Inkassoschreiben keine Anrecht auf Überprüfung der Forderung?
Hallo
Ich hatte eine Inkasso Mahnung erhalten wo keine Vollmacht beigelegt war, ich habe zwecks Überprüfung die Vollmacht inklusive Vetragsunterlagen und eine Forderungsaufstellung nach §366/367 BGB angefordert
Die Unterlagen kamen heute per Post an aber das Inkassounternehmen schreibt das die Forderung zur recht besteht und dieses ersichtlich ist und wie ich auf die Idee komme Widerspruch einzulegen um eine Vollmacht und Vetragskopien anzufordern weil an der Forderung nichts anzuzweifeln sei und das ich anderen Geduld gewaltig zerre.
Ich dachte aber es steht nur Gerichten zu eins Forderung zu bewerten ob sie Berechtigt sei oder nicht
Oder gibt es kein Anrecht bei aussergerichtlichem Inkasso Unterlagen anzufordern um die Forderung zu überprüfen?
MfG
9 Antworten
Das ist normal, dass die sowas schreiben. Die müssen einen Heidenzirkus aufführen um dich zu beeindrucken.
Deinerseits gilt es allerdings zu beachten: Wenn sie vor Gericht müssen, weil du Widerspruch einlegst, wird es teurer, viel teurer. Aber auf dem Korrespondenzweg kannst du die Unterlagen einfordern, die sie auch vorlegen MÜSSEN. Das hat aber gewiss Grenzen, denn sie tun das nicht zum Spass, sondern haben vom Gläubiger oft eine sog. "Zession", also eine Übertragung der offenen Forderungen an das Inkassounternehmen, pauschal über alle offenen Forderungen, auch deine. Wenn sie dir also erklären, dass deine Forderung gegenüber dem Gläubiger einzukassieren ist und du bei dem Gläuiger tatsächlich offene Rechnungen hast, würde ich bezahlen. Denn sie kriegen ihr Geld auf jeden Fall.
Du musst nur den fristgerechten Eingang des Einspruchs nachweisen können.
Alles andere ist Problem des Inkassounternehmens. Wenn die meinen, dass dasnicht stimmt, können die fruchtlos versuchen, Mahnbescheid etc. einzulegen.
Fazit :
Widerspruch ist eingelegt, falls Mahnbescheid käme - Forderung widersprechen - fertig.
Ansonsten musst du auf weitere Anschreiben gar nicht mehr reagieren. Die meisten lassen sich nämlich durch deren Handeln eischüchtern und zahlen.
"Jetzt zahl endlich und frag nicht so blöd!"
Klingt ziemlich seriös. Da würde ich mich an deiner Stelle stur stellen.
Letztendlich kannst aber nur du beurteilen, ob die Forderung möglicherweise berechtigt sein könnte.
Doch, das ist Einschüchterung, was die da betreiben.
Mache mal einen Inkasso Check der Verbraucherzentralen und wende Dich an eine solche, bzw. halte Dich an die Anleitungen dort!
Der Inkassodienst muss Dir die geforderten Unterlagen ( konkrete Bennenung der Forderung ) zur Verfügung stellen
das ich anderen Geduld gewaltig zerre.
dümmlicher geht es wohl kaum
Ja, aber das Prozesskostenrisiko trägt das Inkasso, ebenso wie die Beweispflicht. Deshalb werden die diesen Schritt nicht wagen, wenn das nicht astrein ist.