Berechtigtes Interesse für Grundbuchauszug?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen ich habe nämlich folgendes Problem:
Bei uns gegenüber liegt ein Grundstück welches seit einigen Jahren brach liegt.
Im Internet steht, dass, wenn das Grundstück an das eigene Grundstück angrenzt und benachbart ist, man ein berechtigtes Interesse hat. Reicht es also wenn es auf der anderen Straßenseite direkt gegenüber liegt oder reicht das nicht.
Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch? Vielleicht andere Gründe die man angeben könnte? Welche Möglichkeiten hat ein Notar? Was kann mir das Katasteramt sagen?
Vielen Dank schonmal für Antworten!
Kann man vielleicht auch den Besitzer Kontakt aufnehmen lassen(durch Katasteramt oder so)?
7 Antworten
Wenn Dein Grundstück keine gemeinsame Grenze mit dem Grundstück hat, musst Du Dir schon eine plausible Geschichte für Grundbuch- oder Katasteramt ausdenken.
Einfacher könnte ein Hilfegesuch bei den unmittelbaren Nachbarn des Grundstückes sein. Diesen wird grundsätzlich ein berechtigtes Interesse unterstellt, und wenn nicht, dann gibt man vor, die gemeinsame Einfriedung verändern zu wollen.
Ein Notar kann den Eigentümer selber online abfragen oder beim Grundbuchamt anfordern. Ohne berechtigtes Interesse macht er das aber nicht oder darf die Information nicht weitergeben. Das gleiche gilt für das Katasteramt.
Du kannst den Umstand der Gemeinde mitteilen und die wendet sich (Samenflug/Unkrautvermehrung) an den Eigentümer. Dafür bedarf es keines Grundbuchauszuges......
Im Internet steht, dass, wenn das Grundstück an das eigene Grundstück angrenzt und benachbart ist, man ein berechtigtes Interesse hat.
Im Internet steht viel Unsinn. Das ist ein gutes Beispiel. Als Nachbar ist die Chance höher, dass ein berechtigtes Interesse auftritt. Das heißt aber nicht, dass es generell besteht. Hier besteht kein berechtigtes Interesse, wenn lediglich ein Kaufwunsch deinerseits besteht. Oder führt das Brachliegen zu anderen Problemen?
Nein ein ungenutztes Grundstück auf der anderen Straßenseite ist kein berechtigtes Interesse.
Die Gemeinde kann dir den Eigentümer nennen, wenn sie will. Zuständig ist sie nur, wenn von dem Grundstück Gefahr für den öffentlichen Verkehrsraum ausgeht.
Sofern es dir nur um den ungepflegten Zustand des Grundstückes geht, damit musst du dich arrangieren..
Willst du kaufen, könnte dir das Katasteramt weiterhelfen. Formuliere einen Brief mit deinem Anliegen, füge einen Freiumschlag bei und bitte dieses an den Eigentümer des Grundstückes zu senden. Kann das Katasteramt machen, muss es aber nicht.
Der Notar kann dir hier überhaupt nicht helfen.
Wohnst du in der Stadt oder im Dorf
Auf dem Dorf, bis 7000 Einwohner geht man kurz aufs Rathaus und klärt dies kurz dort .