Es ist so: das Geld wird sofort von deinem Konto abgebucht. Die Händler bekommen dann von EPS aber lediglich die Nachricht, dass die Ware bezahlt wurde. Der Händler selbst bekommt das Geld dann erst 1 bis 3 Banktage nach dem Zahlvorgang.

Der Händler sollte also umgehend nach Erhalt der Mitteilung von EPS versenden. Nicht erst wenn das Geld von EPS tatsächlich auf seinem Konto ist.

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Wenn du beim Online Banking Echtzeitüberweisungen nutzen kannst, und diese nicht so viel kosten ( meist zwischen 0,20 € und 1,50 €, aber auch teils kostenlos ), dann überweise eben per Echtzeitüberweisung.

Wichtig ist hier natürlich, dass die Bank von Amazon Echtzeitüberweisungen unterstützt. Wenn nicht, dann wird die Überweisung nicht ausgeführt. Ohne Nachteile für dich seitens deiner Bank.

Aber Amazon wird wohl frühestens Dienstag eine Mahnung raus senden. In der Regel per E-Mail, wo sie keine Mahngebühren fordern dürfen.

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Vorladung wegen Warenbetrug?

Guten Tag liebe Community,

kurz zu meiner Person:

  • 19 Jahre alt
  • Schüler
  • Keine Vorstrafen

zur Situation:

Vor einigen Monaten habe ich mit einem Kumpel Personen betrogen. Der Wert insgesamt war ca. 400€.

Anschließend wurde auch der Kleiderkreisel Account gesperrt. Dann haben mir einige Personen per Email geschrieben wo das Paket bleibt und ich meinte sollte bestimmt bald kommen, habe es bereits verschickt.

Der Kleiderkreisel Account war ein Fakename.

Habe dann einen Brief zur Vorladung bekommen und auch mit allen Personen Kontakt aufgenommen und ihnen das Geld zurückgesendet. Bis auf eine Person, die hat sich nicht gemeldet.

Also erstmal bevor ich wieder eine riesige Hatewelle abbekomme:

Ich bereue diese Tat sehr und werde so etwas nie wieder tun. Ich habe schon sehr starken Ärger Zuhause bekommen, das auch zu recht. Ich bin bereit dafür Konsequenzen zu tragen. In zwei Tagen ist mein Termin zur Vorladung und ehrlich gesagt hab ich da mega Schiss vor. Ich habe Albträume, denke die ganze Zeit nur daran, bis spät in die Nacht wie jetzt und suche nach ähnlichen Fällen und Lösungen. Jeder sagt was anderes, deswegen würde ich mir gerne nochmal ein paar Meinungen einholen.

Also ich denke mal, dass es sich nur um eine Person handelt, da ich keine weiteren Anzeigen bekommen habe und den anderen das Geld zurückgeschickt habe. 

Habe oft gelesen, dass ich mir einen Anwalt nehmen sollte, dies ist mir aber zu kurzfristig, umständlich und teuer.

Ich habe zwei Optionen, weiß nur nicht welche ich nehmen soll.

Also zu einem die Wahrheit sagen (weiß nicht ob nur in diesem einen Fall oder von allen, die anderen wären ja eigentlich beglichen) und es einsehen. Ich denke aber dann wird ja die Strafakte gleich an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und ich werde vor Gericht verurteilt.

oder

Halt lügen, mir gefällt diese Option selber nicht, ich würde aber gern ein möglichst geringes Strafmaß bekommen. Meine Geschichte wäre: Hatte ganz früher einen Kleiderkreisel Account mit fake ding um zu gucken, dann wollte ich was verkaufen und hab einen neuen Account gemacht daraufhin wurde erst der erste Account gesperrt wegen zwei Nutzern also hab ich auf den fake verkauft dieser wurde aber auch nach kurzer Zeit gesperrt und ich hatte keinen Zugriff mehr. Dann habe ich Emails von der Person bekommen und ich habs auch verschickt und irgendwann kam dann nichts mehr und ich dachte es wäre alles gut. Es war ohnehin eine schwierige Phase. Eventuell könnte ich dann noch auf meinen aktuellen Vinted Account hinweisen bei dem ich 50 5* Bewertungen habe. (Das vor einigen Monaten war auch eine einmalige Sache und wurde etwas durch leichtsinn und überredung von einem Kumpel geleitet) Also ich würde schlichtweg ein Gerichtsverfahren und ähnliches vermeiden. Das heißt nicht, dass ich nicht bereit bin Sozial Stunden o.Ä. zu machen ich würde nur gerne meiner Familie und mir so wenig Stress wie möglich bereiten (wir haben alle gerade die schlimmste Phase unseres Lebens)

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Du hast genau eine Option:

  • auf keinen Fall gehst du zur Polizei persönlich. Und machst auch gegenüber der Polizei grundsätzlich keine Angaben zu einer Beschuldigten-Sache. Niemals und unter keinen Umständen. Das sagt dir auch jeder seriöse Rechtsanwalt.

Du bekommst keinen Ärger, wenn du bei der Polizei nicht erscheinst. Denn das ist keine Pflicht. Da du die Vorladung schon bekommen hast, sendest du der Polizei nur deine Angaben zu deiner Person nach § 111 Owig, sofern in der Vorladung gefordert.

Mehr machst du nicht. Du sagst den Termin auch nicht telefonisch ab. Musst du nicht. Das Risiko ist hier hoch, dass dich die Polizisten in ein Gespräch zum Sachverhalt verwickeln wollen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorladung-der-polizei-pflicht-absagen-nicht-erscheinen_137977.html

https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/vorladung-durch-polizei/

Dir muss bewusst sein, dass dich die Kleiderkreisel-Käufer auch dann anzeigen können, wenn du ihnen bereits den Betrag erstattet hast. Der Betrug bleibt ja dennoch bestehen.

Allerdings macht es für den Staatsanwalt und den Richter schon einen Unterschied, ob und wie schnell man den Schaden wieder gutmacht. Das wirkt sich definitiv positiv auf ein Ermittlungsverfahren aus.

Du solltest versuchen Kleiderkreisel über deren Standard E-Mail Adresse anzuschreiben. Dabei gibst du deinen gesperrten Account an. Schilderst sachlich und ohne Emotionen den Vorgang.

Erwähne auch unbedingt, dass du an die Personen XY die Beträge ZZ erstattet hast. Das du noch einen Käufer XY suchst, den du das Geld ebenso erstatten möchtest, er sich aber nicht meldet.

Das sich Kleiderkreisel genau eben wegen dieser Erstattung an diesen Verkäufer wenden, und zwecks deiner Person vermitteln soll. Sieh zu, dass du diese E-Mails oder sonstigen Nachrichten nicht löscht. Die kannst du später der Justiz vorlegen, indem du sie zum Beispiel ausdruckst.

Zum Tatzeitpunkt warst du 19 Jahre oder 18 Jahre alt. Es kann also demnach das mildere Jugendstrafrecht oder das strengere Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.

Bei Anwendung von Jugendstrafrecht wird unter Berücksichtigung deiner absoluten Reue und der Wiedergutmachung des Schadens, bzw. dessen Bemühungen, wohl gar nichts passieren.

Bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht - tja, wie soll man dich da noch bestrafen? Einstellung der Sache wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO, weil nach Erstattung der Beträge ( oder des Großteils des 400 € Schadens ), nur noch ein geringer Schaden vorhanden ist?

Da kenne ich die Rechtsprechung zu nicht. Ob die Geringfügigkeit immer vom Ausgangswert ( 400 € ) ausgeht ( wahrscheinlich ) . Oder ob man aufgrund der aktuellen Sachlage ( weit unter 400 € offen ) wegen Geringfügigkeit einstellen darf.

Eine Freiheitsstrafe, und auch eine Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung, kommt jedenfalls nicht in Betracht. Eine Geldstrafe ( auch über einen Strafbefehl ) gibt es nur bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht.

Sollte die bei dir kommen, so wird diese gering ausfallen. Es sind Strafbefehle mit einer Summe von nur 100 € möglich. Mehr sollte es hier definitiv nicht sein.

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes wäre in der Tat völlig unnötig.

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Was die Polizei sagt oder schreibt, ist unwichtig. Über die Einziehung entscheiden rechtskräftig ein oder mehrere Richter. Sollte die Staatsanwaltschaft also von sich aus nicht deinen Pc heraus geben ( zum Beispiel weil das Verfahren eingestellt wird ), dann musst du das Gerichtsverfahren abwarten.

Sollte das Verfahren eingestellt, aber dein Pc nicht heraus gegeben werden, so musst du schriftlichen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Also dem Richter eines meist Landgericht schreiben und bitten, den Vorgang zu überprüfen.

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Möchte er das wirklich? Du meine Güte! Dann wäre er mental aber ziemlich ungesund.

Würde wohl nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt werden, was grundsätzlich das Beste nach einer Strafanzeige ist. Denn hier würde die Staatsanwaltschaft wohl kein öffentliches Interesse, und keine verfolgbaren Ansätze für eine Anklage sehen.

Zudem sind 20 € geringfügig im Sinne von § 248a StGB .

https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/248a.html

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Wenn es am Dienstag, 11.05.2021, angewiesen wurde, wird es wohl spätestens am Mittwoch, 12.05.2021 überwiesen. Da der 13.05.2021 ein Feiertag ist, sollte es am 14.05.2021 auf deinem Konto sein.

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Wie kommt er denn gerade auf dich? Ich sehe das so, dass er einfach nur einen vermeintlich Dummen finden will, der für seine Schäden aufkommen soll. Ziemlich dreist der Typ. Da könnte er ja immer jeden verdächtigen. Zum Beispiel die, die ihre Mülltonnen raus stellen.

Du solltest dich entspannen. Behaupten und anzeigen kann man viel. Ich könnte auch behaupten, du hast meinen Hund getötet. Hast du? Genau, nein.

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Bei meinem Online Banking wird immer zwischen 22 Uhr und 23:30 Uhr endgültig gebucht. Warte bitte bis spät abends ab. Bis du weißt ob deine erste Überweisung nun erfolgreich war oder nicht.

Wenn nicht, so kannst immer noch neu überweisen. Ggfs. per Echtzeitüberweisung.

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Asmr auf YouTube hören ( ernst gemeint ) . :)

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Nein, können sie nicht. Denke mal logisch. Wie soll das gehen? Es sei denn, der Laden hatte Videoüberwachung. Dann wird es eng.

Mach sowas nie wieder.

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Das ist Betrug. Strafanzeigen bringen gegen Unternehmen jedoch wenig. Man sollte bei Lieferdiensten generell nur telefonisch oder persönlich bestellen. Dann ist es auch immer ein paar Euro günstiger, als über Lieferando, Lieferheld oder Pizza.de .

Diese Unternehmen sind total unnötig. Sie haben keinerlei Daseinsberechtigung. Wenn niemand mehr diese Seiten benutzt, dann sind sie innerhalb kürzester Zeit weg.

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Wenn du sie online überwiesen hast, ist das Geld spätestens am Dienstag beim Zollamt. Da das aber eine große Behörde ist, kann es sein das sie die Zahlung erst am Mittwoch, Donnerstag oder Freitag wahrnehmen.

Musst du mit einer Frist zahlen, dann zählt jedoch allein der Geldeingang. Soll das Geld also zum Beispiel bis zum Dienstag beim Zollamt auf dem Konto sein, dann ist das rechtzeitig.

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Nein. Wenn, dann ist es eine Ordnungswidrigkeit. Bei Anrufen ist eine Verletzung nach § 111 OwiG eher nicht anzunehmen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/108.html

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Im Erwachsenenstrafrecht kann das mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Ist also keine harmlose Straftat, wie etwa eine Beleidigung. Bei der 16 jährigen kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung, was wesentlich milder ist.

Da sie eben erst 16 und nicht vorbelastet ist, ist vieles möglich:

  • Belehrendes Gespräch mit einem Richter/Richterin in seinem privaten Büro im Gericht.
  • Ebenso ein belehrendes Gespräch mit einem Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe. Ggfs. mit Richter zusammen.
  • Gerichtsverhandlung und dort eine richterliche Verwarnung ( wahrscheinlich )
  • Gerichtsverhandlung und dort 10 bis 30 Sozialstunden ( nicht ganz so wahrscheinlich )
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Wie ein anderer Nutzer hier schon geschrieben hat: mach bitte bei deinem Konto nichts, ohne vorher die Genehmigung deiner Eltern einzuholen. Damit vermeidest du Ärger. Insbesondere wenn es ihr Geld ist, was auf dem Konto ist.

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Das ist ja logisch das du das Paket nicht bekommst.

Wenn du und dein Ausweis auf Max Mustermann, Musterstraße 1, 00000 Musterstadt gemeldet bist, aber bei Mutter Mustermann, Musterweg 5, 00056 Musterstadt wohnst, und dort dein Paket hin bestellt hast, ist klar das die Dhl Packstation deinen Ausweis nicht akzeptiert.

Wenn du bereits seit mindestens 3 Monaten bei deiner Mutter wohnst, bist du übrigens verpflichtet, dich auf deren Anschrift umzumelden ( § 29 Absatz 1 Bundesmeldegesetz ) .

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__29.html

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