für deine spätabendlichen Antworten.

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Ronox  28.04.2024, 23:53
@Alex1105297

Naja, die anderen Erben wollen es an die Gemeinde verkaufen. D.h. das Grundstück versilbern. Daher wären sie vermutlich auch damit einverstanden, wenn du es zum selben Preis (abzgl. dein Anteil) übernimmst. Die haben schließlich keinen Vorteilen davon, es an die ausschließlich Gemeinde zu verkaufen.

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Alex1105297 
Fragesteller
 29.04.2024, 08:32
@Ronox

Soweit sind wir leider schon. Ich kenne den Preis der Gemeinde und wäre bereit ihn zu zahlen. Das wissen alle.

hier geht es zusätzlich noch um eine Familienfehde. Aber das ist wahrscheinlich meistens der Fall!😂

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Im Zuge einer Erbauseinandersetzung wird kein Verkauf beurkundet - von daher kann die Gemeinde in dem Fall ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben.

Innerhalb der EG kann niemand einen Teil Grundstück verkaufen - nur seinen kompletten Erbteil.

Also mach den Miteigentümer ein Angebot, dass sie nicht ausschlagen wollen.

Servus,

In einer Erbengemeinschaft kann ein Teil seinen Anteil vorab an die Gemeinde verkaufen, wenn dies im Einvernehmen mit den anderen Erben geschieht. Du kannst versuchen, das Grundstück von den anderen Erben zu kaufen, auch wenn die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat. Wenn die Gemeinde die Anteile kauft, könnte sie gezwungen sein, sie dir zu verkaufen, wenn du Interesse am Kauf des gesamten Grundstücks hast.

Hoffe konnte helfen 🙏🏼

Woher ich das weiß:Hobby

Alex1105297 
Fragesteller
 28.04.2024, 21:28

Danke für deine Antwort :)

das ist genau die Antwort, die ich mir erhofft habe 😂

auch wenn ich’s gerne anders geklärt gehabt hätte zwischen den Parteien

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tinalisatina  28.04.2024, 21:47
@Alex1105297
das ist genau die Antwort, die ich mir erhofft habe 😂

Die aber in so ziemlich allen Teilen falsch ist.

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Frag doch bei der Gemeinde nach ob sie von ihrem Vorkaufsrecht gebrauch machen wollen, wenn ja, dann solltest du deinen Anteil so teuer wie möglich verkaufen, oder ihr seid 2 Eigentümer und du mußt dich mit der Gemeinde einigen.


Alex1105297 
Fragesteller
 28.04.2024, 21:22

Danke für deine Antwort vorab :)

Stehen im engen Kontakt mit der Gemeinde. Die wollen das Grundstück kaufen. Bekommen es aber nur, wenn wir es nicht wollen.

ich will das Grundstück. Verkaufe es erst wenn ich eine Alternative habe.

wollte wissen, was passiert, wenn man sich nicht einig wird.

Springt eine Gemeinde bei sowas ab?

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Schubert610  28.04.2024, 21:25
@Alex1105297

ich denke die Gemeinde will es für sich haben, damit sie damit etwas anfangen können, nun ist die Frage wie groß dein Anteil ist, nicht das dich die Gemeinde bei der zukünftigen Nutzung überstimmen kann, da solltest du dich mal von einem Anwalt beraten lassen.

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Alex1105297 
Fragesteller
 28.04.2024, 21:27
@Schubert610

Danke dir :)

das wäre mein nächster Schritt gewesen.

In diesem Fall sticht der Erbe die Gemeinde.

Danke dir für deine Antworten.

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Du hast gar keinen Anspruch darauf dass Grundstück zu Verkaufen.

Entweder Alle oder Keiner. Im Zweifelsfall wird das vom Nachlassgericht Versteigert unde der Erlös unter den Erben Verteilt.


Alex1105297 
Fragesteller
 28.04.2024, 21:30

Woher hast du denn diese Infos?
das klingt ja richtig wild 😫

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HisMo1234  28.04.2024, 21:44
@Alex1105297

Ihr als Erbengemeinschaft seit zusammen Besitzer. Nicht Du der rechre Quadratmeter und Er der linke Meter. Entweder Ihr Einigt euch, Teilt das Grundstück auf oder es wird nach Jaherlangem Streit durch ein Gericht entschieden.

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