Unterlagen vom Notar

2 Antworten

Natürlich kannst du diese Unterlagen lochen. Die Gültigkeit ist davon nicht betroffen. Du solltest natürlich so lochen, dass keine Buchstaben etc. "weggefressen" werden.

Du hast ja auch kein Original vom Kaufvertrag, sondern nur eine (beglaubigte) Abschrift (oder Ausfertigung). Das Original verbleibt immer beim Notar.

Urkunden und so würde ich nicht lochen. Vom Amtsgericht so sachen wie Beschlüsse und berechtigungsscheine diverse schreiben kannst du ruhig lochen. Was hast du denn für unterlagen? Arbeite beim Rechtsanwalt da wird eigtl fast alles gelocht.

chrisi777 
Fragesteller
 21.06.2013, 16:20

Das sind Notariatsunterlagen vom Kauf bzw. Verkauf einer Eigentumswohnung.

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sami33  21.06.2013, 16:36
@chrisi777

Urkunden nicht. Aber diese Sachen kannst du schon lochen. Lg sami

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