Fangprämie mit Rechnung / Quittung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Er bekam einen Zettel mit Firmenstempel und handschriftlich .....Fangprämie am... gezahlt....Unterschrift fertig.

Das ist der Beleg dafür

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Der Betrag muss sich ja auch aus den AGB ergeben. Evtl. reichen die in Verbindung mit dem "Zettel" bereits. Gegenüber Verbrauchern ist REWE jedenfalls nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium und Berufserfahrung
Juristexperte  06.05.2021, 12:16

AGB haben sich immer nach Recht und Gesetz zu orientieren.

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Pleasereply  08.05.2021, 18:10
@Juristexperte

AGB sind bei wirksamer Einbeziehung Vertragsbestandteil und damit relatives Recht. Und natürlich müssen die den gesetzlichen Anforderungen (insb. §§ 305 ff. BGB) genügen. Aber was hat das mit der Frage zu tun?

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Eine Quittung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, sie gilt selbst wenn sie auf Toilettenpapier geschrieben ist. Es reicht daher vollkommen aus was er bekommen hat.

Juristexperte  06.05.2021, 12:17

Ist unwichtig, da 100 € als Vertragsstrafe unzulässig sind.

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Der Betrag steht nicht auf dem Zettel!

Juristexperte  06.05.2021, 12:19

Ojee. Das ist natürlich alles andere als gut. Schlecht das dein Sohn gleich gezahlt hat. Er wurde bestimmt dazu gedrängt. Ganz miese Nummer von dem Ladendetektiv. Denn das kommt bei solchen häufig vor.

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