Berechtigte Inkasso Forderung?


17.11.2021, 13:08

Hier ein Foto.

kevin1905  17.11.2021, 12:49

Kannst du die Punkte einzeln und wie im Schreiben betitelt auflisten? Vielleicht ein Foto einstellen?

sagichnicht1708 
Fragesteller
 17.11.2021, 13:03

Habe ich weiter unten gemacht. :)

3 Antworten

Dir ist ein gerichtlicher Mahnbescheid zugegangen? Wie hast du darauf reagiert? Denn das wäre weitaus relevanter als die Inkassoforderung.

Ansonsten klar 1,0 Gebühr wahrscheinlich zu hoch. Und es haben wohl zwei Rechtsdienstleister versucht abzurechnen. Das ist nicht zulässig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

sagichnicht1708 
Fragesteller
 17.11.2021, 13:24

Ich habe mich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung gesetzt und die Ratenzahlung vereinbart, woraufhin Sie mir dies haben zukommen lassen. Solange ich mich an die Ratenzahlung halte würde wohl kein weiterer Mahnbescheid eingehen meinten Sie.

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kevin1905  17.11.2021, 13:33
@sagichnicht1708

Wenn es schon einen Mahnbescheid gab und du nicht widersprochen hast, ist diese Frage nicht mehr wirklich relevant...

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kevin1905  17.11.2021, 13:51
@sagichnicht1708

Dann war die Ratenzahlung kein cleverer Schachzug. Durch den Widerspruch war die Gegenseite zur Klage gezwungen. Und die Ratenzahlung selbst löst ja auch Kosten aus.

Besser wäre gewesen die Hauptforderung zweckgebunden an den Gläubiger zu zahlen, nebst Zinsen und Mahngebühren. Den Inkassokosten, allem voran der Doppelung hätte ich widersprochen.

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sagichnicht1708 
Fragesteller
 17.11.2021, 13:54
@kevin1905

Ich habe Sie ja noch nicht unterschrieben. Ich hab bis 25.11 Zeit den Antrag abzuschicken. Sie haben mir Raten in Höhe von 50€ angeboten.
Wie verhalte ich mich denn jetzt am besten? Der Ratenzahlung widersprechen und nur die Hauptforderung begleichen?
Können Sie mir dann nicht nochmal einen Mahnbescheid zukommen lassen? Ich will einfach vermeiden, dass nochmal ein Mahnbescheid eingereicht wird und so wenig wie möglich bezahlen. 400€ kann ich auf jeden Fall nur in Raten begleichen.

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kevin1905  17.11.2021, 14:07
@sagichnicht1708
Wie verhalte ich mich denn jetzt am besten?

Hab ich doch bereits geschrieben.

Können Sie mir dann nicht nochmal einen Mahnbescheid zukommen lassen?

In der gleichen Sache nicht. Es bleibt nur die Klage, also das streitige Verfahren vor dem Amtsgericht <dein Wohnort>.

400€ kann ich auf jeden Fall nur in Raten begleichen.

Die HF beträgt doch nur 158,37 €. Die zahlst du wenn möglich in einem an den Gläubger (nicht ans Inkassobüro) und deklarierst das auch in der Überweisung, dass dies nur die Hauptforderung ist (§ 367 BGB beachten!).

Und dann gehst du hin und überweist die Zinsen von 2,41 ebenfalls zweckgebunden.

Anschließend (nächster Monat) blieben noch die Anwalts- und Gerichtsgebühren für das Mahnverfahren (das wären die 94,80 €).

Macht in Summe 255,58 €. So sparst du dir die ohnehin quasi nicht durchsetzbare Inkassogebühr, sowie die Ratenzahlungs- bzw. Einigungsgebühr und befriedigst den Gläubiger.

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sagichnicht1708 
Fragesteller
 17.11.2021, 13:25

Was genau müsste ich denn jetzt sicher zahlen und was nicht bzw. wie sollte ich mich jetzt verhalten?

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Wende Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.

Grundsätzlich ! besonders in diesem Fall

Zahle nichts ❗❗

... mit dem Angebot deiner Ratenzahlung machst du ein Schuldeingeständnis, besonders dann, wenn du was unterschreibst. UNTERLASSE DAS !

In der Forderungsaufstellung sind knapp 200€ unverz. Zinsen gelistet und der Rest sollen andere Zinsen sein. Was genau sind diese unverz. Zinsen? Sind knapp 300€ Zinsen nicht zu viel?

Bist du dir sicher das da WIRKLICH NUR das Wort (ZINSEN) verwendet wird und nicht begriffe wie Inkassogebühr etc.?

Bitte schreibe einmal POSTEN FÜR POSTEN nieder, was die genau fordern.

