Grundbucheintrag und Einkaufen in Haus nach Heirat?

14 Antworten

Das könnt ihr natürlich notariell so festlegen. (Das sollte man auf keinen Fall in Eigenregie versuchen)

Wenn ihr da nichts festlegt, hättest du bei einer Trennung da gar keine Rechte. Ungeachtet davon, dass du in der Zwischenzeit auch für den Unterhalt des Hauses mit aufkommst oder nicht.

Klar für mich ist, dass ich nicht dort leben möchte, wenn es nicht auch "meins" ist.

Dann trefft doch eine Entscheidung.

Vermietet das Haus und nehmt/kauft Euch eine eigene Wohnung.

Hausanfrage111 
Fragesteller
 28.11.2022, 15:56

Das möchte sie nicht, für sie ist Klar, dass sie in diesem Haus leben möchte. Ansonsten wäre es natürlich kein „Problem“.

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Warum soll es deins sein und werden? Es gehörte ihr, sie bringt es mit in die Ehe. Ihr einigt euch wie ihr mit dem laufenden Kosten umgeht und mit zukünftigen Investitionen. Steckst du Geld ins Haus, einigt ihr euch per persönlichen Vertrag, daß dir im Falle einer Scheidung hiervon 50% auszuzahlen sind. Immerhin wohnst du ja auch dort und profitierst davon, selbst keine Miete mehr zahlen zu müssen.

Im Falle einer Scheidung ständen dir 50% der Wertsteigerung des Hauses zu. SIE müsste es aber nicht verkaufen, um dich auszahlen zu können.

Du solltest dich von den Gedanken trennen von einem Kuchen 50% abbekommen zu mögen, den du nicht bezahlt hast.

Wenn sie klug ist, regelt sie es so- wenn nicht, wird sie es evtl. bedauern, geht euere Ehe kaputt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Hausanfrage111 
Fragesteller
 28.11.2022, 15:54

Das ist hilfreich, danke. Tatsächlich würde ich im aktuellen Modell die Hälfte bezahlen.

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sassenach4u  29.11.2022, 08:22
@Hausanfrage111

Naja, wie beteiligst du dich an den Hauskosten? Den Betriebskosten? Bsp. wir haben noch einen Hauskredit, den zahlen wir beide anteilig nach Einkommensquote, obwohl mein Mann NICHT im Grundbuch steht. wären wir nämlich nicht verheiratet, müsste er an anderer Stelle auch Miete zahlen. Daher war es für ihn selbstverständlich- ohne zu fordern, ins Grundbuch zu kommen- das er sich anteilig an diesen Kosten beteiligt. Einen Erbanspruch hat er und du ja auf jeden Fall und Anspruch auf Zugewinnausgleich im Falle des Scheiterns der Ege ebenfalls. Damit haben wir die für uns perfekte Lösung. Betriebskosten zahlen wir jeder hälftig, denn die nutzen wir ja beide zu je 50%. Damit fahren wir seit langer Zeit bestens. Ab und an wird die Quote angepasst, wenn es mehr Gehalt gibt oder, wie jetzt, wir umgestiegen sind im energetischen Bereich.

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 Klar für mich ist, dass ich nicht dort leben möchte, wenn es nicht auch "meins" ist.

...was bitteschön ist das für eine dämliche Einstellung?

Dich würde ich vor die Tür setzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Hartmut45  08.12.2022, 13:57

Seh ich auch so. Ich wüsste nicht, was für ein Anrecht er an ihrem eigenem Besitz hätte.

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Ich würde da auf keinen Fall auf deine Ansprüche eingehen.

Sie kann dabei nur verlieren.

Sinnvoller wäre es für sie, wenn ihr einen Ehevertrag aufsetzt, bei dem ihr das Haus sogar explizit aus dem Vermögenszugewinn herausnehmt.

Die Nebenkosten und Kosten für Instandhaltung solltest du aber trotzdem zu 50% tragen, denn während der Ehe sparst du dir ja die Mietkosten.