Ich stehe zu 1/8 im Grundbuch - Habe ich mitsprache Recht?
Hallo zusammen,
es geht darum, meine Mama ist verstorben und hat meine Schwester Ihre Anteile an dem Haus überschrieben. Allerdings ist es so, das ich damals von meinem Vater 1/8 Anteil am Haus geerbt habe.
Wenn meine Schwester jetzt ins Haus ziehen möchte, habe ich dann hier Mitsprache recht? Im Grundbuch stehe ich ja als Miteigentümer drin, auch wenn nur mit "kleinen" Anteil?
Wenn Sie das Haus verkaufen möchte, dann braucht sie meine Zustimmung bzw. könnte ich ihr meinen Anteil verkaufen, damit sie das Haus dann verkaufen kann. Verstehe ich das richtig?
Danke für eure Hilfe!
Ich habe nur eine Schwester
Du müsstest vielleicht mal erklären, wie es zu dem 1/8 Erbe gekommen ist, hast du noch mehr Geschwister?
vor 14 Jahren von meinem Vater geerbt, genau den selben Anteil wie meine Schwester, diese hat ihren Anteil 2011 dann allerdings an meine Mutter zurück gegeben -ist auch so vermerkt
5 Antworten
Ihr könnt nur gemeinsam bestimmen, ihr könnt euch aber gegenseitig nicht (wirksam) verbieten euer Eigentum zu nutzen.
Da ich aber kein gutes Verhältnis zur Schwester vermute- solltest du dir überlegen, ob du ihr das 1/8 nicht zum Kauf anbietest. Du kannst natürlich auch versuchen die 7/8 von ihr abzukaufen.
Zu dem jeweiligen Anteil gehören auch die entsprechenden Pflichten- je Anteil die Übernahme der Kosten von Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Anliegerbeiträgen, evtl. noch bestehende Darlehen zu tilgen.
Dringende Reparaturen, welche der Werterhaltung dienen, werden aufgeteilt. Macht sie Schönheitsreparaturen- wer bestellt, bezahlt. Unter Umständen steigert sie damit den Wert des 1/8 Anteil.
Wenn Sie das Haus bezieht, kannst du für deinen Anteil eine Nutzungsentschädigung verlangen.
Welche Schritte hier sinnvoll sind - musst du selbst entscheiden. Werdet ihr euch überhaupt nicht einig - bleibt noch die Teilungsversteigerung.
Sie kann ihren Anteil verkaufen.
Deinen Anteil kannst nur du verkaufen.
Wenn jemand das ganze Haus kaufen will müsst ihr beide zustimmen.
Okey, danke!
Und wie ist das mit dem Bezug? Kann Sie ohne meine Zustimmung in das Haus einziehen bzw. es verändern?
Die gehört ein Achtel am Haus, daher hast Du ein Mitbestimmrecht über alles.
Bei Abstimmungen geht es dann auch nicht darum, dass die Mehrheit über die Minderheit beschließen kann, sondern entweder es sind sich alle einig oder es geht gar nichts.
Irgendwas stimmt bei der ganzen Sachlage nicht. Wenn nach dem Tod deines Vaters nur du deine Schwester und deine Mutter die Erben gewesen sind, dann müsstest du damals schon 1/6 und eben nicht nur ein 1/8 geerbt haben.
Jetzt wo deine Mutter gestorben ist, müsste das Erbe deiner Mutter zu gleichen Teilen auf dich deine Schwester entfallen.
Es sei denn deine Mutter hat das per Testament anders geregelt, dann steht dir allerdings auch noch ein Pflichterbe zu. Wie das aussieht, weiß ich aber nicht.
Du solltest besser zu einem Anwalt gehen.
Guckst du auch:
https://www.dahag.de/c/ratgeber/erbrecht/pflichterbe/pflichtanteil#c7824
Als Miteigentümer müsst ihr euch über die Nutzung einigen. Am besten wäre es hier wohl, wenn sie dir deinen Anteil abkauft.
Sprich, sie darf das Haus auch nicht einfach beziehen bzw. es verändern?