Nutzungsänderung von Laden zur Wohnung im Grundbuch eintragen lassen?

3 Antworten

Das interessiert das Grundbuchamt nicht, weil so etwas nicht im Grundbuch eingetragen wird. Du hast die Genehmigung und fertig.

Etwas anderes gilt, wenn dir nicht das Haus gehörst, sondern du Teil einer WEG bist. Dann muss die Teilungserklärung durch Beschluss der WEG geändert werden und das wird dann ins Grundbuch eingetragen. In diesem Fall musst du dich zuerst mit der WEG auseinandersetzen. Hat die WEG die Änderung der Teilungserklärung beschlossen, muss dieser Beschluss notariell beglaubigt werden und das bekommt dann das Grundbuchamt.

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Pleasereply  31.08.2020, 16:48

Weil Teileigentum zu Sondereigentum wird?

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Pleasereply  31.08.2020, 16:57
@Wikifreak

Den Miteigentumsanteil gab's ja wohl vorher schon, also ändert sich nur das Teileigentum zum Sondereigentum an der (nunmehr) Wohnung. Insgesamt ist es dann Wohnungseigentum, ja. Ging aber nur um den Hintergrund und ich fasse das als "Ja" auf.

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Inwiefern interessiert das Grundbuchamt die baurechtliche Nutzung eines Grundstückes? Wo soll das im Grundbuch stehen?

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ndh3000 
Fragesteller
 31.08.2020, 15:52

Ich frage mich auch das Gleiche. Aber der Notar sagte mir, ich soll bei notariell irgendwas für Grundbuchamt unterschreiben.

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Hallo,

eine Nutzungsänderung wird nicht im Grundbuch verzeichnet.

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