urlaub wird nur zur hälfte gezahlt?

9 Antworten

Nein, das ist weder üblich noch erlaubt.

Wenn Du vollzeit arbeitest, hast Du vollen Urlaubsanspruch, wenn Du nur 50% arbeitest, hast Du auch nur 50% Urlaubsanspruch. allerdings brauchst Du ja auch nur halb soviel Tage, bzw Stunden um dieselbe Länge an Urlaub zu nehmen wie ein Festangestellter.

Bsp.

Vollzeit: 40h / Woche 30 Tage Urlaub = 6 Wochen
Teilzeit: 20h / Woche 15 Tage Urlaub = 6 Wochen

Viele Firmen rechnen das in Stunden. Da muß dann aber trotzdem dasselbe endergebnis bei rum kommen. Und wenn Du mit 20h/Woche 5 Tage arbeitest, sind das ja dann 4h am Tag. also bekommst Du dann auch nur 4h Stunden berechnet.

Manche Firmen wollen einen dann aber damit beschummeln, dass sie die o.g. 15 Tage Urlaub mit lediglich 4h anrechnen wollen. Das sollte man sich dann nicht gefallen lassen.


Familiengerd  28.02.2020, 14:16

Wenn Du vollzeit arbeitest, hast Du vollen Urlaubsanspruch, wenn Du nur 50% arbeitest, hast Du auch nur 50% Urlaubsanspruch.

Das ist - was den Urlaubsanspruch betrifft - falsch, wie selbstverständlich auch Dein Rechenbeispiel..

Ein Arbeitnehmer, der 50 % arbeitet, hat nicht alleine deswegen auch nur 50 % Urlaubsanspruch! Es kommt alleine auf die Anzahl der Wochenarbeitstage an - und das können bei einem Arbeitnehmer mit 50 % genau so viele sein wie bei einem Vollzeitarbeitnehmer.

Anders ist das bei der Bezahlung des Urlaubs, also dem Urlaubsentgelt.

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Drugdog  29.02.2020, 16:14
@Familiengerd

Das siehst Du ein wenig falsch, arbeitet jemand nur 50% hat er auch nur 50% Urlaubsanspruch. Es kommt eben nicht allein auf die Wochenarbeitstage an.

Du gehst z.B. von einer normalen 40 Std-Woche mit 8 Std. am Tag aus. In Deinem Rechenbeispiel arbeitest die 50% Kraft jeden Tag 4 Stunden. Ergo hätte sie genauso viele Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft.

Deutlich wird Dein Denkfehler aber, wenn die Halbtagskraft 2 Tage voll arbeitet und einen halb. Hätte Sie genau so viele Urlaubstage wie die Vollzeitkraft, wäre sie bevorteilt.

In soweit, dass es auf die Wochenarbeitstage ankommt hast Du recht, dennoch hat er nur den halben bezhlten Urlaubsanspruch. Hätte er den vollen Urlaubsanspruch, müsste die Halbtagskarft im Urlaub voll bezahlt werden.

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Familiengerd  29.02.2020, 18:29
@Drugdog

Sorry, aber Deine Erwiderung ist Unsinn!

Eine Teilzeitkraft, die an 5 Arbeitstagen je 4 Stunden arbeitet, hat genau so viel Urlaubsanspruch wie eine Vollzeit, die an 5 Arbeitstagen je 8 Stunden arbeitet.

Nur bekommt die Teilzeitkraft für jeden Urlaubstag nur halb so viel Urlaubsentgelt wie die Vollzeitkraft (jedenfalls in diesem einfachen Beispiel).

Deutlich wird Dein Denkfehler aber, wenn die Halbtagskraft 2 Tage voll arbeitet und einen halb. Hätte Sie genau so viele Urlaubstage wie die Vollzeitkraft, wäre sie bevorteilt.

Wer hat denn behauptet, dass in diesem Deinem Beispiel die Teilzeitkraft, die nur an 3 Tagen arbeitet, den gleichen Urlaubsanspruch (in Arbeitstagen) hätte wie die Vollzeitkraft?!? Sie hat dann selbstverständlich (bezogen auf die 5-Tage-Woche) nur 3/5 des Urlaubsanspruchs einer Vollzeitkraft mit einer 5-Tage-Woche.

Und noch einmal:

Wie viel Urlaubsanspruch (in Arbeitstagen) ein Arbeitnehmer hat, hängt alleine davon ab, wie viele Arbeitstage er in der Woche hat. Das hat mit Teilzeitarbeit erst einmal überhaupt nichts zu tun, sondern nur dann, wenn sich die auf die Anzahl der Wochenarbeitstage auswirkt.

