Weiß denn jemand, ob man beim Zwift Hub One einfach den Cog abmontieren und eine normale Kassette drauf montieren könnte. Den Cog gibt es ja wohl auch als Ergänzung zum Zwift Hub Classic. Dann wäre das ja wohl echt die beste Option. Dann könnte ich da immer noch eine Kassette kaufen.

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Für intelligente Menschen miss der Humor "anspruchsvoll" sein, d.h. auch eine gewisse kognitive Leistung voraussetzen. Dumme Menschen lachen häufig schon, wenn jemand nur blöd die Stimme verstellt. Auch würden intelligente Menschen eher nicht "gackern" oder allzu lautstark lachen. Sogenannter schwarzer Humor oder Wortwitze dürften daher eher bei intelligenten Menschen beliebt sein, ebenso wie Sarkasmus.

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Ohne Kenntnis des Modells wird man dies schwerlich beantworten können. Es könnte auch sein, dass es sich nur um einen - sozusagen - LAN-IN-Anschluss handelt, bei dem der Router per LAN mit dem Repeater verbunden wird.

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Ich habe gerade OpenVPN Site-to-Site eingerichtet. Scheint alles super zu funktionieren. Wäre super, wenn sich das bestätigte. Die Geschwindigkeit im Download ist 2-3 Mal so schnell, im Upload ca. 2 Mal so schnell (das ist aber angesichts meiner Upload-Bandbreite nachvollziehbar).

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Bitte schildere mal genau dein Setup. Grundsätzlich müssen die Geräte überhaupt erst einmal kompatibel sein.

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Jetzt wird es richtig komisch. Wenn ich die DHCP range ändere, scheint es zu funktionieren. Das ist allerdings ein Problem, weil ich diverse Geräte in der bisherigen range habe und eine Anpassung an vielen Stellen Konfigurationsbedarf verursachen würde (ab und an wurde mal mit IPs und nicht Hostnamen gearbeitet). Ich hatte testweise mal kurz über ein VPN Tool einen anderen DHCP Server in der range aktiv, aber das ist nicht mehr der Fall. Daran kann es ja wohl nicht mehr liegen.

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Also erstmal benötigst du doch initial den Code des Chromecast? Das dürfte also ein praktisches Hindernis sein. Im Übrigen kann es bei sehr erheblicher oder wiederholter Störung sehr wohl eine strafrechtliche Nötigung darstellen.

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Der Betrag muss sich ja auch aus den AGB ergeben. Evtl. reichen die in Verbindung mit dem "Zettel" bereits. Gegenüber Verbrauchern ist REWE jedenfalls nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet.

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Natürlich sind 500-Euro-Scheine, auch wenn sie nicht mehr ausgegeben werden, immer noch gültiges Zahlungsmittel. Bei der Bundesbank kannst du sie umtauschen, auch wenn du kein Kunde bist. Wo die nächste Hauptverwaltung von dir aus ist, weiß ich natürlich nicht. Ansonsten solltest du dich bei der ING schlau machen, wie du Geld auch bar einzahlen könntest.

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Das hängt natürlich nicht unerheblich vom Studierenden selbst ab. Die Stofffülle ist groß und der Druck ist immens. Letzteres liegt v.a. am Format Staatsexamen, also alles, was zählt, kommt am Ende. Was du vorher für Noten hattest, spielt dann keine Rolle mehr. Das kann ein Vorteil sein, aber eben auch ein Nachteil. Du musst zum Zeitpunkt X möglichst perfekt vorbereitet sein. Hinzu kommt, dass die Bewertungsspielräume groß sind und entsprechend die Ergebnisse mitunter nur bedingt vorhersehbar.

Das alles muss dich aber nicht abschrecken. Mit viel Einsatz und etwas Verstand lässt sich das meistern. Entscheidend ist, ob du dieses Studium (sowie das Referendariat vermutlich) wirklich absolvieren möchtest, ob das thematisch also zu dir passt und dir Spaß bereitet.

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Ich werde dir einmal aus Bankensicht antworten: Die Bank möchte gerne zum Ausschluss des eigenen Risikos der Unwirksamkeit einer Verfügung sichergehen, dass die Vollmachtgeberin im Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht auch geschäftsfähig war.

Die Rechtsprechung fordert allerdings zumindest konkrete, begründete Zweifel an der Geschäftsfähigkeit. Wo diese beginnen, ist dass eine Frage des Einzelfalles. Im Zweifel wird die Sparkasse eher die Kosten für eine Betreuung zahlen, als hier in ein hohes Risiko zu gehen.

Daher kann man bei mangelnder Transportfähigkeit entweder darum bitten, dass ein Mitarbeiter vorbeikommt, danach fragen, wer den Zustand bezeugen soll/muss oder am allerbesten gleich den Notar zur Beurkundung herbestellen.

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Setze dich mit den Inhalten deiner Lösung auseinander. Dass du diese Frage so in dieser Form stellst, lässt vermuten, dass die Leistung eventuell nicht all zu gut gewesen sein könnte, ohne dir zu nahe treten zu wollen. Du widersprichst dir mitunter auch. Logisches Denken ist aber das A und O.

Hier kann jedenfalls niemand in eine Glaskugel schauen und die Bewertung auf Plausibilität bewerten.

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Ich sehe es auf den ersten Blick ähnlich. Das Gefahrenpotential erscheint mir in aller Regel insgesamt höher bei Gewalt und Ähnlichem. Dass Kinder keine sexuellen Inhalte sehen sollen, kann ich nachvollziehen, bei Jugendlichen aber eigentlich nicht wirklich in dieser Absolutheit. Das ist aber eine Frage der Empirie und des Diskurses.

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Der Verein ist die juristische Person. Ein Mensch ist immer eine natürliche Person, auch wenn er als Organ einer juristischen Person tätig ist.

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Ohne es ad hoc mit Sicherheit beantworten zu können, würde ich aus § 48 Abs. 1 S. 1 BWahlG den Umkehrschluss ziehen, dass der Parteiaustritt und Neueintritt keine Auswirkungen auf ein bereits angenommenes Mandat im Bundestag haben. Auf Landes- bzw. Kommunalebene ist die wohl teilweise anders geregelt.

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