Fangprämie mit Rechnung / Quittung?
Guten Morgen,
mein Sohn, 21 Jahre hat einen Ladendiebstahl im, REWE begangen und musste 100 € Fangprämie bezahlen. Das hat er getan. Er bekam einen Zettel mit Firmenstempel und handschriftlich .....Fangprämie am... gezahlt....Unterschrift fertig.
Da wir Betreuer für Ihn sind, benötigen wir nun eine Rechnung bzw. Quittung über diese Zahlung da wir am ende des Jahres im Jahresbericht beim Amtsgericht einreichen müssen.
Muss der REWE eine Rechnung für diesen Betrag ausstellen ?
8 Antworten
Er bekam einen Zettel mit Firmenstempel und handschriftlich .....Fangprämie am... gezahlt....Unterschrift fertig.
Das ist der Beleg dafür
Der Betrag muss sich ja auch aus den AGB ergeben. Evtl. reichen die in Verbindung mit dem "Zettel" bereits. Gegenüber Verbrauchern ist REWE jedenfalls nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet.
AGB sind bei wirksamer Einbeziehung Vertragsbestandteil und damit relatives Recht. Und natürlich müssen die den gesetzlichen Anforderungen (insb. §§ 305 ff. BGB) genügen. Aber was hat das mit der Frage zu tun?
Das zum Beispiel in den AGB 100 € stehen, diese aber nach der Rechtsprechung unzulässig sind. https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/
Eine Quittung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, sie gilt selbst wenn sie auf Toilettenpapier geschrieben ist. Es reicht daher vollkommen aus was er bekommen hat.
https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/
Das meint der Bundesgerichtshof. Anstatt hilfreich zu antworten, provozierst du die, die Ahnung haben. Man kennt es von dir seit Jahren.
Geh' mit der Quittung zum Rewe und lass den Betrag nachtragen.
Ohne Betrag ist die Quittung nicht wirklich als Nachweis zu gebrauchen, weil andere Unternehmen sich z.B. mit 50€ begnügen.
50 € wäre immer noch zu viel. https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/
Der Betrag steht nicht auf dem Zettel!
Ojee. Das ist natürlich alles andere als gut. Schlecht das dein Sohn gleich gezahlt hat. Er wurde bestimmt dazu gedrängt. Ganz miese Nummer von dem Ladendetektiv. Denn das kommt bei solchen häufig vor.
AGB haben sich immer nach Recht und Gesetz zu orientieren.