Nachbar will nicht dass ich auf Grundstück gehe trotz fahr und Wegerecht?
Ich habe vor gut einem Jahr ein Haus gekauft und das ist nur zu erreichen wenn man ein fremdes Grundstück betretet wo ein anderer wohnt so und mein Nachbar hat das Haus jetzt verkauft und der neue Eigentümer kam direkt zu mir hat gesagt er will das nicht dass ich immer auf das Grundstück gehe und mein Haus zu erreichen anders geht das ja nicht. Im Grundbuch steht bzw in seinem Grundbuch es muss ja im Grundbuch von dem anderen stehen steht dass ich ein fahr und Weg recht habe. Er droht mir mit Anwalt er sagt er hat die besten Anwälte was kann ich dagegen tun
12 Antworten
Jetzt mal angenommen zu Gunsten deines Hauses existiert weder eine Baulast und keine Dienstbarkeit im Grundbuchblatt des Nachbarn:
dann müsstest du dir ein Notwegerecht einklagen, sofern mit Nachbar keine friedliche Lösung zu erzielen ist.
Du solltest dir - wenn du dir deines Wegerechtes sicher bist- vom Grundbuchamt die Eintragungsbewilligung senden lassen. - Du hast ein berechtigtes Interesse. Sofern dir die Unterlagen nicht von deinem Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden.
Aber nicht die Eintragungsbewilligung, sondern einen Grundbuchauszug.
Bist du wegen des Wegerechts ganz sicher? Da gibt es nämlich Unterschiede. Überprüfe, ob wirklich eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch des Nachbarn eingetragen ist.
Wichtig ist die Formulierung "zugunsten des jeweiligen Eigentümers". Damit ist jeder derzeitige und zukünftige Eigentümer des herrschenden Grundstücks gemeint.
Es gibt auch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, die nur für einen bestimmten Eigentümer gelten und nicht auf den Nachfolger (Käufer) übergehen.
Aber auch wenn du kein eingetragenes Wegerecht haben solltest, kannst du ein Notwegerecht geltend machen. Unter der Voraussetzung, dass es keine andere Möglichkeit gibt und auch keine andere geschaffen werden kann, um dein Grundstück zu erreichen. Ein Notwegerecht umfasst nicht in jedem Fall auch ein Fahrtrecht.
Hallo,
zunächst solltest du prüfen, ob das eingetragene Wegerecht zugunsten deines Grundstücks ist und nicht zugunsten des Voreigentümers.
Normalerweise werden Geh- und Fahrtrechte (und andere Grunddienstbarkeiten) nicht zugunsten von Personen, sondern zugunsten von anderen Grundstücken eingetragen. D.h. wer der Eigentümer des 'herrschenden' Grundstücks ist, kann dann eine entsprechende Grunddienstbarkeit auch in Anspruch nehmen.
Ach lass ihn doch dich ,,Verklagen " , weit kommt er damit aufjedenfall nicht hoffentlich muss er die Kosten auch noch tragen . Wenn es ihn sooo stört hätte er das Haus damals nicht kaufen sollen , das würde ich ihm beim nächsten Gespräch auch mal sagen!