Fälligkeitsmitteilung?

2 Antworten

Seeeehr ungewöhnlich und fast nicht glaubwürdig.

Das Notariat fordert kaum die Bank zur Zahlung auf - sondern den Erwerber.

Wie deine Finanzierung nun aussieht? Selbst dies interessiert das Notariat eher weniger. Er vollzieht die ihm im Kaufvertrag auferlegten Schritte.

Sofern Bank A und Bank B jeweils über eine Grundschuld abgesichert werden will - dann muss zuerst die Bank ihre Hausaufgaben machen und dann der Notar.

Wenn ihm noch Unterlagen von der Bank fehlen- dann ist auch noch nichts beim Grundbuch. Ohne die Vorgaben der Bank über den Inhalt der Eintragung- keine Eintragung.

Die Eintragung der Grundsschuld ins Grundbuch- bezahlt ihr so oder so Pro Antrag, in Höhe der jeweils vereinbarten Sicherungsbetrages. Ob der Notar diese mit einem Antrag oder mit zwei Anträgen erledigt- preislich uninteressant.

Wenn die Bank eine Auflassungsvormerkung erhält - dann läuft was schief.

Die Grunderwerbsteuer- bekommst du meines Wissens zurück, wenn der Vertrag platzt.

Makler _ hat seinen Vertrag erfüllt, er hat das Objekt erfolgreich vermittelt.

Notar _ hat zumindest einen Vertrag beurkundet. Inwieweit hier tatsächlich Fehler geschehen sind und du Schadensersatz fordern könntest- wird dein Anwalt prüfen

Grundbuch_ hat offenbar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für dich und die Eintragung der Grundschuld für Bank A eingetragen. Hier kannst du dich dann über die Kosten der Löschung mit wem auch immer streiten.

Bank B_ Wenn tatsächlich von dort noch Unterlagen fehlen- würde ich dort Druck machen. Es kann nicht an der Bank und am Grundbuch liegen.

Entweder die Grundschuld ist bestellt und liegt beim Grundbuch- dann kannst du auch dort anrufen.

Denkbar wäre nun noch, dass das Grundbuch den Antrag des Notars auf Eintragung der Grundschuld zurückgewiesen hat - weil was gefehlt hat.

Ich kenne es so, dass der Verkäufer Belastungsvollmacht erteilt, der Notar die Eintragung der Grundschuld und der Auflassungsvormerkung in einem Antrag stellt und damit ist die Kaufpreisfälligkeit erfüllt. Ihr habt es offensichtlich anders geregelt. Erst Vertrag, dann Grundschuld.

Interessant wäre wie deine Kaufpreisfälligkeit im Kaufvertrag tatsächlich formuliert ist - ich schätze du befindest dich bereits eine Weile im Verzug.

Und an deiner Stelle würde ich prüfen, wie deine Darlehensverträge aussehen. Hier fallen vermutlich irgendwann Bereitstellungszinsen an.

Wenn alles so ist wie du schreibst- weiß ich zwar nicht, ob möglich - aber warum sollte der Notar sein Schreiben an Bank A nicht wegen Irrtum widerrufen können?

Lexi87408322 
Fragesteller
 20.10.2021, 08:10

Hallo und danke für die Antwort.

Ich merke ich hab mich irgendwie falsch ausgedrückt.🙈

Der Fehler lag darin, was der Notar auch zugegeben hat, dass ohne Vollständigkeit und ohne Überprüfung eine Zahlungsaufforderung raus ging. Danach stand dieser unter Druck und hat zugesehen, dass die fehlenden Papiere ein trudeln. Dabei stellte sich heraus, dass das Amtsgericht die Papiere an die falschen Leute geschickt hat und diese wiederum die Unterlagen auch an die falschen Leute geschickt hat.

Da stellt dich mir doch die frage: Was zum Teufel machen die Damen und Herren der Gesellschaft den ganzen Arbeitstag an ihrem Schreibtisch....

In unserem fall: einen Schwachsinn nach dem anderen....

Bereitstellungszinsen mussten wir bezahlen. Das war mehr als nur ärgerlich, denn der Fehler und die damit verstrichene Zeit lag nicht bei uns.

Der Notar hat auch einen Blödsinn nach dem anderen gemacht.

Die gesamte Kaufabwicklung war das reinste Affentheater. Und einfach nur peinlich, was da hinter den Schreibtischen abgelaufen ist.

Mittlerweile haben wir es geschafft. Die Gelder sind diese Woche geflossen. Allerdings fehlen uns noch Papiere. Ich sag ja....Was zum Teufel machen die den ganzen Tag hinter ihrem Schreibtisch?Wenn man bedenkt, dass in unserem Fall die Kaufabwicklung 7 Monate gedauert hat. 7 lange Monate wo es Hinz und Kunz nicht auf die Reihe bekommen haben. Das ist nicht das erste Haus welches wir kaufen und kennen uns eigentlich mit der Materie ein wenig aus... Aber so was haben wir noch nicht erlebt....

