Was passiert bei einer Anzeige mit Zeugen aber ohne Beweis?
Was macht die Polizei, wenn jemand durch Zeugen belastet wird, aber es keine Beweise für die Tat gibt?
(Kann ja sein dass die Zeugen eine Person hassen und sie „anschwärzen“ wollen.)
5 Antworten
Die Polizei hat die Aufgabe Beweise zu sammeln. Eine Zeugenaussage ist auch ein Beweis.
Es obliegt am Ende einem Richter darüber zu entscheiden für wie glaubwürdig er eine Zeugenaussage hält und daran ein Urteil zu fällen.
Ein Zeuge ist ein taugliches Beweismittel. Allerdings gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“, wenn der Richter durch den Zeugen nicht total überzeugt werden kann und somit in der Regel Freispruch.
.... nichts, was sollten sie denn tun müssen. Und wieso ist ein Zeuge kein Beweis?
Zuständig wären doch bei Taten andere, meist Gericht und Staatsanwaltschaft.
Ein Zeuge ist ein Beweis. Die Glaubwürdigkeit muss dann ggf. das Gericht beurteilen.
Die Polizei kann da generell nichts berücksichtigen, da sie nicht entscheidet, sondern die Staatsanwaltschaft und ggf. das Gericht. Aber wenn es in der Vergangenheit schon Streit o.ä, gab, dann kann das natürlich auch Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit von Zeugen haben. Das kommt aber dann auf den Einzelfall an.
Ein Zeuge ist doch irgendwie ein Beweis.
Der oder die Zeugen (Du schriebst Zeugen, also Mehrzahl) werden vor Gericht darauf hingewiesen, welche Folgen eine Falschaussage haben wird, und diese Strafen sind nicht ohne.
Und deshalb sind Zeugenaussagen ziemlich glaubwürdig, weil kaum jemand für einen anderen dafür in den Knast gehen würde.
Dann begeht man Meineid, wenn man unter Eid stand, was mit mindestens ein Jahr bestraft wird.
Und wenn man nicht unter Eid stand mindestens 3 Monate Strafe.
Und glaube mir; vor Gericht wird die Wahrheit im Regelfall früher oder später rauskommen. Hier gilt tatsächlich „Lügen haben kurze Beine“.
Was ist wenn beide Parteien davor schon wegen einander Probleme mit der Polizei hatten? Berücksichtigt die Polizei sowas ?