Ist der Käufer erst Eigentümer der Immobilie wenn er in das Grundbuch eingetragen ist?
Wir sind eine Erbengemeinschaft die ein Haus verkauft hat das Haus ist im Dezember verkauft worden und da ist auch der Kaufvertrag beim Notar abgeschlossen worden Ende März hat dann die Notarin die Fälligkeitsmitteilung für den Kaufpreis verschickt und Mitte April ist der Kaufpreis dann gezahlt worden . Der Erhalt des Kaufpreises haben die bis auf zwei Verkäufer alle der Notarin schriftlich bestätigt . Die zwei Verkäufer weigern sich den Erhalt des Kaufpreises zu bestätigen obwohl sie diesen erhalten haben bzw reagieren auch nicht auf Anschreiben der Notarin . Aus diesen Grunde kann auch die Käufer nicht in das Grundbuch eingetragen werden . Sind die Käufer daher eigentlich schon Besitzer der Kaufpreis wurde ja gezahlt.
4 Antworten
Nein, sind sie nicht. Erst nach Umschreibung und erfolgter Löschung der vorherigen Eigentümer sind sie es. Wer in der ersten Abteilung des Grundbuches steht, ist der Eigentümer.
Rechtmäßiger Eigentümer ist der Käufer ab Eintragung im Grundbuch.
Falls der Verkäufer die Bezahlung des Kaufpreises nicht dem Notar bestätigt, stellt das aber kein Problem dar: Der Käufer kann die Zahlung dem Notar auch durch eine Bankbestätigung (muß nur bei der Bank beantragt werden) nachweisen. Ein einfacher Kontoauszug ist dafür aber nicht ausreichend.
Hallo,
rechtmäßiger Eigentümer ist man erst nach Eintragung im Grundbuch.
Rechtmäßiger Eigentümer ist man erst ab Eintrag im Grundbuch.
Normalerweise, so kenne ich das jedenfalls, geht die Kaufpreiszahlung über ein Notarander-Konto. Dann bestätigt der Notar die Zahlung. Somit kann dann die Grundbuchänderung in Gang gebracht werden.
Also, "normalerweise" geht die Zahlung ganz sicher NICHT über ein Notaranderkonto. Diesen (teuren) Aufwand treibt man nur in sehr speziellen Fällen.