Wir hoffen nur, dass nicht noch mehr Hiobsbotschaften kommen...

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Oha, das klingt nicht so schön.

Ich sehe zwei Wege. Der "stärkste" wäre, da schnell einen Anwalt einzuschalten. Dieser sollte nicht nur Bank B schnellstens anmahnen, die benötigten Unterlagen zu schicken, sondern auch dafür sorgen, dass diese die doppelten Grundbuchkosten und Verzugszinsen usw. übernehmen.

Der andere Weg wäre da alleine ne Frist zu setzen, bzw. evtl. mit der Verbraucherzentrale zusammen.

Ersteres kostet Geld, aber beim Hauskauf sollten die paar hundert nicht so ins Gewicht fallen. Zumindest eine Erstberatung wäre sinnvoll, die kostet nicht so viel.

Lexi87408322 
Fragesteller
 30.09.2021, 09:47

Danke.

Ich habe den Finanzberater angerufen und ihm mitgeteilt, dass wenn weder Bank A noch Bank B auszahlen sollten, wird der Gang für uns zum Anwalt unumgänglich. Denn wir verlieren bei dem ganzen Spaß alles. Gott sei dank haben wir uns einen Notgroschen bei Seite gelegt.

Und es ist nicht unsere Schuld.

Allerdings wissen wir nicht, ob man das dem Notar zur Last legen kann. Dann wäre der Anwalt nur raus geworfenes Geld.

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Freestila  30.09.2021, 10:17
@Lexi87408322

Wer genau Schuld hat ist schwer zu sagen. Bank A ist denke ich raus, wenn laut Vertrag erst Bank B auszahlen soll. Bank B muss natürlich die Unterlagen bereitstellen.

Du kannst auch Bank B auffordern die Unterlagen an dich zu senden, und du gibst sie dem Notar. Dann ist zumindest klar, dass er sie hat.

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Lexi87408322 
Fragesteller
 30.09.2021, 12:56
@Freestila

Hmmm....

Es geht ja nicht um Unterlagen von Bank B sondern darum, dass eine Angestellte des Notars eine Zahlungsaufforderung an Bank A geschickt hat. Bank A zahlt aber nur aus, wenn auch Bank B auszahlt und der Notar hat aber noch keinen Beschluss für Bank B. Und die Frist für die Auszahlung beträgt 2 Wochen danach kommen Verzugszinsen, Schadensersatz oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag seitens der Verkäufer.

Im Grunde hat die Dame mit dem Versand der Zahlungsaufforderung Bank A zur Auszahlung "gezwungen" die verweigert aber die Auszahlung mit dem Hinweis dass auch Bank B auszahlen muss. Die sagen aber, wieso sollen wir auszahlen wenn der Notar noch gar keinen rechtskräftigen Beschluss für uns hat.

Ganz verzwickte Sache...

Denn zu guter letzt haben wir im schlimmsten Fall unser Eigenkapital verloren, was schon in Makler, Grundbuchamt und Grunderwerbsteuer sowie in den Notar geflossen ist, immer noch kein Haus ggf sogar verloren wenn nicht ausgezahlt wird, kann der Verkäufer genauso gut vom Kauf zurück treten und 2 Kredite an der Backe die wir nur mit einer sehr hohen Vofälligkeitsentschädigung wieder los werden.

Und das haben wir dieser Zahlungsaufforderung des Notars zu verdanken. Denn eig sind die Kriterien dafür gar nicht vollständig erfüllt. Normal sollte der doch im allgemeinen Interesse handeln, stattdessen hat der unsere Bank A ganz schön einen rein gewürgt und uns damit schlaflose Nächte bereitet. Denn wir könnten alles verlieren.

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Freestila  30.09.2021, 14:21
@Lexi87408322

Ich kenne das nur so, dass der Notar an den Käufer ne Zahlungsaufforderung schickt, und der Käufer dann an den Verkäufer bezahlt (in dem er eine Auszahlung bei der Bank beantragt). Der Notar bekommt letztlich nur vom Verkäufer die Bestätigung, dass bezahlt wurde.

Aber wie gesagt, sucht euch schnell professionelle Hilfe.

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Lexi87408322 
Fragesteller
 20.10.2021, 08:21
@Freestila

Jap, der Notar hat eine Zahlungsaufforderung an uns und an die Bank geschickt. Zusätzlich noch an die Maklerin? Was hat die denn damit zu tun?

Also, da sind Dinger gelaufen....Das glaubt uns kein Mensch.

Auch die Rechnung für die Löschung im Grundbuchamt wurde an die Maklerin geschickt statt an die Verkäufer. Die ist stink sauer.

Mittlerweile sind die Gelder aber diese Woche geflossen. Wir hoffen nur, dass es endlich ein Ende hat und wir nie wieder mit diesem Notar oder dem Amtsgericht zu tun haben müssen...

Einen Blödsinn nach dem anderen gemacht...Das dürfte ich mir an meinem Arbeitsplatz nicht erlauben....

Trotzdem vielen lieben Dank an alle für eure Antworten.👍

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