Zahlungsaufforderung Inkasso legitim?

Agamemnon712  24.05.2021, 10:22
habe ich das Inkassounternehmen aufgefordert

Telefonisch, per Mail oder papierschriftlich?

kurznachgefragt 
Fragesteller
 24.05.2021, 10:27

per Mail aufgefordert, aber um Beantwortung per Post gebeten. Das zweite Schreiben kam auch per Post. Nur war es ja wenig hilfreich...

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Formulierungsvorschlag

" Sehr geehrtes Inkassounternehmmen, zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Vorlage des Titels ( Kopie des VB)

Bis zum Erhalt der von mir angeforderten Unterlagen mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch "

Normalerweise geht ein Titel nicht so einfach unter. GV Besuch Pfändungsversuche etc . Auch Deine Schufa ist im grottigen Bereich. Gabs mal Pfändungsversuche ?

Falls tituliert : Mal Überprüfen ob Verwirkung greift. Es sind immerhin 19 Jahre. Ausserdem sind jede Menge Zinsen verjährt.

Achtung : Keine Ratenzahlung vereinbaren !!!

kurznachgefragt 
Fragesteller
 27.05.2021, 20:21

Würde der Titel in meiner Schufa auftauchen? Meine Schufa ist top, ich habe danach noch Immobilien finanziert. Ab wann verjähren die Zinsen?

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EXInkassoMA  05.06.2021, 23:20
@kurznachgefragt

Danke für die Bewertung und sorry für die späte Antwort. Sofern nicht tituliert nach drei jahren. Bei Dir dürften (FALLS die Forderung überhaupt tituliert wurde) so ziemlich alle Zinsen verjährt sein.

Erst mal abwarten was dir geschickt wird.

Normalerweise steht ein Titel in der Schufa

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Du hast bisher Alles richtig gemacht.

Auf keinen Fall auf die Ratenzahlung eingehen !! Sobald Du 1 Cent bezahl hast, wird die Schuld anerkannt und Du kannst gepfändet werden. Wenn ein Titel vorliegen würde, müssen Die Dir diesen zukommen lassen.

Ein Titel ist 30 Jahre einklagbar und kann jederzeit gepfändet werden, muss aber regelmäßig gemahnt werden. Da du dem Schreiben widersprochen hast und Dir zur Zeit weder Pfändung noch Titel vorliegt, würde die Forderung also nach derzeitigem Stand auch nicht einklagbar sein.

Den Titel muß man Dir selbstverständlich vorlegen können. Solange das nicht geschehen ist, ist jegliche Korrespondenz mit dem Inkassobüro eine überflüssige Brieffreundschaft.

Manche Gläubiger verkaufen alte Titel, die sie als uneinbringlich oder faul erachten, für einen Bruchteil des Wertes

EXInkassoMA  25.05.2021, 00:23

Korrekt, dann wäre es evtl sinnvoll einen Vergleich auszuhandeln

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per Mail aufgefordert, aber um Beantwortung per Post gebeten. Das zweite Schreiben kam auch per Post. Nur war es ja wenig hilfreich...

Ich würde Dir empfehlen, die gewünschten Nachweise über die Forderungsgrundlage noch mal papierschriftlich mit handschriftlicher Unterschrift anzufordern. Auf ebengleichem Weg der Forderung auch zunächst widersprechen.

Die Mailerei ist für den Allerwertesten ...

Forderungen können weiterverkauft werden. Aber in der Tat: Rufe da an und bitte noch einmal um Darstellung des Sachverhaltes. Es gibt auch Verwechselungen etc.

EXInkassoMA  25.05.2021, 00:25

Telefongespräche zahlen null. Ausserdem arbeiten bei der CreFo oft nur Call Agents mit auswendig gelernten Texten

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