Partner zieht aus Haus aus wie berechnet sich die Auszahlung?

5 Antworten

Wenn sie Dir Deine Raten auszahlen kann, sollte das möglich sein. Aber einen Notar braucht ihr trotzdem um Dich aus dem Grundbuch zu streichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es kommt drauf an, worauf ihr euch einigt und welche Abmachungen ihr evtl vorher schriftlich fixiert hattet.

Damit Partnerin Alleineigentümerin des Hauses wird, ist der notarielle Kaufvertrag unverzichtbar- sonst bleibst du Miteigentümer und haftest noch für das vermutlich gemeinsam aufgenommene Darlehen.

Die finanzierende Bank- muss also zuerst mal einverstanden sein und dich aus dem Darlehen entlassen wollen.

Solange es nicht um eine eingetragene Partnerschaft handelt- gibt es keinen Ausgleich..

Jeder unterschreibt den Kaufvertrag nur dann, wenn er mit den ausgehandelten Konditionen einverstanden ist. Wie die aussehen... eure Entscheidung.

Du kannst mit deiner Frau absprechen was du willst und wozu sie sich einverstanden erklärt, ohne Absprache und ohne irgendwelche anderen Komplikationen ist es jedoch so, dass nach Grundbuch 'entschieden' wird bzw. ihr Eigentümer laut Grundbuch mit den jeweiligen Anteilen seid. Wenn ihr da gemeinsam drinsteht, dann ist es egal wer die Raten zahlt, wer das Ding liebevoll renoviert hat und wer sich ggf. mit der ganzen Familie überworfen hat, um das Haus zu kaufen. Da steht dann die Hälfte ihr und die andere Hälfte dir zu, je nachdem wie das im Grundbuch eingetragen ist.

Wenn es zu den Raten keinen eigenständigen Vertrag gab, dann ist das für dich problematisch.

letztlich, müsst Ihr Euch auf einen Kaufvertrag untereinander einigen, ob es fair ist, dass Du Deine eingezahlten Beträge zurück bekommst sei dahin gestellt.

Letztlich muss man dann beachten, dass Du in den vier Jahren komplett mietfrei gewohnt hättest. Dafür willst Du auf den Zugewinn verzichten, den das Objekt möglicherweise erzielt hat.

Zu beachten ist sicher auch, dass Ihr den Notar nicht komplett raushalten könnt, dass die Bank dch aus dem Kredit entlassen muss und dass wahrscheinlich auch noch einmal Grunderwerbssteuer bezahlt werden muss.

Aber zusammenfassend ist es letztlich euch überlassen, was an Geld an Dich zurück fließt

Es stellt sich die Frage, ob deine Ex Partnerin sich die Raten für das Haus überhaupt leisten kann. Natürlich müsst ihr zum Notar, es muss ja geklärt werden, wer das Haus übernimmt. Wenn ihr beide im Grundbuch steht haftet ihr ja auch gesamtschuldnerisch. Warum sollte deine Ex die Raten tragen, wenn dir noch die Hälfte gehört? Die Bank muss ja einen von euch auch aus der Grundschuld entlassen. Du könntest überlegen, ob du es übernimmst/kaufst und deine Ex zahlt dir Miete.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung