Nicht so toll

Genau so peinlich wie der "Stolzmonat". Ich bin da konservativ bleibe lieber beim traditionellen "Pride Month" bzw. inzwischen ja eher "Pride Year" und feiere, wenn sich Männer den Penis abschneiden oder Frauen die Brüste amputieren lassen.

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Würde man die Reichen zur Kasse bitten und gleichzeitig die Arbeitslosen besser in Arbeit bringen, würde ich das verstehen.

Bro, die "Reichen" werden bereits zur Kasse gebeten. Die oberen 20 Prozent tragen 70 Prozent der Einkommensteuer. Meinst Du die Steuern von jemandem, der 2000 Euro pro Monat verdient, finanzieren irgendetwas? Wer wenig verdient, zahlt 14 Prozent Steuern, wer viel verdient zahl 42 Prozent Steuern. Und da kommen die Sozialversicherungen noch oben drauf.

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nein, dieser Hass ist übertrieben
allgemein verachte ich grundsätzlich erzkonservative Wähler, Populisten und Autokraten, die Menschen diskriminieren, die Gesellschaft spalten und mit rotzfrechen dümmlichen Parolen oder Hetzreden auffallen. ist mein Hass nachvollziehbar ?

Nein. Du bist schlicht genau so intolerant wie die Leute es angeblich sind, die Du verachtest. Und diese nichtssagenden Phrasen wie "Gesellschaft spalten", "Hetzreden" usw. sind echt dämlich.

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Ein Lehrer wurde gekündigt, da sich konservative, religiöse Eltern sich darüber beschwert haben, das der Sexualuntericht durch einen Schwuler Lehrer ausgeübt wird. Ebenso soll der Unterricht nicht Altersgerecht gewesen sein, was aber die Schulleitung widerlegt hat:

Und warum sollte die Schulleitung Recht haben? Das kann man immer unterschiedlich bewerten - je nachdem, was für Maßstäbe man anlegt. Der ganze Vorgang ist jedenfalls ziemlich undurchsichtig. Und der Artikel stark tendenziös in Sinne des Lehrers geschrieben.

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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Cannabis wirkt sehr unterschiedlich - je nachdem, ob man an den Konsum gewöhnt ist oder nicht. Deshalb können bereits ab 1,0 Nanogramm THC im Blut Beeinträchtigungen der Verkehrstüchtigkeit auftreten.

Vielkiffer haben dann eventuell keine Auswirkungen - Gelegenheitskiffer hingegen schon. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist auf Letztere abzustellen.

Das Kiffergerede vom "Verbot durch die Hintertür" ist Schwachsinn. Kiffer müssen nach dem Konsum dann halt längere Zeit warten, bevor sie ein Fahrzeug bedienen. Wo ist das Problem?

Also entweder nicht kiffen oder kein Fahrzeug führen. Dieses Kiffer-Gejammer geht mir absolut auf die Nerven.

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In dem von Dir verlinkten Artikel geht es nicht um Biergärten, sondern um Kleingärten.

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Also einziges Kriterium für Dich ist, wer Ausländer am meisten als Opfer sieht und Lobbyismus für sie betreibt? Dann solltest Du weiter die Grünen wählen. Oder Linkspartei bzw. BSW.

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Mit etwas Lebenserfahrung erkennt man schnell, ob eine Diskussion sinnvoll ist oder nicht.

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Das deutsche Rentensystem hat durch das demografische Defizit bereits zu wenige Einzahler und die Bundesregierung erhöht die Rente noch, um Wähler zu bestechen. Was soll schon schiefgehen?

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Meinung des Tages: Spionageverdacht für Russland und China – welche (politischen) Konsequenzen müss(t)en aufgrund der aktuellen Entwicklung gezogen werden?

Innerhalb weniger Tage wurden hierzulande mehrere Personen festgenommen, die sowohl für Russland als auch China spioniert haben sollen. Heute morgen wurde auch gegen den AfD-Mitarbeiter Jian G. ein Haftbefehl erlassen.

Mögliche Spionagetätigkeit für Russland

Erst vor wenigen Tagen wurde von der Festnahme zweier mutmaßlicher Agenten berichtet, die im Auftrag des russischen Geheimdiensts mögliche Sabotageakte in Deutschland geplant haben sollen. Beim Hauptbeschuldigten handelt es sich um einen 39-jährigen Deutschrussen, dem seitens der Bundesanwaltschaft geheimdienstliche Agententätigkeit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie das "sicherheitsgefährdende Abbilden" militärischer Einrichtungen vorgeworfen werden.

