Vorladung Polizei?

4 Antworten

Hallo, die gefährliche Körperverletzung ist kein antragsdelikt und wird somit auch ohne Antrag weiterverfolgt;

Das entscheidet bei gefährlicher Körperverletzung ein Richter. Dein Strafantrag - den du auch zurückziehen kannst - ist dafür völlig unerheblich.

Gruß S.

Wenn tatsächlich wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde, ist ein Strafantrag nicht notwendig. Es wird also nach einer Anzeige ermittelt, ob du das willst oder nicht.

Anders ist das bei relativen* oder absoluten Antragsdelikten: Wird der notwendige Strafantrag zurückgezogen, entsteht ein Verfahrenshindernis, und die Ermittlungen müssen eingestellt werden.

was passiert danach mit der jeweiligen Person.

Werden die Ermittlungen eingestellt, passiert der angezeigten Person zumindest strafrechtlich nichts.

*) bei relativen Antragsdelikten kann der StA ausnahmsweise öffentliches Interesse feststellen, auch dann wird ohne Strafantrag weiter ermittelt.