Haus zu 50% geerbt und jetzt Ärger mit der Aufteilung der Haus- und Verbrauchskosten

8 Antworten

Es kann überhaupt nicht in Frage stehen, dass die Kosten des Hauses den Miteigentumsanteilen entsprechend zu tragen sind, sofern es a) keine davon abweichenden Vereinbarungen und b) keine Sonderkosten gibt, die nu,r aus welchenm Gründen auch immer, einen der Miteigentümer betreffen( z.B. spezielle Aufwendungen für die von diesem bewohnte Wohnung).. Wenn ihr Miteigentümer seine Kostenpflicht bestreitet, suchen sie einen Anwalt auf, der den Zahlungsunwilligen zunächst zur Zahlung auffordern und beii Erfolglosigkeit verklagen sollte.

Ich würde an Deiner Stelle die Teilungsversteigerung betreiben.

Selbst wenn das Gebäude in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt würde, gäbe es in der Zukunft immer wieder Streit über die Zahlungen, durchzuführende Reparaturen etc. Bei einer 2-Wohnungs-WEG gibt es keine geeigneten Mehrheiten.

Bei der Versteigerung kannst Du entweder versuchen, das Haus selbst komplett zu ersteigern und den ungeliebten Miterben dann vor die Tür zu setzen oder Dir mit dem Erlös eine andere Wohnung kaufen.

Ich würde in diesem Fall einen Anwalt aufsuchen und mich dort fachmännisch beraten lassen. Normalerweise, wie der gesunde Menschenverstand es einem sagt, muss jeder die Hälfte tragen und für Reparaturen müsste man eine Rücklage bilden. Vielleicht wäre es günstiger, wenn das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt würde, dann ist jeder für seine Versicherung und alle anderen Kosten selbst zuständig. Es ist auf keinen Fall richtig, dass du die Kosten allein trägst. Am besten einen Anwalt einschalten. Auch würde ich sofort dafür sorgen, dass getrennte Zähler angebracht werden.

Zahl nur noch die Hälfte, die Gläubiger werden sich schon melden. Wenn nichts passiert, kommt irgendwann der Kuckuckskleber und das Haus wird zwangsversteigert.

Ich habe zu 50% Miteigentum an einer Immobilie geerbt.

Wann war das denn?

Wie werden die Hauskosten (Versicherungen, Kredite) und Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizoil, Müll ect.) aufgeteilt?

Der Normalfall wäre, die Kostenverteilung entsprechend den Eigentumsverhältnissen vorzunehmen.

Es gibt keine getrennten Zähler und auch keinen separaten Eingang.

Zumindest die Zählerfrage sollte sich technisch lösen lassen.

Beide Eigentümer bewohnen die Immobilie zu je 50% (jeder 1 Stockwerk), aber aktuell trage ich fast alle Kosten alleine und der andere Miteigentümer möchte nicht zahlen.

Wer möchte das schon?

Der andere Miteigentümer hat bis zu meinem Einzug zuvor einige Monaten alleine das Haus bewohnt und auch hier trug ich sämtliche Haus- und Verbrauchskosten.

Warum? Und wie lange geht das schon so? Denn wenn dies vielleicht schon seit Jahren so gehandhabt wird, ist es ggfs. schwierig, ohne förmlichen WEG- respektive Erbengemeinschaftsbeschluss die geübte Praxis umzustellen. Und selbst wenn nicht, wären die geleisteten Zahlungen verloren, denn es dürfte in Anbetracht der freiwilligen Übernahme dieser Kosten schwer fallen, ein Gericht davon zu überzeugen, dass es sich hierbei um eine Vorschussleistung und nicht um eine Schenkung handelte. Da würde ich selbst für die zivilrechtliche Verfolgung dieser Forderungen schwarz sehen.

Hier tritt aber noch ein anderer Aspekt hervor. Selbst wenn sich für die Zukunft eine andere Kostenlösung finden würde, würden hier immer noch beide Eigentümer gesamtschuldnerisch vollumfänglich im Außenverhältnis haften. Kommt also der Mitbesitzer seiner Zahlpflicht nicht nach, haftet der Miteigentümer mit seinem gesamten Vermögen, und kann dann zusehen, wie er seine Auslagen vom Mitbesitzer wieder erstattet bekommt.

Ich würde hier dringend zur Teilungsversteigerung raten. Das ganze Szenario riecht schon von Weitem nach Dauerstreit.

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Fragesteller
 02.02.2015, 16:48

Erst einmal Danke für deine Antwort!

Ich war Alleinerbe meines Vaters, der Erbfall trat ende Juli 2014 ein. Ende November bin ich eingezogen. Die andere Hälfte bewohnt die Mutter, mit der ich in keinem guten Verhältnis stehe. Meine Eltern waren im Haus getrennt lebend. Vater hatte die Kosten übernommen, da sie zu diesem Zeitpunkt damals kein Einkommen hatte und beide Gesamtschuldner waren.

