Unbekannter Vollstreckungstitel?


13.10.2020, 15:32

In dem Brief ist auch ein Zahlschein dabei und ich soll mindestens monatlich 173 Euro überweisen.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Soll ich nun eine Kopie des Vollstreckungsbescheid anfordern sowie eine Forderungsaufstellung und die Forderungsabtretung der Telekom?

Das klingt sinnvoll, oder nicht?

Bei dem Brief ist auch eine Aktennummer des Vollstreckungsbescheid dabei. Kann ich beim Amtsgericht anrufen und fragen ob dieser wirklich existiert unter dieser Aktennummer?

Ich glaube aus Gründen des Datenschutzes nicht, daß man Dir telefonisch Auskunft gibt aber versuchen kannst Du es.

Wenn es einen VB gäbe, wäre dir zunächst der Mahnbescheid und dann der VB zugestellt worden. Kann eigentlich nicht sein, es sei denn die Geschichte ist uralt und es konnte dir damals nichts zugestellt werden.

Ja, fordere Nachweise darüber an. Da kann ja jeder kommen.

FordPrefect  13.10.2020, 15:51
Kann eigentlich nicht sein, es sei denn die Geschichte ist uralt

Wenn das monatlich mind. € 173.-- sein sollen, dann beläuft sich die Forderung zwischenzeitlich auf über € 1.000.-- (wobei die Zinsen, die nicht tituliert wurden, zwischenzeitig verjährt sein können). Sofern sich das auf einen Vorfall von vor respektive kurz nach dem Jahr 2000 bezieht, kann das durchaus sein.

1
Ich habe gerade Post bekommen von einem Inkassounternehmen. Dort wollen sie eine angebliche Forderung geltend machen und im Briefkopf steht bereits "aus Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts".

Dann steht da auch eine Aktennummer und das zuständige Mahngericht. Bitte dorthin wenden und prüfen, ob dieser Titel existiert. Parallel schriftlich per Einwurfeinschreiben beim Inkasso eine Kopie des Titels anfordern.

Soll ich nun eine Kopie des Vollstreckungsbescheid anfordern sowie eine Forderungsaufstellung und die Forderungsabtretung der Telekom?

Ja.

In dem Brief ist auch ein Zahlschein dabei und ich soll mindestens monatlich 173 Euro überweisen.

Monatlich? Wie hoch ist denn die Summe?

sc4le0 
Fragesteller
 13.10.2020, 15:58

Die Summe beläuft sich auf 686 Euro

0

per Brief? hängt mir zu hoch! da ein Titel besteht, kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der holt ich bei dir das Geld. wozu noch ein Inkasso einschalten?

ein Vollstreckungsbescheid müsste dir zugeschickt worden sein, du hast nicht reagiert, nach Ablauf ist der Rechtkräftig.

Das Inkasso kann das aufgekauft haben und setzt das jetzt mit nem GV durch

sc4le0 
Fragesteller
 13.10.2020, 15:33

aufgekauft? wie kann man degegen vorgehen?

0
peterobm  13.10.2020, 15:34
@sc4le0

gar nicht,

der Fall kann länger zurückliegen - ein Titel ist bis zu 30 Jahre gültig.

0
sc4le0 
Fragesteller
 13.10.2020, 15:35
@peterobm

dann könnte das ja 30 jahre rumgehen? das halt ich für nicht möglich

0
peterobm  13.10.2020, 15:38
@sc4le0

bis zu 30 Jahren

das kann bei dir 10 - 15 Jahre her sein- der ist immer noch gültig.

0
FordPrefect  13.10.2020, 15:59
@sc4le0
aufgekauft?

Natürlich. Titulierte Forderungen können ganz normal weiterverkauft werden (Zession).

wie kann man degegen vorgehen?

Außer durch Zahlung der Forderung, gar nicht. Der Titel ist 30 Jahre gültig, und diese Frist beginnt mit jedem Vollstreckungsversuch neu zu laufen.

0
FordPrefect  13.10.2020, 16:00
@sc4le0
dann könnte das ja 30 jahre rumgehen?

Streng genommen sogar unbegrenzt lange - wenn der GerV wenigstens alle paar Jahre mal losgechickt wird (Verwirkung).

das halt ich für nicht möglich

Das mag schon sein, ist nur egal.

0
peterobm  13.10.2020, 16:06
@sc4le0

lese jetzt was von Ratenzahlungsangebot - stand vorhin noch nicht.

auf jeden Fall nachfragen und anfordern, steht alles im Mahnbescheid / Aktennummer. Bekannt ist der Gläubiger - Telekom, Ansprechpartner in dem Falle das Inkasso; dem wurde die Angelegenheit übergeben. Die Telekom hat keine Lust mehr seinem Geld hinter her zu laufen. Forderung wurde unter Abzug verkauft

0
FordPrefect  13.10.2020, 15:54
da ein Titel besteht, kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen

Das stimmt, lohnt sich aber für das Inkasso nicht. Ratenzahlung + € 100.-- (Minimum, sog. Einigungsgebühr), jeden Monat Zinsen plus die eigentlich verjährten Zinsen auf die HF (die natürlich nicht tituliert sind), und und und...

Das kann die Gesamtforderung leicht verdoppeln oder mehr.

Das Inkasso kann das aufgekauft haben und setzt das jetzt mit nem GV durch

Das wäre eher der letzte Schritt. Die Einigung mit dem Schuldner ist viel profitabler (für das Inkasso jedenfalls).

1

Per Post?

Oder per Mail?

sc4le0 
Fragesteller
 13.10.2020, 15:30

per post

0
Trolljagd  13.10.2020, 15:30
Ich habe gerade Post bekommen

Lies!

0
alarm67  13.10.2020, 15:33
@Trolljagd

Ob Du es glaubst oder nicht, viele, auch aus meinem Bekanntenkreis, reden mittlerweile auch von Post, wenn die E-Mails meinen!

Bitte entschuldige meine "dumme" Nachfrage, um einfach auf Nummer sicher zu gehen!

PS: Heißt im Outlook sogar POSTeingag!

0
Trolljagd  13.10.2020, 15:34
@alarm67

Naja, wer in seiner Frage falsche Angaben macht, ist dann ja selbst schuld.

0