Exfreund terrorisiert Freundin?

7 Antworten

Sie kann eine Strafanzeige bei der Polizei stellen (Strafgesetzbuch (StGB) § 238 Nachstellung).

Zunächst wird dann gegen den Stalker eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, die Verfügung sollte dann von Gericht bestätigt werden.

Hier gibt es weitere Informatonen zum Thema: https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/

Woher ich das weiß:Recherche

Auf jeden Fall sollte sie das tun und dort eine Unterlassungsverfügung beantragen für ein Annäherungsverbot. Viele sagen oft das nütze nicht......das ist falsch, denn meine Mutter ist auch mal gestalkt worden hatte diese Verfügung und der Typ hatte es wieder versucht und er der bis 3 Zählen konnte saß er im Knast. Und danach war Ruhe im Karton. Das scheint ja ein Waschlappen zu sein dieser Exfreund. Das sind in der Regel ganz arme Würstchen die sich nur an schwächere heran Trauen. Viel Erfolg......mit freundlichen Grüßen Rüdiger.

Bitte die Freundin ein Stalking-Tagebuch zu führen, mit Datum, Uhrzeit, evtl. Zeugen, Tathandlung. Denn anzuzeigen "Der stalkt mich immer" ist schwach, wenn man Details hat, aus denen auch die Dauerhaftigkeit der Belästigung hervorgeht, ist das schon besser. Und, wie ein Vorschreiber schon sagte, das volle Programm.

Selbstverständlich sollte sie zur Polizei gehen. Stalking ist strafbar!

Außerdem sollte sie sich an eine Stalking-Beratungsstelle wenden.

Ja, Polizei, Rechtsanwalt, Beratungsstellen, das volle Programm abspulen.