Verfahren eingestellt ist nun weg zur Gegenanzeige offen?
Hallo,
angenommen gegen Person A wird aufgrund einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das Verfahren wird jedoch eingestellt.
Bedeutet das, dass eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung sehr sicher durchkommt?
6 Antworten
Natuerlich nicht. Eine Falsche Verdaechtigung setzt voraus, dass dich der Betreffende gegenueber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einer Straftat beschuldigt hat, obwohl er genau wusste, dass du die gar nicht begangen hast. Dieses Wissen - also dass er bewusst gelogen hat - muss ihm dann auch erst einmal nachgewiesen werden.
Wenn nun ein nicht Beteiligter, nicht Zeuge in einer Sache eine Anzeige erstattet und im Anzeigentext etwas aussagt, das durch eine (beteiligte) Zeugenvernehmung widerlegt wird....könnte man theoretisch dagegen vorgehen? Falschaussage, Hörensagen oder Verleumdung z. B.?
Nein, da könnte das Verfahren rein theoretisch auch eingestellt werden...
Nein, bedeutet es nicht…
Danke für das Danke
Bedeutet das, dass eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung sehr sicher durchkommt?
Nein.
Nur weil ein Verfahren eingestellt wird, heißt es nicht das du unschuldig bist.
Nein, das bedeutet es nicht.