Kann man einen Grundbuch Eintrag ändern lassen.?

8 Antworten

Vorsicht, Vorsicht

ohne jetzt das Grundstück zu kennen:

Er könnte bei einem Verkauf seines Hauses sagen: Auf dem Nachbargrundstück kann nicht mehr gebaut werden (erhöht seinen Wert)

Solltet ihr - oder ein Nachfahre das Haus mal verkaufen kann der nur sagen: hier kann nicht mehr gebaut werden... (senkt evtl. den Preis)

Und was ist mit Gästen? Gab es denn Probleme in der Vergangenheit? Was ist die Motivation für die Änderung? Gibt es dann vielleicht Probleme?

kabatee 
Fragesteller
 04.12.2019, 09:00

Es geht darum, dass der Rest des Grundstücks nicht bebaut werden darf, und das der Rest kein Baugrund wird.

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meinereiner100  04.12.2019, 09:12
@kabatee

bei einer evtl Teilung des Grundstückes: über wieviel m² reden wir hier?

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Eine Dienstbarkeit kann man mit notarieller Urkunde mit Unterzeichnung von allen Beteiligten auch wieder ändern.

Es gibt 2 Möglichkeiten ein Geh- und Fahrrecht zu formulieren:

a) entweder zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 123 ( die Katasternummer deines Hausflurstückes ) verbunden mit einem Lageplan in welchem der Ausübungsbereich des Rechtes näher definiert wird.

b) zu Gunsten Herrn und Frau kabatee. Löschbar bei Todesnachweis, nicht vererblich. Das Recht steht dann auch deinen Gästen, Besuchern zu: aber keinem nachfolgendem Erben/Erwerber deines Hauses.

Soweit zum Grundbuch. Ist dieses Wegerecht parallel noch mit einer Baulast abgesichert, bedarf es noch der Erklärung gegenüber der Bauaufsicht und macht unter Umständen deine Baugenehmigung hinfällig.

Inwieweit eine Änderung hier überhaupt eine Veränderung des Wertes nach sich zieht? Dafür müsste man die Katasterkarte sehen und die örtlichen Bauvorschriften kennen.

Deine nicht bebaute Fläche musst du ja auch nicht mit Baulandpreis bewerten. Allein die Tatsache, dass es vielleicht ein Geh- und Fahrrecht zu einem Bauplatz gibt: bedeutet ja nicht, dass irgendwann eine Baugenehmigung erteilt wird.

Ein dingliches Recht kann man natürlich inhaltlich ändern. Im Einzelfall kann das aber aufwendig sein.

Es ist eingetragen aber er möchte, dass es so geändert wird dass nur die Bewohner des Hauses das schon darauf steht es benützen dürfen.

Das dürfte juristisch schwer umzusetzen sein. Man kann höchstens die Ausübungsfläche so eingrenzen, dass nur die Bewohner des bereits existierenden Hauses vom Recht profitieren. Da diese Inhaltsänderung ohnehin zumindest öffentlich beglaubigt werden muss, wendet ihr euch am besten an einen Notar, der sich das anschaut.

Wenn ihr sowas tut, dann solltet ihr euch das ordentlich bezahlen lassen. Zudem müsstet ihr mit der Formulierung extrem aufpassen, sonst darf euer Besuch euch nicht mehr besuchen, die wohnen dort ja nicht. Da kann man richtig Probleme bekommen.

Euer Grundstück würde das dauerhaft im Wert mindern, zudem spätere Käufer oder eure Erben einschränken. Das Grundstück des Nachbarn ist dann hingegen mehr wert.

Wenn ihr es also macht, verhandelt einen ordentlichen fairen Preis dafür. Ich würde mich da nicht drauf einlassen, selbst wenn aktuell kein weiteres Haus dort geplant ist. Immerhin hätte es für euch keinen Vorteil.