Diebstahl (Tausch) strafmaß?

1 Antwort

Möchte er das wirklich? Du meine Güte! Dann wäre er mental aber ziemlich ungesund.

Würde wohl nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt werden, was grundsätzlich das Beste nach einer Strafanzeige ist. Denn hier würde die Staatsanwaltschaft wohl kein öffentliches Interesse, und keine verfolgbaren Ansätze für eine Anklage sehen.

Zudem sind 20 € geringfügig im Sinne von § 248a StGB .

https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/248a.html

Facharzt792 
Fragesteller
 12.05.2021, 15:56

Ja er scheint ziemlich labil zu sein 😅 ,danke auf jedenfall für die Antwort.. Dann brauche meinem Anwalt ja keinen Brief zu schreiben ^^

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