Hallo Meine oma hat mich ins Grundbuch beim Notar eintragen lassen, da ich spaeter ihr Haus kaufen moechte . Bekomme ich da auch post als ,,beweis,,?

4 Antworten

Wenn Du ein beurkundetes Vorkaufsrecht hast, erhältst du wohl auch eine entsprechende Urkunde. Der Notar trägt nichts ins Grundbuch ein, er leitet höchstens ein entsprechendes Dokument ans Grundbuchamt weiter.

Sonst kannst Du es spätestens in einigen Wochen auch im Grundbuch einsehen.

Deine Oma kann Dich nur ins Grundbuch eintragen lassen, wenn Du auch beim Notar mit unterschrieben hast.

Natürlich bekommst Du dann auch eine Ausfertigung des Vertrages

umd wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt? Wenn es mehrere Erben gibt, könnte sie ein Vorkaufsrecht eingeräumt haben und dann darfst Du die anderen Erben auszhlen.

Post müsstest du bekommen. Abgesehen davon, wenn du bereits auch im  Grundbuch stehst, bist du schon Teileigentümer.