Wie bekommt man einen Eintrag ins Grundbuch?

7 Antworten

Wenn man ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, muß der Kaufvertrag bei einem Notar beurkundet werden - anhand von Ausweisdokumenten und dem aktuellen Grundbuchauszug prüft der Notar, ob der Verkäufer auch tatsächlich aktueller Eigentümer ist und alleine zum Verkauf berechtigt ist (z. B. kann es ja auch mehrere Eigentümer geben).

Der Käufer muß sich auch ausweisen - dann wird der Vertrag gemacht und beurkundet - der Notar reicht dann alles zum Grundbuchamt ein - dort wird der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen und der Käufer bekommt dann eine Eintragungsbestätigung/Grundbuchauszug als Nachweis.

Auch jede sonstige Eintragung im Grundbuch muß durch einen Notar veranlasst werden.

Der Eigentumsübergang bei Grundstücken und Immobilien ist gesetzlich umfassend geregelt - es gibt eine Menge an Formvorschriften, die eingehalten werden müssen - der Notar hat eine besonders hohe Verantwortung - letztendlich ist das, was im Grundbuch eingetragen ist, amtlich und nicht mehr rückwirkend veränderbar - Fehler bei der Eintragung können erhebliche Folgen haben (z. B. bei Eigentumswohnungen ist schon vorgekommen, daß die Wohnungen in einer Etage vertauscht wurden - mit gravierendem finanziellen Schaden für den vermeintlichen "Eigentümer").

Das macht der Notar klar

Nicht unbedingt. Der Notar kann nur Erklärungen aufnehmen und dann einen Antrag beim Grundbuchamt stellen. Man braucht jedoch nicht immer einen Notar. Aber in aller Regel.

Woher weißt der Notar wer Eigentümer eines Hauses z.b ist?

Indem er das Grundbuch abruft.

Kann man das im Nachhinein ändern oder kann nur der Notar was verändern

Da musst du schon konkreter werden. Im Grundbuch können hunderte verschiedene Rechtspositionen eingetragen, verändert und gelöscht werden.

Der Notar ist vorgeschrieben weil der bei vor der Grundbuchänderung ein paar Dinge sichstellen musst.

Z.B dass der Verkäufer auch uneingeschränkter Besitzer war keine Rechte Dritter wie Grundschuld vorhanden waren, er hat die Identität und auch die Handlungsfähigkeit der Beteiligten überprüft. Nicht dass ein Enkel die demente Oma zum Notar rollte und eine Schenkung veranlasst.

Erst dann kann er hingehen und beim Amt die Eintragung veranlassen.

Notare werden ernannt, das kann auch nicht jeder Anwalt machen, so soll sichergestellt werden dass es besonders zuverlässige Juristen sind.


Vampire321  16.11.2019, 08:28
dass der Verkäufer auch uneingeschränkter Besitzer war

Eigentümer! Nicht Besitzer!

Beispiel: der Mieter besitzt die Wohnung, dem Eigentümer gehört sie und der kann sie vermieten oder verkaufen... der Besitzer nicht!

merke:

der Besitzer benutzt,

dem Eigentümer gehört etwas

1

Die meisten Notare haben hier für ihr Bundesland eine Zugangsberechtigung:

http://www.grundbuch-portal.de/

Damit findet er dein Grundbuchblatt innerhalb dieses Bezirkes, selbst wenn du nur deinen Namen und dein Geburtsdatum oder deine Anschrift kennst.

Dann gibt es dort noch so etwas, nennt sich Markentabelle: damit prüft er, ob der Verkäufer ihm nicht noch irgendwelche Rechtsgeschäfte im Vorfeld verschwiegen oder vergessen hat.

Ein Eigentumswechsel bei Immobilien bedarf immer der notariellen Beurkundung, siegelführende juristische Personen mal ausgenommen.

Vertragsbeteiligte zu einem Vertrag über ein Grundstück oder ein grunstücksgleiches Recht treffen sich beim Notar und der beurkundet deren Willen. Anschließend, nach Erfüllung der getroffenen Vereinbarungen veranlaßt der Notar die entsprechende Eintragung im Grundbuch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung