Anzeige wegen falscher Verdächtigung wegen Anzeige einer falschen Verdächtigung?
Hallo!
Entschuldigt den etwas wirren Titel.
Im April wurden meine Rechte in einer Verkehrskontrolle verletzt. Ohne einen begründeten Verdacht wurden meine Person und mein Auto durchsucht und ich wurde zur Blutentnahme gezwungen. Da nichts gefunden wurde und nichts im Blut war, wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.
Da das Verhalten der Polizisten von Anfang an darauf hingedeutet hat, dass sie meine Rechte nicht wahren werden und sie sehr lange für die Personalienkontrolle gebraucht haben (gegen mich lag nie etwas vor), habe ich die Kontrolle mitgeschnitten. (Nach Rücksprache mit dem Leiter der internen Ermittlungen war dies OK da ich die berechtigte sorge hatte dass meine Rechte verletzt werden und ich das sonst nicht nachweisen kann) Hier ist zu hören wie der Polizist klar sagt, dass das Willkür ist und er keinen Verdacht für Durchsuchung und Blutentnahme bräuchte. Ich habe ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt. Als ich auf die Frage ob ich JEMALS IRGENDETWAS mit BTM zu tun hatte keine Angabe machte und einen Urintest verweigerte (rechtlich keine Begründung für einen Verdacht) wurde ich festgenommen, durchsucht und zur Blutentnahme gezwungen. Der Grund für meine Festnahme wurde mir auf mehrfache Nachfrage nicht erklärt. Ich war die ganze Zeit ruhig aber habe klar verbal auf meine Rechte bestanden, natürlich ohne körperlichen Widerstand oder aggressives Verhalten.
Kurz darauf habe ich den Polizisten angezeigt, u.a. wegen Nötigung in besonders schwerem Fall. Das Verfahren läuft noch.
Wie ich nun erfahren habe, hat er mich wegen Falscher Verdächtigung angezeigt. Dies entspricht ja ganz klar nicht der Wahrheit. Kann ich ihn nun wiederum für diese Anzeige auch wegen falscher Verdächtigung anzeigen?
Vielen Dank im voraus!
5 Antworten
Kann ich ihn nun wiederum für diese Anzeige auch wegen falscher Verdächtigung anzeigen?
Ja, wird aber vorläufig eingestellt, solange das 164er Verfahren gegen Dich selbst läuft. Und das wird vorläufig eingestellt, solange das 240er Verfahren gegen den Polizisten läuft... Vgl. 154e StPO
Grundsätzlich jeder kann jeden anzeigen. Das bedeutet ja bloß, dass man dem Staat einen Sachverhalt anzeigt, den man für strafbar hält. Das muss er jedoch nicht sein. Vorliegend kannst Du Dir ein Anzeige sparen, da dabei sowieso nichts rauskommen würde. Die Aufnahme des nicht-öffentlich gesprochenen Worts stellt zudem einen Verstoß gegen § 201 StGB dar. Dein gesamter Beitrag liest sich wie der eines Querulanten und wirkt zudem wirr.
Dies hat mir der Leiter der internen Ermittlungen auch bestätigt.
Glaube ich Dir nicht. Aber selbst wenn: Auch der "der Leiter der internen Ermittlungen" kann eine falsche Rechtsauffassung haben.
du schreibst wirr - bevor jemand zur Blutentnahme gebeten wird, kommen zunächst mal die Atemalkoholkontrolle und evtl. ein Schnelltest für BTM. Wenn dies verweigert wird, dann direkt zur Blutabnahme.
du willst das mitgeschnitten haben? komisch, die Zeit um das Handy rauszuholen und einzuschalten war da -- im Leben nicht
Ohne einen begründeten Verdacht
sooo; da reicht schon eine auffällige Fahrweise; dann wirst massiv gegen die Polizisten vorgegangen sein
wie immer hat eine Geschichte 2 Seiten
Die Aufzeichnung habe ich gestartet als die Abfrage meine Personalien über 20 Minuten gedauert hat.
Eine Blutentnahme ist nur mit Verdacht zulässig, der wie gesagt nicht gegeben war. Ich habe sogar explizit gefragt und die Antwort erhalten das sei Willkür.
Kann ich ihn nun wiederum für diese Anzeige auch wegen falscher Verdächtigung anzeigen?
Du kannst in Deutschland jeden wegen jedem anzeigen, also tu, was Du nicht lassen kannst.
Wer hat denn die Blutprobe angeordnet?
Hast du dich gegen die Blutprobe körperlich zur Wehr gesetzt?! oder was meinst du mit gezwungen??
Das mit der Tonbandaufzeichnung ist kaum zu glauben und wirkt schon paranoid!
Mal sehen, was im Gerichtsverfahren entschieden wird.
Ich habe mich, wie oben geschildert, nicht körperlich gewehrt aber klar erklärt, dass ich nicht einverstanden bin und es keine rechtliche Grundlage für sein Handeln gibt.
Hat ein Richter die BP angeordnet oder war es der Polizist selbst? In der Verfahrensanzeige muß ja der Grund für die Entnahme stehen. Hast du da mal Einsicht erhalten? Wurden Ausfallerscheinungen bei dir festgestellt/behauptet?
Das war der Polizist selbst, ein Richterbeschluss ist dafür mittlerweile nicht mehr nötig.
Als Begründung wurde der Verdacht auf eine Drogenfahrt angegeben. Ausfallerscheinungen wurden bei mir weder festgestellt, noch wurde es behauptet. Zitat des Polizisten: "Kein Verdacht, das ist Willkür und das dürfen wir".
Dann solltest du eine Strafanzeige wegen "Körperverletzung im Amt" bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Ferner würde ich mittels Anwalt ein Schmerzensgeld einklagen.
War eine Zeit lang nicht online, der Fall liegt noch bei der Staatsanwaltschaft. Anzeige wurde direkt nach dem Vorfall wegen Körperverletzung, Nötigung in besonders schwerem Fall, Verleumdung (sie haben dem Arzt gegenüber behauptet ich sei gegen die Polizei und diesen Staat weil ich auf Nachfrage gesagt habe kein Vertrauen in diesen Rechtsstaat zu haben, da er mir nie geholfen hat wenn ich Opfer wurde) gestellt. Ich hoffe, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und werde anschließend gegen die Anzeige wegen falscher Verdächtigung vorgehen.
Mit der Verleumdung ziehst du alles ins Lächerliche! KV wäre vollkommen ausreichend gewesen!
Sie gehört eben dazu. Es kann ja nicht sein, dass ein Polizeibeamter beim Arzt falsche Tatsachen über mich verbreitet.
Die Aufnahme ist zulässig wenn ich davon ausgehen muss, dass es zu einer Verletzung meiner Rechte kommt, die ich anders nicht nachweisen kann. Dies hat mir der Leiter der internen Ermittlungen auch bestätigt.
Da er weiß, dass es keine rechtliche Grundlage für die Maßnahme gab liegt aber keine falsche Verdächtigung vor.