Bekommt man Auszug aus Grundbuch oder Liegenschaftskataster nach Hausbau automatisch?

7 Antworten

Das kommt vonn alleine, allerdings kann die Eintragung bis zu einem Jahr dauern.

Grundsätzlich würde sich die Frage beantworten, wenn man beim Notar gut zugehört hätte. Der Notar liest den gesamten Vertrag vor und erklärt dazu wie die einzelnen Vertragsinhalte zu verstehen sind.

Ohne den Vertrag zu kennen, gehe ich von folgendem Szenario aus:

Der Bauträger (BT) ist Eigentümer der Grundstücks.

Der BT hat einen Bauvertrag mit dem Bauherren (BH)

BT bleibt Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung des Grundstücks und der erbauten Immobile durch den BH.

Der BH ist jedoch mittels einer Eigentumsvormerkung bereits im Grundbuch eingetragen. Diese Eigentumsvormerkung sollte der BH schon haben.

Die Eigentumsvormerkung verhindert die anderweitige Verwertung des Grundstücks (Verkaufssperre)

Nach erfolgtem Zahlungseingang ergeht die Meldung über den Geldeingang vom BT an den Notar. Sicherheitshalber ergeht die Meldung des BH über die Zahlung an den BT an den Notar.

Nach erfolgreicher Prüfung des Zahlungsverkehrs beauftragt der Notar die endgültige Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt.

Dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Grundsätzlich aber unkritisch, da mit der Eigentumsvormerkung im Grunde schon der BH als künftiger Eigentümer definiert ist.

Das Katasteramt hat mit Eigentumsverhältnissen nichts am Hut. Es ist lediglich für Lage, geometrische Form und Bodenwert verantwortlich.

Rechtlich bindendes Verzeichnis über Eigentum an Grundstücken ist das Grundbuchamt.

Ohne deinen Kaufvertrag zu kennen- nicht zu beantworten. Ich könnte jetzt spekulieren, dass ihr in dem Grundbuch der Baufirma lediglich mit einer Auflassungsvormerkung eingetragen seid, da die einzelnen Bauplätze noch nicht parzelliert waren.

Dann kommt es auf den Kauf_ Vertrag an -wer muss die Teilungsmessung beauftragen, an welche Bedingungen ist die Auflassung geknüpft. Der Bauvertrag muss evtl auch noch geprüft werden, wer macht die Anzeige Fertigstellung, wer beantragt die Gebäudeeinmessung.

Einen Automatismus- würde ich im Moment eher verneinen.

Der Grundbuchauszug muss euch mit dem Grunderwerb zusammen vorgelegt werden.

Die Liegebschaftskarte gehört zum Bauantrag und wird ggf. ergänzt. Dazu wird bei Neubauten das Haus eingemessen und davon erhaltet ihr ein Protokoll.

Wenn das erledigt ist, könnt ihr als Eigentümer die Liegenschaftskarte mit eurem Haus drauf anfordern. Kostet aber etwas.

Garrarufa 
Fragesteller
 10.11.2021, 14:23

Der Grundbuchauszug, den wir vorgelegt bekommen, beinhaltet dann aber noch den vorherigen Grundbesitzer? So einen haben wir bekommen. Wir bräuchten aber einen Auszug, in dem wir als Besitzer eingetragen sind.

0
Kleidchen2  10.11.2021, 19:15
@Garrarufa

Den bekommt ihr eigentlich im Zuģe des Grundstückkaufs. Und zwar vom Grubdbuchamt bzw. Gericht. Da steht dann drin, welche Belastung drauf ist bzw. Dass die üblicherweise gelöscht wurde.

Da steht ihr, wenn der Kauf vollzogen worden, drin. Sonst beim Amtsgericht nachfragen.

1
Garrarufa 
Fragesteller
 10.11.2021, 23:23
@Kleidchen2

Ich habe bei unserem Notar nachgefragt. Aufgrund langer Bearbeitungszeiten haben wir den Grundbuchauszug nur noch nicht bekommen. Der wird uns in den nächsten Wochen zugesandt.

0

Bestimmt, denn ohne kann ja ein Notar keinen Kaufvertrag fertigen und auch die Restsumme nicht ausbezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung