Anzeige gegen unbekannt mit Verdacht?

3 Antworten

Hallo,

ein Verdacht wird natürlich berücksichtig, aber irgendwie muss schon "Fleisch auf dem Knochen" sein.

Konkretes Beispiel von mir letzte Woche

Fall 1: In ein Einfamilienhaus wird eingebrochen. Die Eigentümer äußeren einen Tatverdacht gegen einen ehemaligen Mieter, weil es mit dem manchmal Streit gab. Der ist aber seit 1 1/2 Jahren ins Ausland gezogen und was ist denn das für ein Verdachtsmoment: "Wir hatten vor 3 Jahren streit mit dem..."?

Fall 2: Aus einem Büro wurden knapp 2000€ entwendet. Der Filialleiter weist mich darauf hin, dass im Büro normalerweise nur so um die 20€ sind, aber an dem Tag irgend ein komischer Verkauf war. Von dem Geld wussten außer im nur 3 Personen, zwei langjährige Mitarbeiter und ein Praktikant. Da die Tür zum Büro nicht aufgehebelt wurde, lag der Verdacht nahe, dass der Täter einen Schlüssel hatte... nun, ich glaube ich muss nicht lang ausführen, bei wem wir durchsucht (und gefunden!!) haben ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du dir sicher bist, dann kannst du auch direkt Anzeige gegen Person B erstatten. Ja, die Polizei wird dem nachgehen, wenn du Person B bei der Anzeige explizit erwähnst.

Der "Hinweis" an die Polizei ist keine falsche Verdächtigung, es wird ihm allerdings schon nachgegangen. Besser wäre natürlich noch eine entsprechende Begründung.