Grundschuld Zwischenfinanzierung?

2 Antworten

Ich will nochmal mit meiner Bank in D reden. Könnte man eine Grundschuld auf das Haus eintragen auch wenn da noch Oma drin steht?

Wieso so kompliziert und nicht einfach beim Grundbuchamt anfragen, ob die deinen Antrag bevorzugt behandeln können? Denn auch die Grundschuld müsste beim Grundbuchamt beantragt werden und dort geht dann dein Antrag auf Grundbuchberichtigung vor, wird also davor erledigt. Ansonsten sehe ich nicht, warum du das Haus als Eigentümer nicht beleihen könntest. Es dürfte aber deutlich teurer sein als der ursprünglich angedachte Weg. Allerdings kenne ich auch nicht den Grundbuchstand. Wenn noch Altlasten eingetragen sind, könnte es sein, dass auch deine Bank in Deutschland zuerst die Löschung verlangt. Außerdem kommt es natürlich auch auf den Wert des Grundstücks an. Das kann aber nur deine Bank dir beantworten.

Gapa39 
Fragesteller
 24.11.2021, 21:22

Ich habe den aktuellen Grundbuchauszug da sind keine Altlasten.

Ich hab batürlich schon längst angerufen beim Grundbuchamt. Die sagen sie müssen drauf warten bis der Antrag vom Nachlassgericht kommt, wo ich ihn gestellt habe. Dort rufe uch morgen an, aber das sind ja die, die mir die Testamentseröffnung fast 2 Monate vorenthalten haben

Der Wert des Hauses ist über doppelt so viel wie das Darlehen sein soll.

0

Du hast ein Haus deiner Oma in Deutschland zu verkaufen um eine Wohnung in Österreich zu finanzieren?

Was hindert dich daran das Haus zu verkaufen- dies kannst du mit den Erbnachweisen auch ohne als Eigentümer im Grundbuch zu stehen.

Ein Haus zu beleihen, welches absehbar verkauft wird - macht nicht wirklich Sinn. Müsste zumindest der Darlehensvertrag in puncto Vorfälligkeit gut verhandelt werden.

Ein Erbvertrag- schliesst auf mehrere Beteiligte - erkundige dich doch bei dem Notar welcher diesen Erbvertrag beurkundet hat, ob er mit den dir vorliegenden Unterlagen die Eintragung einer Grundschuld beantragen kann.

Nur eine Bank - will einen Grundbuchauszug, welchen dich als Eigentümer ausweist. Von daher wird der Rechtspfleger zuerst den Eigentumswechsel prüfen und vollziehen um dann die Grundschuld einzutragen. Einen Zeitgewinn sehe ich hier nicht.

Dann würde ich lieber beim Grundbuch anrufen damit der Eigentumswechsel vielleicht bevorzugt bearbeitet wird.