Müssen Gläubiger zustimmen wenn ich meine Ehefrau ins Grundbuch eintragen lasse?

2 Antworten

Das ist üblicherweise nicht erforderlich. Wenn du deinen Kredit aufgenommen hast, wurde als Sicherheit für die Bank sicherlich eine vollstreckbare Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Bei der Zwangsvollstreckung muss man zwischen der dinglichen Z. und der persönlichen Z. unterscheiden.

Wenn du als Alleineigentümer dich der dinglichen Z. unterworfen hast, dann kann der Gläubiger immer aus dem gesamten Grundbesitz vollstrecken, hier ist es vollkommen egal, wer später Eigentümer bzw. Miteigentümer wird. Diese Vollstreckung richtet sich gegen alle Eigentümer, die im Grundbuch eingetragen sind.

Nehmen wir an, du kannst deinen Kredit nicht mehr zurückzahlen und deine Frau ist zwischenzeitlich zu 1/2 Miteigentümerin. Durch deinen "Bankrott" kann die Bank den Grundbesitz vollstrecken lassen und auch deine Frau hat nix mehr davon, da du damals als Alleineigentümer die dingliche Z. eingetragen hast.

Dann gibt es noch die persönliche Z., die eine weitere Sicherheit für die Bank ist. Wenn du deinen Kredit nicht mehr zahlen kannst, dann kann die Bank auch aus deinem sonstigen persönlichen Vermögen vollstrecken, wie z.B. Bankguthaben, Gehalt, Auto etc. Durch die Übertragung der Hälfte des Grundbesitzes an deine Frau geht der Bank dadurch keine Sicherheit verloren.

Die Übertragung ist daher ohne Zustimmung des Gläubigers möglich.

Meines Erachtens ja, denn Du überträgst damit einen Teil des Eigentums, so dass im Zweifelsfalle (Du zahlst den Kredit nicht mehr...) ein Zugriff durch die Gläubiger nicht mehr, oder nur noch eingeschränkt möglich ist.