Ansonsten hat die Teilzeitarbeit primär Auswirkungen auf die Höhe des Urlaubsentgelts, weil ein Teilzeitarbeitnehmer selbstverständlich auch weniger Urlaubsentgelt pro Urlaubstag erhält, wenn er weniger Stunden pro Arbeitstag arbeitet.

Der "Denkfehler" - oder eine völlig verdrehte Arithmetik in dieser Frage - liegt ganz bei Dir!

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Drugdog  29.02.2020, 20:31
@Familiengerd

ich glaube wir sprechen vom gleichen und meinen das Gleiche, legen nur den Begriff gleicher Urlaubsanspruch etwas unterschiedlich aus.

Für mich würde der gleiche Urlaubsanspruch bedeuten, dass er im Halbtagsfalle gleich viele Stunden Urlaub haben würde wie eine Vollzeitkraft-du beziehst es richtigerweise auf die Anzahl der Arbeitstage.

Im Falle des Fragestellers will ich eigentlich nur sagen, dass er nur dann nur vier statt acht Stunden bezahlt bekommt, wenn sein Arbeitstag am Urlaubstag auch nur vier Stunden gedauert hätte, wenn er also halbtags arbeitet kann er auch im Urlaub nur halbtags bezahlt werden.

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Familiengerd  29.02.2020, 21:30
@Drugdog

Eine umständlichere Arithmetik - wenn Du das Gleiche meinst wie ich - ist in dem Fall ja kaum vorstellbar!

Wenn Du schon "du beziehst es richtigerweise auf die Anzahl der Arbeitstage" zugestehst, warum wählst Du dann völlig andere unverständliche Rechenwege, die es weder in den Personalabteilungen, noch bei den Gerichten (bei Auseinandersetzungen) gibt?

gleich viele Stunden Urlaub

Urlaub nach Stunden gibt es nicht, sondern nur nach Tagen.

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Familiengerd  01.03.2020, 13:11
@Drugdog

Allerdings! Im Übrigen ist das keine Frage bloß meiner "Meinung"!

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Die Berechnung des Urlaubsentgelts ist im Bundesurlaubsgesetz BurlG § 11 "Urlaubsentgelt" klar geregelt:

Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

Urlaubs Tage müssen so bezahlt werden als ob du gearbeitet hättest. Einzige Ausnahme sind Zulagen wie für Nachtschichten usw.

Wirst du wirklich nur für 4 h bezahlt oder kann es sein das du durch irgendwelche Zulagen normalerweise mehr Verdienst?


Aranin 
Fragesteller
 28.02.2020, 12:10

ich arbeite bei bäckerei merzenich und ja es wird nur die hälfte bezahlt und ne ich bekomme keine zulagen. :(

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Familiengerd  28.02.2020, 14:12
Einzige Ausnahme sind Zulagen wie für Nachtschichten usw.

Nein, die sind auch zu zahlen!

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dieLuka  28.02.2020, 14:24
@Familiengerd

Aber nicht wie üblich sondern versteuert was zu Eimer Differenz führt wenn es solche gibt.

Nur die reguläre Arbeitsleistung ist unangetastet zu bezahlen.

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Familiengerd  28.02.2020, 14:28
@dieLuka

Das ist richtig, hat aber nichts mit der Tatsache zu tun, dass gewährte Zuschläge (Nachtzulagen, Schichtzulagen usw.) auch beim Urlaubsentgelt - wie auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei der Entgeltzahlung an Feiertagen - zu berücksichtigen sind.

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dieLuka  28.02.2020, 14:30
@Familiengerd

Hab ich irgend was anderes geschrieben?

Ich hab nur gesagt das Zuschläge eben nicht bezahlt werden wie an Tagen an Denen man arbeitet. Das bedeutet nicht das sie nicht berücksichtigt werden sondern nur das sie nicht 1 zu 1 gleich sind und folglich zumindest teilweise für eine Differenz verantwortlich sein können.

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Familiengerd  28.02.2020, 14:41
@dieLuka
Hab ich irgend was anderes geschrieben?

Ja.

Du hast geschrieben "Urlaubs Tage müssen so bezahlt werden als ob du gearbeitet hättest. Einzige Ausnahme sind Zulagen wie für Nachtschichten usw." - und das ist etwas Anderes als Deine jetzige Formulierung.

Du hast in der Antwort eben nicht geschrieben "das Zuschläge eben nicht bezahlt werden wie an Tagen an Denen man arbeitet". Die Formulierung in Deiner Antwort ist inhaltlich so zu lesen, dass die Zuschläge nicht bezahlt werden.

