Grundbuch Schuld Abtretung möglich ?

6 Antworten

Wenn seitens der Deutschen Bank keine Ansprüche mehr bestehen, musst die die Löschung der Grundschuld beantragen. Dazu brauchts du die Bestätigung der Bank, dass die Ansprüche nicht mehr bestehen. Die Löschung einer Grundschuld geschieht NIE automatisch, nur auf Antrag. Danach kannst du einen anderen eintragen lassen.

Nur ein kleiner Tipp am Rande: lasst die Grundschule löschen ehe ihr sterbt, sonst haben eure Erben richtig Stress und Kosten, wenn sie die Löschungsurkunde nicht finden und die Bank nach über 10 Jahren die Akten schon vernichtet hat.

Man kann Grundschulen abtreten, dann braucht ihr aber keine Löschungsbewilligung sondern eine Abtretungsurkunde. Damit wird dann der Gläubiger im Grundbuch geändert. Man kann Voll- oder Teilabtretungen haben. Nur so ist es auch ordentlich vollstreckbar abgetreten.

Wenn ihr die Abtretung aber aktuell nicht braucht, dann lasst sie lieber löschen. Am Ende geht die Urkunde verloren und dann ist das Geschrei groß...

Die Grundschuld kann abgetreten werden. Dazu muss die Deutsche Bank eine Abtretungserklärung ausstellen. Ob die das aber an Privatpersonen macht, weiß ich nicht und musst du mit ihr abklären. Oft wird vereinbart, dass die Grundschuld nur im Wege der Löschung zurückgewährt wird. Da du von Mithaft sprichst kann es auch sein, dass es eine Gesamtgrundschuld ist. Dann geht eine teilweise Abtretung sowieso nicht.


rebecca6420 
Fragesteller
 16.12.2019, 15:55

Die Bank hat kein Cent mehr zu gut =)

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Wenn seitens der Bank keine Ansprüche mehr bestehen, wieso wurde die Grundschuld dann noch nicht gelöscht?


123Hermann  16.12.2019, 15:49

Weil man diese meist im Grundbuch stehen lässt um Kosten zu sparen

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rebecca6420 
Fragesteller
 16.12.2019, 15:50

Kostet Geld. Tut keinem weh und ich meine mein Notar hatte gemeint mann könne die Schuld abtreten.

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TreudoofeTomate  16.12.2019, 15:51
@rebecca6420

Aber es gibt doch keine Schuld mehr.

Aber mal unabhängig davon. Kostet Geld? Ich hab das gerade durch. Insgesamt fallen nur ein paar Notarkosten und die Löschungsgebühr an. In Summe nicht mal 400 EUR.

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123Hermann  16.12.2019, 16:08
@rebecca6420

Genau, wie gesagt grundsätzlich ist das richtig und spart Geld, weil die Grundschuld nicht gelöscht und später bei Bedarf neu eingetragen werden muss sondern in einem Vorgang an den neuen gläubiger abgetreten wird. Nur wenn der neue Gläubiger eine Privatperson ist musst mal beim Notar fragen wie genau der Ablauf ist.

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123Hermann  16.12.2019, 16:10
@TreudoofeTomate

Das kommt komplett auf die Höhe der Grundschuld an und kann auch deutlich über 1000 Kosten 😉

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Im Idealfall sollte die Grundschuld - sofern keine Löschung erwünscht ist - auf den Eigentümer übertragen, so dass hiernach eine sogenannte Eigentümergrundschuld besteht.

Gerade wenn diese Grundschuld im ersten Rang steht, kann man sich später, wenn ein neuer Kredit gebraucht wird, günstigere Konditionen erhalten.

Siehe hier:

https://immoeinfach.de/immobilienlexikon/eigentuemergrundschuld/