Hallo Leo, informiere Dich doch einfach auf der Webseite der Polizei Bayern, offene Fragen kannst Du dann am Besten mit der Einstellungsberatung klären.

Gruß

...zur Antwort

Die Polizei hat nicht nur das Recht sondern die Verpflichtung Sachverhalte der Presse zur Kenntnis zu geben, wenn diese Sachverhalte für die Öffentlichkeit von Interesse sein können. Dabei ist natürlich der Datenschutz zu beachten.

Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Deutschen Pressegesetz. In der Regel erfolgt dies über Pressemeldungen oder Pressekonferenzen. Die Presse entscheidet dann selbst, was sie abdruckt oder veröffentlicht.

Dass es sich um ein Ereignis handelt, das die Öffentlichkeit interessiert, erkennst Du daran, dass man schon darüber diskutiert.

...zur Antwort

letztlich, müsst Ihr Euch auf einen Kaufvertrag untereinander einigen, ob es fair ist, dass Du Deine eingezahlten Beträge zurück bekommst sei dahin gestellt.

Letztlich muss man dann beachten, dass Du in den vier Jahren komplett mietfrei gewohnt hättest. Dafür willst Du auf den Zugewinn verzichten, den das Objekt möglicherweise erzielt hat.

Zu beachten ist sicher auch, dass Ihr den Notar nicht komplett raushalten könnt, dass die Bank dch aus dem Kredit entlassen muss und dass wahrscheinlich auch noch einmal Grunderwerbssteuer bezahlt werden muss.

Aber zusammenfassend ist es letztlich euch überlassen, was an Geld an Dich zurück fließt

...zur Antwort

Ja, die Möglichkeit gibt es durchaus, allerdings dann nicht als Polizeibeamter.

Es werden immer mal wieder für verschiedene Aufgaben Arbeitnehmer gesucht, z:b. Wirtschaftsprüfer, IT-ler, Geschäftszimmerpersonal etc. wenn die entsprechende Qualifikation vorhanden ist, kann man sich auf solche Stellen bewerben.

In Hessen z.B. kann man auch zur Wachpolizei, dort macht man dann erst eine 3monatige Qualifikation bevor man eingesetzt wird.

...zur Antwort
Sie kann eine Strafanzeige bei der Polizei stellen (Strafgesetzbuch (StGB) § 238 Nachstellung).

Zunächst wird dann gegen den Stalker eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, die Verfügung sollte dann von Gericht bestätigt werden.

Hier gibt es weitere Informatonen zum Thema: https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/

...zur Antwort

Es komm darauf an, ob am Roller etwas verändert wurde,ob Du die Veränderung beauftragt hast oder die Werkstatt die Änderungen von sich aus vorgenommen hat.

Es besteht erst einmal der Verdacht, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist und Du bist vermutlich ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs gewesen.

Den Roller solltest Du nach Abschluss des Verfahrens zurück bekommen, allerdings wirst Du nachweisen müssen, dass die Veränderungen rückgängig gemacht wurden,

...zur Antwort

Die Möglichkeit gibt es, allerdings nur für die Polizei. Das bedeutet für Dich Anzeige erstatten und hoffen, dass beim Empfänger etwas zu holen ist-

...zur Antwort

Hi, du hast mit der Sache schädliche Software herunter geladen.

Dein Handy wird jetzt vermutlich ständig NAchrichten empfangen und versenden.

Zuerst das Telefon in den Flugmodus versetzen.

Von der Polizei Niedersachsen gibt es verhaltenstipps:

https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/sms-mit-paketbenachrichtigungslink-verursacht-massenhafte-sms.html

...zur Antwort

Die Chancen stehen gut,

dass Ihr betrogen wurdet. Ebay-Kleinanzeigen ist für Geschäfte von Angesicht zu Angesicht gemacht. Wenn Ihr das Geld überwiesen habt, habt Ihr zumindest eine Adresse, wo das Geld hingegangen ist. Ob es dort auch etwas zum Zurückholen gibt, steht auf einem anderen Blatt.