Die Ermittler sind überzeugt, dass der Beschuldigte im engen Austausch zum russischen Geheimdienst stand und sich bereit erklärt habe, Brand- und Sprengstoffanschläge auf militärisch genutzte Infrastruktur, Industrie- und Rüstungsbetriebe zu verüben. Mit den Anschlägen sollte konkret die militärische Unterstützung der Ukraine unterminiert werden. Dem Beschuldigten wird ferner vorgeworfen, Einrichtungen des US-Militärs, auf dem u.a. auch ukrainische Soldaten geschult werden, fotografiert und an Russland übermittelt zu haben. Hierbei erhielt er Unterstützung eines 37-jährigen Deutschrussen. .

Mögliche Spionagetätigkeit für China

Doch es gab noch weitere Fälle ausländischer Spionagetätigkeit: Zu Beginn der Woche wurden drei Deutsche wegen mutmaßlicher Spionagetätigkeit für den chinesischen Geheimdienst festgenommen, von denen zwei Männer inzwischen in Untersuchungshaft sitzen. Laut Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte man die Beschuldigten seit geraumer Zeit im Visier. Diesen wird der Generalbundesanwaltschaft zufolge vorgeworfen, seit 2022 spioniert zu haben. Im konkreten Fall ging es um die Weitergabe sensibler Informationen über Militärtechnik, die insbesondere zum Ausbau der maritimen Kampfkraft Chinas nützlich sein könnte. Weiterhin sollen sie dem chinesischen Ministerium für Staatsicherheit ohne Erlaubnis einen Speziallaser, der für zivile und militärische Zwecke einsetzbar ist, zugeschickt haben.

Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem Maximilian Krah festgenommen

Und auch am gestrigen Tag gab es eine weitere Festnahme: In diesem Falle ging es um einen Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten und Spitzenkandidaten zur Europawahl Maximilian Krah. Jian G. soll Informationen aus dem Parlamentsbetrieb an China weitergegeben haben. Darüber hinaus wird dem Mann, der sich den deutschen Behörden bereits vor Jahren als Informant angeboten hat, vorgeworfen, gezielt chinesische Oppositionelle in Deutschland ausspioniert zu haben.

Reaktionen

Annalena Baerbock bestellte aufgrund der derzeitigen Vorwürfe den russischen Botschafter ein. Mehrere Politiker wiesen auf eine mögliche Gefahr durch russische Einflussnahme hin.

AfD-Politiker Krah reagierte hinsichtlich der mutmaßlichen Spionagetätigkeit seines Mitarbeiters überrascht, argumentierte allerdings, dass ihm selbst nichts vorgeworfen werden würde.

Allerdings werden bereits Forderungen laut, dass Krah seine Nominierung als Spitzenkandidat für die Europawahl aufgeben sollte. Thorsten Frei (CDU) erklärte gegenüber der Rheinischen Post, dass es „absolut indiskutabel“ sei, jemanden als Spitzenkandidaten zu führen, der mit Vorwürfen dieser Art zu kämpfen habe.

Auch die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann schloss sich der Forderung an - allerdings auch bzgl. Petr Bystron. Der außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, der für die Partei auf Platz zwei der Liste für die Europawahl im Juni kandidiert, sieht sich mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert. Er soll aus dem Umfeld der russischen Propaganda-Plattform "Voice of Europe" Geld erhalten haben.

Auch Dirk Wiese (SPD) kritisierte in der Rheinischen Post die vermeintlichen Machenschaften der AfD - schmierige Geldzahlungen gefolgt von Spionage.

Der Parteichef der Grünen, Omid Nouripour, forderte auf X dazu auf, dass die "undurchsichtigen Beziehungen" Krahs zu den "Vertretern Russlands und Chinas" aufgeklärt werden müssen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Spionagevorwürfe?
  • Was müsste getan werden, um derartige Szenarien zu unterbinden?
  • Wie sollte Krah vorgehen?
  • Seht Ihr darin eine reale Gefahr für Deutschland?

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/spionage-china-afd-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/festnahmen-spionage-china-102.html
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mitarbeiter-des-afd-spitzenkandidaten-maximilian-krah-verhaftet
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/generalbundesanwalt-ermittelt-zwei-mutmassliche-russische-saboteure-in-bayern-verhaftet-a-0115bebd-195a-41fb-83be-da8d642045cd
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-04/spione-russland-bundesanwaltschaft-festnahmen-bayern-faq
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-spionageverdacht-china-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/haftbefehl-jian-g-afd-100.html

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Ich glaube nicht, dass man zurücktreten kann, wenn man einmal gewählt ist, die Wahl akzeptiert hat und die Kandidatenliste beim Bundeswahlleiter eingereicht ist. Krah könnte sein Mandat allenfalls nach der Wahl zurückgeben. Aber das wird er nicht tun und ist dazu auch rechtlich nicht verpflichtet.

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