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Wenn ich mir Urlaub nehme...?

gefragt von HirnlosHirnlos am 02.10.2009 um 22:44 Uhr

Unter welchen Umständen bzw. Vertragsbedingungen ist der Urlaub bezahlt oder unbezahlt?
Also wenn ich auf Stundenlohnbasis arbeite und mir jetzt Urlaub nehme, dann bin ich ja nicht da und kann keine Stunden machen, für die ich entlohnt werde - oder werden die trotzdem gezahlt?
Wie läuft das?

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Arbeit x 14.585 Urlaub x 9.162 Stundenlohn x 123 Regelung x 51 bezahlt x 21 unbezahlt x 4

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anonym
beantwortet von stechmoul am 2. Oktober 2009 22:58
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Hilfreichste Antwort

Einfach mal "Bundesurlaubsgesetz" googlen. Da sind mit Sicherheit die richtigen Antworten zu finden.

Egal ob Angestellter oder Arbeiter, der nun einmal auf Stundenlohnbasis entlohnt wird, jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Je nach Tarifvertrag kann der aber unterschiedliche viele Tage ausmachen. Schlechter als im Bundesurlaubsgesetz darf man aber nicht gestellt sein.

Wenn man also den Urlaub nimmt, der einem zusteht, werden die Stunden bezahlt, die man lt. Arbeitsvertrag normalerweise, wenn man anwesend wäre, täglich leistet, es sei denn es gibt da Sonderregelungen.

Das hat aber nichts mit Urlaubsgeld zu tun. Das ist ein zweites Paar Schuhe. Urlaubsgeld würde - wenn welches vereinbart ist - zusätzlich zum Lohn gezahlt, den man - das ist richtig erkannt - für Stunden bekommt, an denen man gar nicht tätig ist.

Das sind für den Arbeitgeber ziemliche Kosten, genauso wie im Krankheitsfall. Nicht umsonst bedient er sich daher inzwischen gern der Zeitarbeitsfirmen. Da hat hat das Unternehmen diese Kosten eben nicht, weil man dort ja nicht eingestellt ist.

Je nach Vertrag besteht der Anspruch auf bezahlten Urlaub aber auch gegenüber einer Zeitarbeitsfirma.


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anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 2. Oktober 2009 22:47
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Dir müsste doch eigentlich auch Urlaub zustehen!? Wenn Du Deinen Urlaub komplett genommen hast und trotzdem noch welchen willst, ist dieser unbezahlt, während der andere bezahlt war.


anonym
beantwortet von Moonie1970 am 2. Oktober 2009 22:47
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Du wirst trotzdem entlohnt, denn du hast doch sicherlich einen Vertrag, in dem drinsteht, wie viele Stunden du pro Woche arbeiten musst.

Dort müsste eigentlich auch was zum Urlaub drinstehen. Wenn du auf 400-Euro-Basis arbeitest, wollen viele Arbeitgeber keinen bezahlten Urlaub geben, aber auch da steht er dem Arbeitnehmer zu. In der Realität ist er allerdings den Job los, wenn er den Urlaub einklagt.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 3. Oktober 2009 11:08
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Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.(4 Wochen)

Als Werktage gelten alle Kalendertage,die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.


anonym
beantwortet von Werbekaufmann26 am 2. Oktober 2009 22:46
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ähm, wie Urlaubsgeld?

Es gibt nur Arbeitsgeld- soweit küt et mir noch

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. Oktober 2009 23:00

Keine Ahnung, wo du lebst, aber in D steht Arbeitnehmern bezahlter Urlaub zu. Mindestens 4 Wochen pro Kalenderjahr.


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