Jetzt hat sie eine hohe Witwenrente. Nur aus diesem Grund gehen die Kosten seit Erbfall von meinem Konto ab. Es gab im September bereits ein Schlichtungstermin mit Anwälten. Da waren wir uns über die Nutzung und Kostenverteilung einig. Jeder bewohnt sein Stockwerk, Abstellflächen im Keller werden hälftig geteilt, es werden Angebote für Heizung- Strom- und Wasserzähler eingeholt. Installation erfolgt, wenn die Kosten der Wirtschaftlichkeit entsprechen Kosten/Nutzen) ansonsten wird 50:50 abgerechnet.

Jeder muss eine Rücklage bilden für Reparaturen und Heizöl ect.

Sogar auf ihren Pflichtteilsanspruch hat sie verzichtet. Ich habe mich informiert und weiß, dass auch der mündliche Verzicht nach dem Erbfall wirksam ist. Als Zeugen habe ich ja 2 Anwälte.

Nun scheint sie aber Machtspielchen ausüben zu wollen, indem sie immer wieder Änderungen in der Vereinbarung wünscht, welche nicht besprochen wurden. Den Passus mit dem Pflichtteil streicht sie dauernd durch. Da dieses hin und her nun auch meine Kosten sprengt, möchte ich mich nicht mehr darauf einlassen.

Ich habe gesagt, es gibt keine weiteren Änderungen, da diese Vereinbarung bereits alles mündlich besprochene beinhaltet. Ich möchte nun endlich auch die Verrechnung der Kosten verlangen. Dies wird doch auch ohne die schriftliche Vereinbarung durchzusetzen sein?

Eine Teilungsversteigerung kommt für mich nur als letzte Möglichkeit in Betracht. Meine Lebensgefährtin betreibt im Haus ein Gewerbe. Ich möchte ihre Existenz nicht gefährden. Hier waren zuvor die Eltern zu je 50% Vermieter. Nun sind die Mutter und ich zu je 50% Vermieter. Auch aus diesem Grund, wollte ich der Mutter das Haus nicht alleine überlassen, da sonst meine Lebensgefährtin direkt die Kündigung erhalten würde. Solange ich Miteigentümer bin, kann sie ohne meine Zustimmung nicht kündigen.

Es kommt noch hinzu, dass mir seit meinem Einzug keine Abstellflächen zur Verfügung gestellt werden. Meine privaten Keller-Sachen stehen alle seit November in der gewerblich angemieteten Garagenseite meiner Lebensgefährtin. Dieser Zustand ist unzumutbar.

FordPrefect  02.02.2015, 16:56
@Wishlist
Jetzt hat sie eine hohe Witwenrente. Nur aus diesem Grund gehen die Kosten seit Erbfall von meinem Konto ab.

??

En contraire. Gerade weil sie eine hohe Witwenrente bezieht, ist es doch umso irritierender, dass Du dafür zahlst!

Es gab im September bereits ein Schlichtungstermin mit Anwälten.

Wer hat die beauftragt, d.h., wer ist hier Mandant und wer Gegner?

Sogar auf ihren Pflichtteilsanspruch hat sie verzichtet. Ich habe mich informiert und weiß, dass auch der mündliche Verzicht nach dem Erbfall wirksam ist. Als Zeugen habe ich ja 2 Anwälte.

Die Anwälte dürfen hier ggfs. gar nicht als Zeugen aufreten. Insofern ist das wertlos, solange nichts Schriftliches vorliegt.

Nun scheint sie aber Machtspielchen ausüben zu wollen, indem sie immer wieder Änderungen in der Vereinbarung wünscht, welche nicht besprochen wurden. Den Passus mit dem Pflichtteil streicht sie dauernd durch. Da dieses hin und her nun auch meine Kosten sprengt, möchte ich mich nicht mehr darauf einlassen.

Da wird Dir aber nichts anderes übrigbleiben.

ch habe gesagt, es gibt keine weiteren Änderungen, da diese Vereinbarung bereits alles mündlich besprochene beinhaltet. Ich möchte nun endlich auch die Verrechnung der Kosten verlangen. Dies wird doch auch ohne die schriftliche Vereinbarung durchzusetzen sein?

Nein. Jedenfalls nicht ohne Klage, und das wird Jahre dauern.

Eine Teilungsversteigerung kommt für mich nur als letzte Möglichkeit in Betracht.

M.E. ist das die einzige Option. Alles andere ist vertane Lebenszeit und rausgeschmissenes Geld. Der Aufwand, dies auf dem zivilrechtlichen Weg zu erstreiten, wird Dich im Endeffekt mehr Geld kosten, als das Objekt überhaupt wert sein dürfte. Besorge Dir eine ordentlche Finanzierung über die absehbaren Kosten für den Miteigentümeranteil Deiner Mutter, und ersteigere das Objekt selber.