Ohne Grundschuldbrief hausgekauft?

4 Antworten

Der Notar hat dann gemeint, das wir zur Zahlungsfälligkeit einen Teilbetrag bezahlen und dann die Eigentumsüberschreibung stattfindet. Der Verkäufer muss jetzt ein Aufgebotsverfahren starten und den alten Brief für unwirksam erklären lassen.

Das gehört zwingend in den Kaufvertrag. Wurde das so hineinformuliert?

Ist dies den alles so korrekt? bin ich nach der ersten Teilzahlung durch meine Bank dann der eigentümer?.
Was wenn der Verkäufer nach der Teilzahlung sich daraum nicht kümmert?
Wer lässt dann die Grundschuld des Vorbesitzers aus dem Grundbuch löschen ?

Warum fragst du nicht den Notar, der ist zur Auskunft verpflichtet und läßt sich das von euch auch sehr gut bezahlen.

Hallo, Problem hierbei ist, dass für den bereits ausbezahlten Betrag von der Bank Zinsen anfallen, die es sonst nicht gegeben hätte (ca 70-80 % der Kreditrate) . Heißt: der Käfer wird benachteiligt weil die Sache mit dem Brief erst im Nachhinein rauskam. So einen Vertrag hätte der Notar, meines Erachtens, nicht unterschreiben lassen dürfen ohne den Käufer aufgeklärt zu haben

Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld kann erst gelöscht werden, wenn die Löschungsbewilligung der kreditgebenden Bank vorliegt. Voraussetzung: Kreditrückzahlung und Brief-Rückgabe

Die vom Notar vorgeschlagene Vorgehnsweise ist üblich. Normalerweise macht die Bank das mit, aber das sollte unbedingt vorher mit der Bank geklärt werden. Eventuel entstehen zusätzliche Kosten.

Da das Aufgebotsverfahren über den Verlust des Grundschuldbriefes der Notar macht, ist das sicher. Du wirst allerdings noch nicht Eigentümer. Sobald Deine Bank den vereinbarten Teilbetrag bezahlt hat, liegt der sogenannte Nutzen-/Lastenübergang vor. Das heißt, Du bekommst die Schlüssel für die Wohnung oder das Haus. Damit kannst Du renovieren, einziehen, was auch immer.

Erst wenn das Aufgebotsverfahren beendet ist, wird der vereinbarte Restbetrag fällig. Nach Zahlung kann der Notar dann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlassen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

osiman 
Fragesteller
 09.02.2022, 10:49

okay meine Bank Beraterin hat auch gemeint, Sie müsse dann den Vertrag nochmals im einzellen Lesen. Aber es sei üblich das die Bank etwas zurückhält zur Sicherheit. Der Notar hat den betrag berechnet, das die Grundschuld vom Vorbesitzer aus dem Jahr 1970 noch mit 30500Dm eingetragen ist. Der Notar hat auch gemeint das ist rechnerisch schon beendet aber da die Eigentümer das Grundschuldbrief nicht mehr haben müssen die dieses Verfahren einleiten.

Der Notar hat uns auch schon etwas unterschreiben lassen, damit er alles in die Wege leiten kann wenn das Verfahren beendet ist.

1
Ist dies den alles so korrekt? bin ich nach der ersten Teilzahlung durch meine Bank dann der eigentümer?.

Eigentümer bist du, wenn du in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen wirst. So wie ich dich verstanden habe, wurde im Kaufvertrag vereinbart, dass du nur eine Teilzahlung leisten musst und dann der Antrag auf Eigentumsumschreibung gestellt wird. Der Restbetrag ist dann nach dem Aufgebotsverfahren oder Löschung der Grundschuld fällig. Du wirst also als Eigentümer nach der Teilzahlung eingetragen.

Diese Vorgehensweise ist üblich, wenn der Brief verloren geht und das erst recht spät auffällt.

Was wenn der Verkäufer nach der Teilzahlung sich daraum nicht kümmert?

Dann bekommt er sein restliches Geld nicht.

Wer lässt dann die Grundschuld des Vorbesitzers aus dem Grundbuch löschen ?

Dann musst du das selbst übernehmen. Der zurückgehaltene Kaufpreisanteil dient ja auch als Sicherheit für etwaige Kosten hierfür.