Ist der Käufer erst Eigentümer der Immobilie wenn er in das Grundbuch eingetragen ist?

4 Antworten

Nein, sind sie nicht. Erst nach Umschreibung und erfolgter Löschung der vorherigen Eigentümer sind sie es. Wer in der ersten Abteilung des Grundbuches steht, ist der Eigentümer.

Rechtmäßiger Eigentümer ist der Käufer ab Eintragung im Grundbuch.

Falls der Verkäufer die Bezahlung des Kaufpreises nicht dem Notar bestätigt, stellt das aber kein Problem dar: Der Käufer kann die Zahlung dem Notar auch durch eine Bankbestätigung (muß nur bei der Bank beantragt werden) nachweisen. Ein einfacher Kontoauszug ist dafür aber nicht ausreichend.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

rechtmäßiger Eigentümer ist man erst nach Eintragung im Grundbuch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rechtmäßiger Eigentümer ist man erst ab Eintrag im Grundbuch.

Normalerweise, so kenne ich das jedenfalls, geht die Kaufpreiszahlung über ein Notarander-Konto. Dann bestätigt der Notar die Zahlung. Somit kann dann die Grundbuchänderung in Gang gebracht werden.

Hikker  06.09.2020, 19:39

Also, "normalerweise" geht die Zahlung ganz sicher NICHT über ein Notaranderkonto. Diesen (teuren) Aufwand treibt man nur in sehr speziellen Fällen.

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