Nachteile durch Grundschuld aufs Haus bei einer Bank?
Ein Bekannter von mir besitzt ein eigenes Haus. Als er dieses vor 10 Jahren renoviert hat, hat er dafür einen Kredit von einer Bank über 50.000€ aufgenommen. Dafür wollte die Bank natürlich, dass eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird.
Diese Grundschuld besteht noch immer, auch wenn der Kredit seit 5 Jahren komplett zurückgezahlt ist.
Welche Nachteile können entstehen, wenn er die Grundschuld nicht entfernen lässt? Muss er die Grundschuld entfernen, bevor er das Haus verkaufen kann? Hat die Grundschuld eventuell auch Vorteile?
6 Antworten
Hallo sophie,
nein, er muß die Grundschuld (nebenbei: wahrscheinlich handelt es sich um eine "Grundschuld ohne Brief" - GoB) nicht löschen lassen, um das Haus verkaufen zu können. Die meisten lassen nach Tilgung des zugrunde liegenden Darlehens die Grundschuld einfach stehen, um sie bei Bedarf ohne neue Kosten revalutieren zu können.
Verkauft man die Immobilie, so kann sich die finanzierende Bank des Käufers von der Bank des Verkäufers die freien Grundschuldteile abtreten lassen. Das spart die Kosten für die Löschung einerseits und die Kosten für die Neubestellung andererseits. Dieses Vorgehen ist Tagesgeschäft bei den Banken und Sparkassen.
Das Belassen der Grundschuld im Grundbuch birgt von wenigen Ausnahmen abgesehen in der Regel Vorteile.
Beste Grüße
itasca
Keine. Wenn er wieder renoviert, kann er für einen neuen Kredit die alte Grundschuld nutzen.
normalerweise lässt man diese Grundschuld sofort streichen wenn der Kredit bezahlt wird.
Das sollte umgehend in die Wege geleitet werden, denn wenn er das Haus beleihen oder verkaufen möchte steht im Grundbuch dass da schon jemand seine Hand drauf hat.
Nachteile entstehen nicht. Zwar kann die Bank aus der Grundschuld in der Theorie auch jetzt noch die Zwangsversteigerung betreiben, dagegen könnte er sich aber wehren und die Kompletttilgung des Darlehens entgegenhalten.
Bei einem Verkauf wird die Grundschuld entweder gelöscht oder an die finanzierende Bank des Käufers zur Wiederverwendung abgetreten.
Vorteile durch das Bestehenlassen bestehen z.B. darin, dass der Eigentümer bei einer erneuten Finanzierung keine neue Grundschuld zur Eintragung bringen muss, sondern die Grundschuld wiederverwendet werden kann (z.B. durch Abtretung). Das ist günstiger.
garkeine er hat ja alles abezahlt