Wenn ein Haus auf ein Ehepaar im Grundbuch lautet, kann man die Frau einfach nur löschen, damit es nur noch auf den Ehemann läuft?

8 Antworten

Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer kann nicht auf ein Ehepaar lauten, sondern nur auf Personen. Sind das zufällig Ehegatten, ist das so, wird im Grundbuch aber ganz üblicherweise nicht vermerkt.

Im Grundbuch stehen daher die jeweiligen Miteigentumsanteile dieser Personen. Im Regelfall bei Ehegatten je zur Hälfte.

Daraus folgt auch, dass man keinen Eigentümer aus dem Grundbuch "löschen", sondern dass ein Eigentümer seinen Miteigentumsanteil lediglich übertragen kann. In deinem Fall kann daher selbstverständlich ein Ehegatte seinen Anteil auf den anderen übertragen. Hierfür ist aber der Abschluss eines Kauf- /Übertragungsvertrages o.ä. erforderlich (notariell beurkundet).

Nur mit dem Einverständnis der Frau. "Einfach löschen" ist also nicht drin.

Hallo, die Ehefrau muss ihren Anteil an den Ehemann übertragen.
Dann ist der Ehemann alleiniger Eigentümer.
Doch Achtung. Wenn beispielsweise beide Ehepaare Darlehensnehmer für ein Darlehen sind dann muss v o r einer teuren Übernahme beim Notar die Schuldhaftentlassung für die Ehefrau geprüft werden.
Erst wenn die Schuldhaftentlassung bankseitig genehmigt ist dann macht auch eine Übernahme des ganzen Grundstücksanteiles durch den Ehemann Sinn.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nein, das geht natürlich nur mit einem Notar.