300 €Zinsen würden bedeuten, dass du bereits Schulden noch vor der Jahrtausendwende bei 1&1 gehabt haben müsstest. Vom heutigen Tag bei einer HF von deinen 150 €, wären seit dem 1.1.2003 gerade mal 150 € an Zinsen angelaufen.

Du kannst dir diese Frage also mit einem klaren NEIN beantworten.

Das einzige was du hier bezahlen musst, wenn du jetzt deine 1. Forderung erhalten hast und noch keine 2., wäre eine Inkassogebühr i.H.v. 24,50 € Inkassogebühr + 4,90 € Auslagen.

Wäre es schon die 2. Forderung, dann wären das 44,10 € + 8,82 €

  • WICHTIG IST ABER - dass du bitte die angeforderten Punkte erfüllst.

SEIT WANN besteht die Forderung (1. Inkassoschreibung erhalten am ??)
WIE LAUTET die korrekte Forderungsaufstellung.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

sagichnicht1708 
Fragesteller
 17.11.2021, 13:03

Ich habe gerade nochmal nachgesehen. Im Brief steht:

Hauptforderung 158,37€.

verz. Kosten: 94,80€ (MB Antrag)

unverz. Kosten: 169,14 (76,44€ Inkassokosten, 164,64€ Teilzahlungsgebühr, 169,14€ Bönitätsauskunft)

Gesamt: 424,72€

Bei den unverz. Kosten handelt es sich also doch nicht um Zinsen, aber trotzdem finde ich es etwas viel. Für was 169€ Teilzahlungsgebühr und Bonitätsauakunft?

Die erste Mahnung habe ich im August erhalten. Sie haben mir auch einen gerichtlichen Mahnbescheid zugesendet, dem ich aber widersprochen habe. Somit haben Sie mir die Ratenzahlungsvereinbarung nun zugesendet die ich jetzt unterschreiben soll.

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Comp4ny  17.11.2021, 14:42
@sagichnicht1708

SEHR BEDAUERLICH dass du dich jetzt erst mit dem Thema ankommst. Denn du hättest dir selber nicht nur eine menge Ärger, sondern auch Kosten ersparen können.

Bevor das Inkasso eingeschaltet wurde, hattest du einen offenen Rückstand von 158,37 €. Das ist die HF von 1&1.

Das Inkasso wurde am 17.08. eingeschaltet, die Gebühren von 76,44 € die das Inkasso benennt, wären unzulässig gewesen.

Nicht nur das der Posten falsch benannt ist (Kostenverschleierung), es sich hierbei um eine Sammelsumme bestehend aus Inkassogebühren + Auslagen zwischen 1,0 - 1,1 besteht. Glaube 1,05, was es so aber nicht gibt. -- Jeglicher Posten muss klar erkennbar sein, woraus dieser Betrag besteht.

  • Das wäre der erste Punkt des Widerspruches dieser Forderung

Maximal hättest du hier nur 15,00 € Inkassogebühr + 3,00 € für Auslagen bezahlen müssen. Also 18 € gemäß BGH Urteil März 19, demnach eine 0.3 Gebühr.

  • Da wäre der zweite Punkt des Widerspruches dieser Forderung

Dann hast du einer Ratenzahlung zugestimmt, die nochmal mit 88,20 € zu Buche schlägt. Heißt, du hast Unterschrieben und die Kosten so akzeptiert. Aber gezahlt, hast du bisher nicht.

Daraufhin wurde der Mahnbescheid beantragt. Hier hättest du 2 Wochen zeit gehabt, zu widersprechen. Hast du offensichtlich nicht. Die Kosten hier wären maximal mit 36,00 € zu berechnen, das Inkasso packt aber nochmal 94,80 € gemäß einer 1.0 Gebühr für Rechtsanwälte oben drauf.

Durchsetzungsfähig wäre das hier jedoch nicht, denn das Inkasso berät nicht wie ein Rechtsanwalt.

  • Die Frage ist also nun, wo genau soll man dir helfen?

Laut der aktuellen Forderungsaufstellung, wurde noch kein Vollstreckungsbescheid erstellt.

Jetzt bist du gefragt !

Wurde schon ein VB erstellt? Wenn nein, solltest du schleunigst nicht nur der Forderung widersprechen, die Frist für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist leider schon abgelaufen, oder wann hast du den MB bekommen?

Sollte der VB bei dir eintrudeln, solltest du diesem ebenfalls widersprechen. Das Inkasso berechnet hier wie üblich einfach viel zu viel.

Da es noch unter dem alten Gesetzen und Urteilen läuft, kommst du besser weg als unter dem neuen.

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sagichnicht1708 
Fragesteller
 17.11.2021, 13:08

Ich habe ein Foto eingefügt :)

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Agamemnon712  17.11.2021, 13:59

"17 jährige Inkassoerfahrung" als Mitarbeiter im Bereich Forderungsmanagement oder als Schuldner?

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