Haus verkaufen als halber Eigentümer

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Nein, das ist nicht möglich (zumindest nicht die Eigentumsübertragung auf den Käufer), da du nur Inhaber der Vormerkung und nicht Alleineigentümer bist. Deswegen ist für einen Verkauf bzw. eine Veräußerung des gesamten Grundstücks die Mitwirkung der anderen Miteigentümerin notwendig. Wurde die Auflassung auf dich schon abgegeben, wäre eine Kettenauflassung möglich. Allerdings würde ich in so einem Fall davon ausgehen, dass bereits Grundbucheintragungsantrag gestellt wurde.

Wenn für die Umschreibung eine Auflassungsvormerkung für die Haushälfte im Grundbuch stünde, dann wäre das möglich. Die Bestätigung der Ex ist ohne Beglaubigung durch einen Notar nichts wert.

Sie können einen Kaufvertag abschießen. Der Kaufpreis kann aber erst dann durch den Notar fällig gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Löschung der Vormerkung und Eintragung Ihrer Person als alleiniger und damit verkaufsberechtigter Eigentümer erfolgt ist. Das aber wäre frühestens dann der Fall, wenn Sie auch Ihren Kaufpreis im Zuge des schwebenden Teilkaufes erfüllt hätten. Hilfreich wäre in dieser Situation die Hinterlegung des neuen Kaufpreises beim Notar zur Erfüllung Ihrer Kaufpreisverpflichtung für den 1/2-Anteil. Der Notar könnte danach alle Anträge aus den Verträgen in deren Abfolge zur Eintragung im Grundbuch beantragen. Schon von daher sollte auch der neue Vertag beim gleichen Notar beurkundet werden.

Kann man machen, weil ja schon eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist.

Er verkauft, aber die Zahlung muss über das Notaranderkonto laufen, denn der erste Vertrag muss ja auch noch abgewickelt werden.

Er verkauft also und gibt dem amtierenden Notar die Anweisung das eingehende Kaufgeld für die Abwicklung des ersten Vertrages zu nutzen und für die Lastenfreistellung.

Machbar, aber der Vertrag udn die Treuhandanweisung an den Notar müssen sehr präzise sein.

Die Verkäufering der ersten Hälfte wird zum Glück nicht benötigt, würde es nur verkomplizieren.