Noch ungünstiger ist es, wenn Ihr die Freunde und Familienfunktion beo PayPal genutzt habt.

...zur Antwort

Gebot Nummer eins für jeden Aktionär:

  • Kaufe NIE Aktien mit Geld, das Du nicht hast
  • Kaufe NIE Aktien mit Geld, was Du in nächster Zukunft eventuell benötigst

klar werden die Aktien steigen wenn die wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Situation ausgestanden sind. Man weiß aber jetzt noch nicht wann das sein wird und welche Unternehmen gut aus der Krise rauskommen. Geld für Spekulationen muss man übrig haben, sonst kann man sich ganz schnell das Knick brechen..

...zur Antwort

Ja, mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss

...zur Antwort

Das Gespräch ist sicher nicht so schlimm,schließlich will man dort keine Bewerber vergraulen. Einfach möglichst natürlich geben. Vermutlich unterscheidet es sich nicht großartig zu anderen Bewerbngsgesprächen.

Ich würde mir auf jeden Fall mal die Webseite der Bundespolizei anschauen, damit Du in etwas die Aufgaben der BuPo kennst. Nicht schaden kann es, wenn man den Namen des Innenministers kennt und weiß, was gerade so in den Nachrichten los ist.

Einfach mal Einstellungstest Bundespolizei googlen, vielleicht findest Du dort auch noch ein paar Ratschläge:

https://www.komm-zur-bundespolizei.de/blog/tipps-fuer-den-einstellungstest

Ich wünsche Dir viel Erfolg

...zur Antwort

Wenn sich darauf wirklich KiPo befindet wird das Telefon bzw der Laptop der Einziehung oder dem Verfall unterliegen. Das bedeutet, dass Du es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wieder bekommst.

Ansonsten entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber wann es wieder herausgegeben werden kann.

Die Sachen sind zumindest so lange weg, bis die Polizei die Gegenstände auswerten konnte, und das kann durchaus mehrere Monate dauern.

...zur Antwort

Hier ein paar Informationen von der Seite der Polizei in Hessen:

3.2 Was bedeutet Polizeidiensttauglichkeit?

Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit.

Nachfolgend sind -in nicht abschließender Aufzählung- einige Gründe aufgelistet, die in aller Regel eine Polizeidiensttauglichkeit ausschließen:

Ausschlussgründe:

In vier Rubriken unterteilt findest Du nachstehend – in nicht abschließender Aufzählung! – einige Gründe¹, die in aller Regel eine Polizeidiensttauglichkeit ausschließen. ...

Als Ausschlussgründe für eine Polizeidiensttauglichkeit kommen prinzipiell alle vorliegenden oder ihrer Natur nach nicht heilbaren, eventuell auch nur schubweise auftretenden Gesundheitsstörungen

in Betracht, die der Ausübung des Amtes, des unmittelbaren Zwangs auch unter Führung der Dienstwaffe, dem körperlichen Einsatz gegen Personen, ausreichendem Selbstschutz und Außen- und (Wechsel-)Schichtdienst entgegenstehen.

Die Ausschlussgründe werden vorliegend in folgende Rubriken unterteilt:

  1. unzureichende gesundheitliche körperliche Leistungs-/Belastungsfähigkeit,
  2. erhöhte gesundheitliche Verletzbarkeit,
  3. Risiko für Bewusstseinsstörungen, erhebliche Stimmungs- oder Konzentrationsschwankungen,
  4. unzureichend stabiler seelischer Gesundheitszustand bzw. unzureichende psychische Leistungsfähigkeit.
Zu Nr. 4

unzureichend stabiler seelischer Gesundheitszustand bzw. unzureichende psychische Leistungsfähigkeit, z. B.

