Wie viele Sozialstunden bei falscher Verdächtigung?

2 Antworten

Im Erwachsenenstrafrecht kann das mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Ist also keine harmlose Straftat, wie etwa eine Beleidigung. Bei der 16 jährigen kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung, was wesentlich milder ist.

Da sie eben erst 16 und nicht vorbelastet ist, ist vieles möglich:

  • Belehrendes Gespräch mit einem Richter/Richterin in seinem privaten Büro im Gericht.
  • Ebenso ein belehrendes Gespräch mit einem Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe. Ggfs. mit Richter zusammen.
  • Gerichtsverhandlung und dort eine richterliche Verwarnung ( wahrscheinlich )
  • Gerichtsverhandlung und dort 10 bis 30 Sozialstunden ( nicht ganz so wahrscheinlich )

Darüber entscheidet der Jugendrichter, wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt.