Fortsetzung zu: "Forderung der Firma Massa AG durch Schneller Inkasso, was soll das sein"?
**Nach eueren hilfsreichen Anweisungen und Tipps, habe ich ein Schreiben an Schneller Inkasso geschickt. Darauf bakam ich die Antwort:
"...hierzu teilen wir Ihnen mit, dass uns ein Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Alzey vom 18.02.1988 gegen Sie vorliegt. Dieser ist rechtstaatlich ergangen und Ihnen von Amtswegen zugestellt. Sollten Sie nicht mehr in Besitz einer Ausfertigung sein, können Sie eine Kopie beim oben genannten Gericht unter der Geschäftsnummer B - 20952/87 anfordern."
Also, die ignorieren einfach, dass die mir auf detaillierte Forderungsaufstellung usw. zuschicken verpflichtet sind. Ansonsten habe damals und bis heute keine amtliche Zustellung vom Amtsgericht Alzey bekommen. Übrigens, ich lebte und wohnte nie im Kreis Alzey und ein Amtsgericht - so viel ich weiß, nach dem Wohnsitz zuständig, oder? Ein Vollstreckungsbescheid hat immer so eine "einfache" Nummer?
Was meint ihr dazu? Vielen herzlichen Dank!
3 Antworten
Die zentralen Mahngerichte sind nach Bundesland organisiert. Dass du im Kreis Alzey nie gewohnt hast, interessiert also in dem Fall nicht bzw. ist kein Indiz für eine fehlerhafte Zustellung.
Ich würde nun dreierlei machen:
A) Beim Amtsgericht eine Kopie der Akte, insbesondere der Zustellnachweise und des Titels anfordern. Melde dich nochmal, sobald du es hast.
B) Eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos schicken. Tenor: "Ich beschwere mich über Inkasso XYZ. Unter deren Aktenzeichen ABC wollen sie einen Titel gegen mich vollstrecken. Dieser Titel ist mir komplett unbekannt, daher habe ich eine Titelkopie angefordert, die mir verweigert wird. Ebenso habe ich eine detaillierte Forderungsaufstellung angefordert, die mir verweigert wird. Ich habe eine Vollmacht oder Abtretungsurkunde angefordert, die mir verweigert wird. Zudem gibt es den Gläubiger nach meinen Recherchen schon seit gut einem Jahrzehnt nicht mehr. Auch dies habe ich moniert. Das Inkasso ist hier offenbar ohne Vollmacht unterwegs, denn es ist völlig unmöglich, dass eine gar nicht mehr existierende Firma einen Inkasso-Auftrag erteilt. Sie wollen hier bitte einschreiten und ggf. wegen Verstößen gegen §11a RDG ein Bußgeld aussprechen oder wegen Handlungen ohne Bevollmächtigung von Amts wegen die Lizenz entziehen. Ich bestreite, dass das Inkasso aufgrund der Handlungen überhaupt über die zur Zulassung notwendigen Fachkenntnisse und Sachkenntnisse verfügt."
C) Ans Inkasso schreiben "Aufgrund ihrer Weigerungshaltung, Vollmachten, Forderungsaufstellungen usw. vorzulegen, habe ich mich zum einen an das Amtsgericht Alzey gewandt, aber auch an das Aufsichtsgericht mit einem Antrag auf Bußgeld und Lizenzentzug. Ich wiederhole: Sie können unmöglich von einer seit vielen Jahren nicht mehr existierenden Firma einen Inkasso-Auftrag erhalten haben. Aufgrund der nicht nachgewiesenen Bevollmächtigung behalte ich mir insbesondere bei Vollstreckungsversuchen Strafanzeigen und Vollstreckungsabwehrklagen vor. Es steht Ihnen frei, mir die geforderten Unterlagen nachzureichen."
Und dann auf deren nächsten Zug warten. Sollten sie Vollstreckungen probieren, sofort zum Anwalt. Sollte der Titel angreifbar sein (fehlerhafte Zustellung) sofort zum Anwalt.
Vielleicht liegt eine Namensverwechslung vor.
Was spricht dagegen, beim Amtgericht Alzey anzurufen und nachzufragen unter Nennung des Aktenzeichens?
Wahrscheinlich sagen die Dir dann, sie möchten es schriftlich haben.
Dann musst Du halt einen Brief nach Alzey schreiben.
Habe mich bereits schriftlich an das Amtsgericht Alzey gewendet, da im Telefon kriegt man keine Infos.
Warum hast Du überhaupt auf das vorherige Schreiben reagiert, wenn Du Dir nichts hast zuschulden kommen lassen?
Ich denke, Du solltest jetzt gar nichts mehr machen. Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, musst Du reagieren.
Glaub aber nicht, dass der jemals kommt.
Noch ein Link dazu:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=376026&ccheck=1
Aber nach den Recherchen hat sich die Massa AG im April 2006 aufgelöst.
Wo der TE gewohnt hat ist irrelevant. Die Zuständigkeiten der Mahngerichte sind je nach Bundesland teilweise zentral organisiert. Und IMHO zählt da sogar der Geschäftssitz/Wohnort des Antragstellers für die Zuständigkeit.
Informiere dich vorher, bevor du mitredest.
Dass die Firma schon seit einem Jahrzehnt nicht mehr existiert, habe ich dem TE schon in seinem Vorgängerthema geschrieben. Deswegen hat er überhaupt erst beim Inkasso alles angefordert (Titelkopie, Vollmacht usw.)
Würdest du etwas mehr recherchieren, würdest du sehen, dass der TE kein Einzelfall ist. Schneller Inkasso hat da offenbar irgendeine auf dem Dachboden verstaubte Kiste mit alten Titel aufgekauft. In jedem der Fälle konnten sie aber durchaus einen Titel vorlegen. Daher wiederhole ich: Informiere dich zuerst, bevor du mitreden willst.
Davon abgesehen: Wenn der gegenüber behauptet, dass er einen Titel hat und sogar Aktenzeichen und Gericht benennt, sollte man alleine aus Selbstschutz davon ausgehen, dass das stimmt. Alles andere wäre sowieso grundsätzlich eine Straftat (Betrug). Wenn er aber einen Titel hat und ich höre auf deinen Rat, begebe ich mich in die Gefahr, dass die Einspruchsfristen am Ende plötzlich doch ablaufen, spätestens wenn der GV vor der Tür steht beginnen die Fristen nämlich. Und 14 tage später ist es endgültig vorbei...
Insofern zum dritten Mal: Wenn du mitreden willst bei so wichtigen Themen, wo es um viel Geld geht, dann informiere dich vorher.
Ich stelle mir gerade die Frage, ob du es einfach nicht besser weißt, oder ob du es nicht gelesen hast. Die haben bereits einen Titel. Da kommt kein erneuter Mahnbescheid.