Wenn Du das - offensichtlich - aber nicht gemeint hast, dann hast Du Dich aber völlig unklar und missverständlich ausgedrückt.

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dieLuka  28.02.2020, 14:45
@Familiengerd

Jetzt interpretiert dich nichts in meine Worte rein.

Zuschläge werden nicht wie an Arbeitstagen bezahlt da sie versteuert werden folglich ist die Aussage es wird wie an Arbeitstagen bezahlt ausgenommen Zuschläge richtig.

Ich kann nichts dafür wenn du das falsch verstehst.

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Familiengerd  28.02.2020, 14:58
@dieLuka

Du kannst Dich drehen und wenden, wie Du willst:

Deine Aussage "Urlaubs Tage müssen so bezahlt werden als ob du gearbeitet hättest. Einzige Ausnahme sind Zulagen wie für Nachtschichten usw." bedeutet zunächst einmal überhaupt nicht, dass auch Zuschläge zu zahlen wären, nur dann eben versteuert gegenüber einer unversteuerten Zahlung, wenn tatsächlich gearbeitet wird.

Dass Du mit Deiner Aussage nur diese Besonderheit meinst, aber ansonsten damit sagen willst, dass auch Zuschläge beim Urlaubsentgelt zu zahlen seien - nur eben nicht "netto gleich brutto" -, lässt sich aus Deiner Formulierung nun wahrhaftig nicht schließen.

... außer durch Dich selbst, weil nur Du weißt, was Du zwar gemeint, aber nicht geschrieben hast.

Was Du tatsächlich gemeint hast, hast Du ja in einem Kommentar klargestellt, womit die Sache dann geklärt wäre.

Hättest Du gleich unmissverständlich formuliert, wäre es nicht zu diesem Missverständnis und Deinem Rumgeeiere mit Rechtfertigungsversuchen gekommen.

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dieLuka  28.02.2020, 15:25
@Familiengerd

Da du offensichtlich ja solche Probleme mit Formulierungen hast das du da weiß der Geier was rein interpretierst hier eine Verbesserung.

Urlaubs Tage müssen so bezahlt werden als ob du gearbeitet hättest. Einzige Ausnahme sind Zulagen wie für Nachtschichten usw. Die Müssen nicht so gezahlt werden wie sonst.

Gefällt dir das jetzt besser? Ich war eigentlich davon ausgegangen das ich hier nicht für 3 jährige vormulieren muss und klar ist das Aussage ausgenommen X bedeutet das X sich eben anders verhält als Aussage.

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Familiengerd  28.02.2020, 15:29
@dieLuka
Ich war eigentlich davon ausgegangen das ich hier nicht für 3 jährige vormulieren muss

Wenn Du schon einen solchen Blödsinn als "Argument" für Dein Formulierungsversagen heranziehst: Dreijährige können dann offensichtlich klarer "vormulieren" und ausdrücken, was sie meinen, als Du!

Um Dich noch etwas weiter zu ärgern: Der Arbeitgeber muss auch die Zulagen so zahlen wie sonst, denn die Steuern, die dann anfallen, haben mit der Zahlungspflicht des Arbeitgebers nichts zu tun. Die Auszahlung wird nur geringer!😂🤣

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dieLuka  28.02.2020, 15:53
@Familiengerd

Wir reden hier vom an. Folglich bezieht sich zahlen auf das was ihm gezahlt wird (netto). Würden wir vom AG sprechen wäre das was anderes.

Und ich habe sehr klar vormuliert was ich meine.

Ich sehe im Gegensatz zu dir nur keinen Sinn einen ewigen roman und eine ewig Diskussion über etwas zu führen was ggf garnicht relevant ist.

Ich habe das Thema angerissen. Der Fragesteller sagte es trifft hier nicht zu, folglich ist es absolut unnötig über etwas ins Detail zu gehen was garnicht relevant ist.

Hätte der Fragesteller gesagt es ist relevant hätte man dann mit seinen Daten nachrechnen können.

Aber anscheinend schreibst du ja gerne am Thema vorbei Romane. Anders kann ich mir nicht erklären arum du dich hier so aufregst.

Ich habe nichts falsches geschrieben. Ich bin nur nicht unnötig ins Detail gegangen weil nicht klar war ob es relevant ist.

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Nein, das ist nicht erlaubt. Es sei denn, Du arbeitest sonst auch nur 4 h.

Ansonsten müssen Dir Dein Urlaubstage wie normale Arbeitstage bezahlt werden.