Anzeige obwohl es nicht stimmt , Gegenanzeige?

8 Antworten

Da hast du aber einen schlechten Anwalt.

Anzeigen kann man Alles und Jeden. Das Erstellen einer Anzeige hat nichts mit dem Wahrheitsgehalt zu tun. Ermittelt wird erst später.

Von daher ist es weder Rufschädigung noch eine falsche Verdächtigung, Jemanden anzuzeigen. Eine Anzeige ist keine Behauptung, die über Jemanden aufgestellt wird, sondern ein Vorwurf, der im Ermittlungsverfahren überprüft wird.

Die Drohung ist was Anderes, dagegen kannst du vorgehen. Wobei 'etwas bereuen zu werden' nichts mit einer Mordrohung zu tun hat.

Anstatt wie ihm Kindergarten auch eine Anzeige zu erstatten würde ich abwarten, ob die Anzeige gegen dich überhaupt verfolgt wird. Falls ja, bekommst du genügend Gelegenheiten, dich dazu zu äußern. Das sollte dein Anwalt eigentlich wissen.

Heavensmy 
Fragesteller
 22.06.2017, 14:03

Ich kann hier fragen was ich will. Wenn es dir nicht passt musst du ja nicht darauf antworten ? Und wenn du es nicht verstehst ist es dein Problem und nicht meins

Mignon5  22.06.2017, 14:07
@Heavensmy

@ Heavensmy

Der Nutzer "Ronnyarmin" hat alles goldrichtig verstanden und dich über den Sachverhalt und deine Situation aufgeklärt. Ein nettes "Danke" wäre höflich und angemessen.

Drizzt1977  22.06.2017, 14:08
@Heavensmy

Wieso so zickig? ronnyarmin hat dir normal geantwortet. Nur weil dir dies nicht passt, musst du nicht gleich rummaulen. Das gleiche wie dein Kommentar bei Mignon5

Bitterkraut  22.06.2017, 14:16

Eine Anzeige ist sehr wohl eine Behauptung. Eine Meldung. Deren Wahrheitsgehalt im Ermittlungsverfahren überprüft wird, das ist richtig.

Wenn die Anzeige aber auf einem falschen Behauptung wider besseren Wissens beruht, ist es eine falsche Verdächtigung. https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

LouPing  22.06.2017, 17:35

Hey rommyarmin

Das Erstellen einer Anzeige hat nichts mit dem Wahrheitsgehalt zu tun.

Vorsicht. 

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

Eine Anzeige sollte immer begründet sein. Hier seine Fantasie spielen zu lassen kann unangenehme Konsequenzen haben. 

Das Strafgesetzbuch setzt hier deutliche Grenzen. 

Ich sage, dass mir das völlig schnurz ist, und das das ganz alleine deine Entscheidung ist. Du hat einen Anwalt, was fragst du uns?

Der wird dir übrigens auch sagen, das du mit der Anzeigen wegen angeblicher Morddrohung keinen Erfolg haben wirst.  Die Aussage "Das wirst du noch bereuen!" kann ALLES heißen. Und auch mit der Rufschädigung wird es schwer, vor allem, ohne, wie dein Anwalt, die Einzelheiten zu kennen. WURDE denn überhaupt dein Ruf geschädigt? Also nicht nur GEFÜHLT?

Wozu fragst du uns?

Ich würde noch eine wegen unterlassener Hilfeleistung und wegen Mobbing dranhängen.

Und falls es doch zu aufwändig ist, dann nimm doch einfach Stellung zu den gemachten Vorwürfen und lasse die Behörden arbeiten & entscheiden. Wenn nichts dran ist, werden sie das genauso sehen.

Heavensmy 
Fragesteller
 22.06.2017, 14:06

Ich lache in einem Jahr . einverstanden ?;)

meinMeinung  22.06.2017, 14:12
@Heavensmy

Zum ersten Teil, ja.

Den zweiten habe ich ernst gemeint.

Du hast einen Rechtsanwalt, holst dir aber Rat hier in einem Laienforum. Warum vertraust du dem Rechtsexperten weniger als uns Laien??

Eine Morddrohung und Rufschädigung kann ich nicht erkennen. "Dass du es bereuen würdest", wird in solchen Fällen häufig nur so dahergebrabbelt. Warum nimmst du das so ernst?

Eine Gegenanzeige ist nicht nötig. Du wirst vorgeladen und kannst dich zu dem Vorfall äußern, alles richtigstellen sowie auch Zeugen benennen. Das ist vollkommen ausreichend.

P.S. Ich bin keine Rechtsanwältin. :-)

Dein Anwalt sollte es besser wissen, schließlich ist gutefrage net kein Anwaltsforum.

Du kannst ja, wenn die Anzeige bei dir angekommen ist und es jetzt gerichtlich ist, diesem widersprechen.

Heavensmy 
Fragesteller
 22.06.2017, 13:52

Nein , ist noch nicht gerichtlich.