Arbeitgeber verletzt Briefgeheimnis und unterschlägt hoch sensible Post, scannt diese sogar ein. Hat das Amtsgericht mit schuld? Fristlose Kündigung?
Das Amtsgericht schickte den ersten Brief an meine eigene Adresse.
Im Brief steht etwas wegen einem Strafbefehl und einer Zahlungsaufforderung.
Den zweiten Brief mit einer Zahlungsaufforderung schickte das Amtsgericht an meinen Arbeitgeber, der jedoch an mich adressiert war.
Mein jetzt ehemaliger Arbeitgeber informierte mich diesbezüglich jedoch nicht und hat diesen Brief unterschlagen.
Der dritte Brief vom Arbeitsgericht ging erneut an meinen ehemaligen Arbeitgeber und man kündigte mir die Ratenzahlung da ich auf das vorherige Schreiben nicht reagiert hatte. (Wie denn auch..)
Mein ehemaliger Arbeitgeber informierte mich nun das ein Brief des Amtsgerichts zu ihm kam und scannte mir diesen ein und schickte ihn mir zu! Und sagte das letzten Monat schon einmal einer gekommen wäre! Worüber er mich wie schon gesagt, nicht informierte!
Wegen dem Brief des Amtsgerichts wurde ich von ihm nun fristlos gekündigt.
Da er behauptet, dass das Vertrauensverhältniss nun gestört sei und er mich nicht weiter beschäftigen wollen würde.
1. Er hat das Briefgeheimnis verletzt
2. Wie kann es passieren, dass das Amtsgericht hoch sensible Post an meinen Arbeitgeber versendet! Meine Adresse hatten sie ja!
3. Nun wurde ich fristlos gekündigt!
Kann ich nun Schadensersatzansprüche gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber fordern? Da er das Briefgeheimnis verletzt hat.
Und gegenüber dem Amtsgericht auch? Da ich sozusagen aufgrund deren Fehler nun gekündigt wurde?
Und somit nun auch keine Möglichkeit mehr habe den Strafbefehl zu zahlen.
Bevor hier bescheuerte Antworten wegen dem Strafbefehl kommen! Es ist eine Geldstrafe die ich aufgebrummt bekommen habe, da man zu zweit auf einem Lime roller gefahren ist.
Ist passiert, macht man nicht noch einmal :)
Dies alles ist am heutigen Tag passiert.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht sitzt schon dran.
Jedoch geht es hier noch um Sachen die nicht dem Arbeitsrecht zuzuordnen sind.
Eventuell hat ja jemand etwas Erfahrung und könnte mir ein kleines Stück weiterhelfen.
Ich bedanke mich schon einmal für jeden nützlichen Kommentar!
7 Antworten
Du solltest dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, bzw wenn du in einer Gewerkschaft bist kann diese dir helfen.
Ich glaube nicht, dass deine Kündigung rechtens ist, ein Anwalt soll die Kündigung auf Rechmäßigkeit prüfen.
Das Amtsgericht hat deinem Arbeitgeber vermutlich die Aufforderung zur Lohnpfändung geschickt. Und wenn du deinem Arbeitgeber solche Dinge bei der Einstellung verschweigst, kann er im Fall einer Lohnpfändung dich fristlos kündigen.
Es steht keine Lohnpfändung im Raum..
Das Gericht schickte die Briefe fälschlicherweise an meinen AG.
Und zudem ist es nichts worüber ich meinen AG informieren müsste.
Wurde mir vom Gericht auch bestätigt.
Aufgrund der Verletzung des Briefgeheimnisses könnte ich mir §823 I BGB vorstellen als sonstiges Recht(sgut) könnte das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I iVm. Art. 1 GG in Betracht kommen. Es könnte die informationelle Selbstbestimmung einschlägig sein. Da hier ja nur ein immaterieller Schaden entstanden sein könnte, (Schadensersatz in §§249 ff BGB geregelt) wird dieser eher schwer zu bemessen sein.
In §202 StGB ist die Verletzung des Briefgeheimnisses srafrechtlich normiert.
Du hast auf den ersten Brief nicht reagiert; das Amtsgericht versucht , eine Lohnpfändung bei Deinem Arbeitgeber durchzusetzen. Lohnpfändungen machen Arbeit und sind überhaupt nicht gern gesehen, vor allem, wenn sie verschwiegen werden sollen.
Doch ich habe auf den ersten Brief reagiert , jedoch nicht auf den zweiten, da ich diesen nie erhalten hatte und somit nicht reagieren konnte.
Eine Lohnpfändung steht hier nicht im Raum.
Berate dich mal mit deinem anwalt, er weiß es am besten!
Ich denke aber eher schon!
Alles gute!