  1. durch nicht ausschließbare Eigen- oder Fremdgefährdung (nach autoaggressivem Verhalten, bei Sucht),
  2. durch psychische Instabilität (ADHS, psychosomatische, Ess- oder Angststörung, Suchterkrankung),
  3. durch naturgemäß unheilbare psychische Krankheiten (aufgetretene endogene „Depression“, Psychose, Borderline-Störung),
  4. durch Persönlichkeitsstörung,
  5. durch aktuelle oder frühere Medikamenten-/Suchtmitteleinnahme.

Zu beachten ist, dass eine nicht unbeachtliche Anzahl psychischer Leiden definitionsgemäß nicht „ausheilen“ kann, da diese mit schubweisen Verläufen – mitunter auch in großen zeitlichen Abständen – behaftet sind, somit dauerhaft fortbestehen (z. B. Depression, Suchterkrankung auch in der zeitweiligen Rückbildung/„Remission“).

Sofern Ihre medizinische Vorgeschichte noch Fragen offen lässt, ist damit zu rechnen, dass Sie gebeten werden, medizinische Unterlagen auf eigene Kosten nachzureichen und/oder sich ergänzend in einem separaten weiteren Termin beim Polizeiärztlichen Dienst befragen, ggf. untersuchen zu lassen.  

...zur Antwort

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft....

Die Widerstandshandlung muss sich dabei unmittelbar gegen den Amtsträger richten. Einfaches Weglaufen ist kein Widerstand im Sinne des Gesetzes. Anders ist dies jedoch, wenn man sich zum Zwecke des Weglaufens los reißt.

Auch wenn es sich beim Weglaufen nicht um eine Widerstandshandlung handelt, kann beim Vorliegen entsprechender Eingriffsbefugnisse das Weglaufen durch Anwendung von Gewalt unterbunden werden.

Ebenfalls kein Widerstand ist es sich passiv zu verhalten.

Siehe auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Widerstand_gegen_Vollstreckungsbeamte#Widerstand_gegen_die_Diensthandlung

...zur Antwort

Nach der Ausbildung im mittleren Dienst ist man kein Anwärter mehr. Bei der Polizei in Bayern fängt man in der Ausbildung zum mittleren Dienst als Polizeimeister-Anwärter (PM-A) an. Nach bestandener Ausbildung wird man dann zum Polizeimeister (auf Probe) ernannt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man dann auch in den gehobenen Dienst aufsteigen. Hierfür muss man das entsprechende Studium absolvieren. Während des Studiums behält man aber seinen bisherigen Dienstgrad.

Steigt man direkt in den gehobenen Dienst ein, ist man während des Studiums Polizeikommissar-Anwärter (oder Kriminalkommissar-Anwärter). Nach erfolgreichem Studium wird man dann folgerichtig Polizei- bzw, Kriminalkommissar.

https://www.mit-sicherheit-anders.de/deine-karriere/verdienstmoeglichkeiten/

...zur Antwort

nein, man hat keine besseren Chancen, man kann sich bewerben, wenn man die Einstellungsvorrasusetzungen erfüllt.

Die Bewerber, die die Vorraussetzungen erfüllen werden alle zu einem Eignungsauswahlverfahren eingeladen und müssen den Einstellungstest durchlaufen. Aus den Ergebnissen des Tests ergibt sich eine Rangliste nach der eingestellt wird.

Dabei macht es keinen Unterschied, ob man zusätzliche Qualifikationen besitzt.

...zur Antwort

Hallo Wiese, es dürfte schwer sein, dir eine Bank zu empfehlen, bei der du kostenlos Geld abheben kannst, da man ja nicht weiß welche Banken in Deiner Nähe ihre Geschäftsstellen betreiben. Allerdings wäre das für mich auch zeitrangig,weil man inzwischen in zahlreichen Geschäften Geld abheben kann.

Daher kannst Du auch aus Angeboten diverser Onlinebanken wählen. Vielleicht hilf dir auch das eine oderr andere Vergleichsportal weiter.

...zur Antwort