Steht der Ehefrau was vom Haus zu?

9 Antworten

Ja hat sie, wenn es keine Gütertrennung gibt und sie in einer Gemeinschaft der Zuggewinnung gelebt haben, zumal man davon ausgehen sollte das ein Haus zwei Jahre nach der Fertigstellung noch nicht bezahlt ist wurden die Bau-Darlehn und Hypotheken schließlich auch in den 20 Ehejahren gemeinsam getilgt.

Jetzt spinnen wir das ganze aber noch weiter. Danke erstmal für eure Antworten. Also, so wie ich verstanden habe bekommt die Ehefrau etwas vom Zugewinn. Sprich das Haus war bei Eheschließung 200.000€ wert und nun Stand heute wird es auf 300.000€ geschätzt. Somit hätten wir einen Zugewinn von 100.000 Euro während der Ehe. Die Frau hat also einen Anspruch X von den 100.000 Euro. Die Frau stirbt, erklärt aber zuvor schriftlich, das Ihr Anspruch am Haus auf eine Person X übergehen soll. Hat diese Person nun Anspruch auf den Teil, welcher der Ehefrau zugestanden hätte??

Mietnormade  04.11.2008, 15:27

Die Frage ist wie lange ist der Zeitraum von der Eheschließung bis jetzt. Wenn Du die 200K als Bargeld mitbringst darf auch eine Verzinsung in Inflationshöhe da sein. Somit ist die länge der Ehe mit entscheident. Bei 20 Jahren Ehedauer darf der Hauswert auch schon doppelt so hoch sein.

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thomaszg2872  05.03.2009, 12:47

wenn die hälfte oder ein teil von dem zugewinn tatsächlich ihr gehört und sie darüber rechtswirksam verfügt, zb .durch abtretung, oder vermächtnis, dann kann sie das ihr gehörende auch weitergeben. bei grundstücks- und haussachen immer mit notar und grundbuch, bei todessachen immer in der vom gesetzgeber vorgeschriebenen form, bitte.

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Nein Güter die vor der Ehe mit eingebracht wurden gehören nicht zum Zugewinnausgleich.

newcomer  04.11.2008, 14:57

solange sie ihren Wert nicht gesteigert haben, liegst du richtig

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Mietnormade  04.11.2008, 15:12
@newcomer

Auch bei einer Wertsteigerung wird die Inflation mitgerechnet. Und Häuser steigen meist nicht mehr als die Inflation.

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ich denke mal, nein. weil er das haus schon vor der ehe besessen hat, gehört es nicht mit zum zugewinn, auch wenn sie 20 jahre mit drinnen wohnen durfte. hätte er sie während der ehe mit ins grundbuch genommen, wäre das sicher anders. aber vielleicht hat er es auch aus gutem grunde nicht getan, eben darum.

Ich denke das sie einen Anspruch hat.